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Erfolgskontrolle

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Persönlich sehe ich eine Reihe von Grundsätzen, die zu beachten sind, wenn man ernsthaft an eine Reform des Wahlrechtes in Richtung von mehr Einfluß des Wählers auf die Kandidatenauswahl und auf die Reihung der Kandidaten - bei gegebener Liste und bei gegebenem Verhältniswahlrecht - denkt. Dazu fünf Thesen.

Erste These: Es gibt eine Unzufriedenheit mit dem heutigen Wahlrecht und dem heutigen Einfluß des Wählers auf die Kandidatenauswahl, besonders bei jungen Menschen. Wir wissen, daß etwa ein Viertel bis ein Drittel der NichtWähler Erstwähler sind. Man muß dieses Unbehagen mit dem Wahlrecht ernst nehmen...

Zweite These: Ich persönlich bin für eine behutsame Weiterentwicklung unseres Wahlrechtes. Ich halte es für sehr wichtig, daß hier alle Parteien aktiv mitarbeiten.

Dritte These: Wir brauchen eine umfassende Wahlrechtsreform und nicht nur Detailreformen. Und das geht nur im Konsensweg. Ich hielte es für völlig falsch, wenn man - wie etwa 1971 - ein Wahlrecht gegen eine im Parlament vertretene Partei macht...

Vierte These: Man sollte bei der laufenden Diskussion das Prinzip des Verhältniswahlrechtes völlig außer Streit stellen.

Fünfte These: Wir brauchen als wesentlichste AbStützung für mehr Ein-flußmöglichkeiten des Wählers bei der Kandidatenauswahl kleinere Wahlkreise.

Wir haben uns in einem Arbeitskreis der Volkspartei mit zwei konkreten Modellen auseinandergesetzt: mit dem bundesdeutschen Modell, auf das ja auch Fischer seinen Vorschlag abgestellt hat, und mit dem italienischen Modell.

Das italienische Modell ist, glaube ich, gut für die Partei und sehr anstrengend für die Abgeordneten. Es gibt dabei eine ungeheuer strenge Erfolgskontrolle. Es bringt kleineren und mittleren Parteien einen gewissen Vorteil, weil auch Lokalpräferenzen hier stärker zum Zug kommen können, die ansonsten nur Großparteien zustehen. Und es bringt weniger innerparteiliche Konflikte - der Wähler entscheidet selbst...

Einwände - aus meiner Sicht - gegen das bundesdeutsche Modell: Großparteien werden bevorzugt. Die FDP hat in der BRD keine direkt gewählten Abgeordneten; auch nach dem Fischer-Vorschlag würde kein FPÖ-Abgeordneter direkt den Einzug ins Parlament schaffen.

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