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öffentlicher Dienst als Zankapfel der Parteien

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Zum Thema „Personalpolitik im öffentlichen Dienst 1970-1976“ hat kürzlich der ÖAAB-Referent Günther Engelmayer eine Broschüre zusammengestellt und damit zu zeigen versucht, welchen Einfluß die SPÖ, seit sie an der Regierung ist, auf die Besetzung von Beamtenposten ausübt und wie sehr sie dazu beigetragen hat, daß der Beamtenapparat immer aufgeblähter und monströser wird. Nun hat die SPÖ-Gewerk-schaftsfraktion der öffentlich Bediensteten den Gewerkschafter Ti-bor Karny vorgeschickt, um eine Gegenoffensive zu eröffnen.

In vielen Punkten ist es nur recht und billig, die von Karny vorgebrachten Argumente zu berücksichtigen. So argumentiert er, die von der Regierung Klaus in den Jahren 1967 bis 1970 eingesparten 5000 Dienstposten seien deshalb eine „optische Maßnahme“ gewesen, weil erstens schon 1966 überdurchschnittlich viele Neuaufnahmen erfolgt seien, zweitens manche Dienstleistungsaufgaben (Reinigungs- und Aufräumungsarbeiten) vom Bund an Privatunternehmen übertragen und drittens für viele Dienstposten nicht die erforderlichen Beamten gefunden worden seien. Schließlich wendet er sich gegen den Vergleich heutiger Personalstände des Bundes mit jenen vor Ausbruch des letzten Krieges (hohe Arbeitslosenrate!) und verweist schließlich auf die enorm gestiegenen Staatsaufgaben. “ So weit so gut.

Eine Bemerkung des SPÖ-Ge-werkschafters Karny - vielleicht ein Detail - verdient aber näher besprochen zu werden. So widerspricht er der Auffassung Engelmayers, wonach der Beamte „der Willkür des nicht sachkundigen Fürsten einerseits und dem Gerechtigkeit erwartenden Volk zu dienen“ hätte. Karny meint, das Ethos der Berufsbeamten habe sich nach dem Zweiten Weltkrieg entscheidend gewandelt: „Der echte Österreichische Beamte der Zweiten Republik fühlt sich selbstverständlich dem Volke verpflichtet.“

Nun könnte man darüber streiten, wer ein „echter“ Beamter ist und wer über die Echtheit befindet. Tatsache ist, daß hier Karnys vielleicht idealistische Anschauung an der Praxis vorbeigeht. Ohne dies auch Our in irgendeiner Form brandmarken zu wollen: Aber die Bindungen und Abhängigkeiten zwischen dem Beamten als Arbeitnehmer und dem jeweils entschei-dungsbefugten politischen Gremium-ob rot oder schwarz -als Arbeitgeber sind jedenfalls enger, als zwischen Beamten und einem imaginären Volk. Daß es da einen Bauring-Prozeß gibt, ist erfreulicherweise alles andere als symptomatisch, aber auf die Entfremdung der - meinetwegen „unechten“ - Beamten vom Volk wirft er einen bezeichnenden Schatten.

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