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Bürgernähe gibt's auch so
Nach den Nationalratswahlen 1979 wurden von den verschiedensten Seiten Vorschläge zur Änderung des Wahlrechtes vorgelegt. Einer der weitgehendsten darunter enthält den Ubergang vom derzeitigen Verhältnis- zum Mehrheitswahlrecht.
Die FPÖ kann sich einem solchen Vorschlag sicher nicht anschließen und ist der Meinung, daß wir auf Bundesebene derzeit ein gerechtes Wahlsystem haben.
Außerdem sind wir Freiheitlichen der Meinung, daß man am Verhältniswahlrecht nicht rütteln soll. Grundsätzlich sind wir jedoch gesprächsbereit für einen verstärkten Ausbau der Personalisierung, die eine bessere Verbindung der Abgeordneten mit ihren Wahlkreisen darstellen könnte.
In einer pluralistischen Gesellschaft kommt es darauf an, daß das Parlament ein möglichst genaues Spiegelbild der verschiedenen Teile der Gesellschaft ist. Ein solches Spiegelbild zu liefern, ist das Mehrheitswahlsystem sicherlich nicht geeignet.
Zweifellos ist es ein wesentliches Anliegen, daß die Bürgernähe des Abgeordneten gewahrt bleiben soll, und dort, wo sie noch nicht verwirklicht ist, echt ausgebaut wird. Zu bezweifeln ist allerdings, ob diese Bürgernähe ausschließlich durch eine Änderung des Wahlrechtes beeinflußt werden kann.
Sie sollte weiters nicht nur eine regionale Bürgernähe sein, sondern sich überhaupt auf jene Menschen beziehen, als deren Vertreter der Abgeordnete im Parlament auftritt.
Als wesentlicher Punkt für die Bindung des Abgeordneten zu seinen Wählern ist vielmehr zu erwähnen, daß er für Aussprachen zur Verfügung steht, daß er die an ihn herangetragenen Anliegen bearbeitet, daß er den Kontakt sucht, um die Meinung der Bevölkerung zu den anstehenden Problemen zu erfahren.
Ein weiterer Erfolg in diesem Zusammenhang wäre schließlich die Beseitigung des Klubzwanges.
Was den Wähler unangenehm berührt, ist nicht, daß er keine Persönlichkeitsauswahl zwischen von verschiedenen Parteien gestellten Kandidaten hat, sondern daß er keine Auswahl bei den Kandidaten seiner Partei hat. Eine wesentliche Bereicherung wäre hier das System der Vorzugsstimme. Wir Freiheitlichen betrachten diesen Bereich als ausbaufähig.
Uber das Problem des Wahlrechtes hinaus wäre hier im Interesse der direkten Demokratie ein Antrag zu erwähnen, den die FPÖ 1979 gestellt hat: daß bei Ablehnung eines Volksbegehrens durch das Parlament ein solches Volksbegehren in eine Volksabstimmung übergeleitet werden soll. Besondere Aktualität hat dieser Antrag durch das jüngste Volksbegehren über den Bau des Konferenzzentrums und durch ähnliche Vorschläge des Bundespräsidenten erhalten.
Der Autor ist Bundesparteiobmann der FPÖ.
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