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Asylrecht in Europa

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In den 23 Mitgliedstaaten des Europarates - praktisch alle demokratischen Länder Europas - wird die Flüchtlingspolitik immer restriktiver Mit diesem Problem hat sich jetzt die Parlamentarische Versammlung des Europarates auseinandergesetzt. Unmittelbar nach Eröffnung ihrer Frühjahrssession hat sie eine Empfehlung an das Ministerkomitee angenommen, in der eine Harmonisierung der europäischen Flüchtlingspolitik gefordert wird.

Dringend notwendig - so die Parlamentarische Versammlung - wäre die Erstellung einer zuverlässigen europäischen Flüchtlingsstatistik. Eine abwehrende Haltung entstünde oft aus Angst vor illegalen Einwanderern. Dies habe aber zur Folge, daß bei restriktiven Maßnahmen gerade jene am empfindlichsten getroffen würden, die Schutz und Hilfe am nötigsten hätten. In der Empfehlung wird auch darauf hingewiesen, daß kein europäischer Staat allein fähig sei, das Flüchtlingsproblem zu meistern. Deshalb ist auch eine Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten des Europarates heute wichtiger denn je.

Daß eine Harmonisierung der europäischen Flüchtlingspolitik auch im Hinblick auf den für 1992 angekündigten EG-Binnenmarkt - nicht nur Chancen, sondern auch Gefahren mit sich bringen könne, darauf hat vor kurzem eine von der Schweizerischen Zentralstelle für Flüchtlingshilfe (SHF) und der Schweizer Sektion von Amnesty International in Biel veranstaltete Tagung aufmerksam gemacht. Momentan seien die Asylverfahrenstypen - so hieß es auf der Tagung - “mindestens so verschieden wie die Flaggen der einzelnen Nationen“.

Es gelte zwar, unkontrollierte Wanderungsbewegungen zu vermeiden, aber auch Fragen des Asylwesens innerhalb kürzester Zeit mit dem jeweils verantwortlichen Staat zu klären. Kritik übte die Schweizer Tagung am sogenannten “Schengen- Abkommen“ der EG-Staaten, das Polizeikontrollen bereits an der Grenze und Datenaustausch untereinander vorsieht. Dieses - von den EG-Ländem noch nicht ratifizierte Abkommen - macht es einem Asylsuchenden unmöglich, in einem anderen Land um Asyl anzusuchen, wenn dieses ihm bereits in einem der Schengen-Länder verweigert worden ist.

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