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Kein rotes Licht fürs ,Brutbordeir

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Louise Brown aus Oldham bei Manchester wurde .gerade zehn Jahre alt. Mit dem Tag ihrer Geburt hat sie Schlagzeilen gemacht: als erstes „Retprtenbaby“. So schnell vergeht die Zeit.

Mit der kleinen Louise ist in diesem Jahrzehnt auch ein Problembewußtsein herangewachsen. Während die künstliche Befruchtung bei Ehepaaren zwar nicht ganz unumstritten ist, aber als die am wenigsten problematische Anwendung nicht grundsätzlich -von der vatikanischen Kongregation für die Glaubenslehre abgesehen - abgelehnt wird, herrscht weitgehende gesellschaftliche Ubereinstimmung darüber, in diesem Punkt marschieren sogar Kirche und Feministinnen Schulter an Schulter, daß bestimmten Entwicklungen von vornherein ein Riegel vorgeschoben werden sollte.

Stichworte dazu: Leihmutterschaft, wahlloser wie ungeregelt ter Umgang mit Samen- und Ei-spenden, und das alles noch mit sittenwidriger Geschäftemache-rei gepaart.

Die Forderung nach einer Rahmengesetzgebung, auch von der FURCHE vorgetragen und konkret vorgeschlagen (Nummer 48/ 1985), hat den Gesetzgeber bisher nicht aus seinem Dornröschenschlaf zu wecken vermocht. Kann ihn überhaupt noch etwas aus dem Dahindösen aufrütteln?

Die Nachricht, daß sich hinter einer Änderungsschneiderei in Wien eine „Art „Leihmütter-Agentur“ (FURCHE 13/1988) verbirgt, Feministinnen sprechen schon von „Brutbordellen“, schaffte es nicht.

Die Lektüre der „Wiener Zeitung“ vom 15. Juli, daß sich hierzulande Frauen für 10.000 Schilling als Eizellenverkäuferinnen verdingen — eine Interviewpartnerin sah keine andere Möglichkeit, sich ihren Urlaub zu „verdienen“ —, vermochte es nicht.

Und die Nachricht, daß österreichische Gynäkologen in ihrem Freundes- und Bekanntenkreis Samenspenden sammeln, über 1100 Kinder haben bereits einen — meist anonymen - Samenspender zum Vater, regt nur - aber das soll anerkannt werden — Frauen-\ Staatssekretärin Johanna Dohnal auf. Die Geschäftemacherei ist schlimm, die entstehenden Inzestverdachtsprobleme in der Zukunft sind unlösbar.

Auch Dohnal fordert — wieder einmal — gesetzliche Schranken. Reaktion der Justizpolitiker? Null. Die plagen andere Fragen, etwa Straffreiheit für Ehebruch und Inzest. So vertreibt man (sich) die Zeit, der die Entwicklung davonläuft.

In einem Staat, in dem selbst der Betrieb eines Würstelstandes strengen Auflagen, Bedingungen und Konzession unterworfen ist, ist die Geschäftemacherei mit menschlichem Leben gesetzlich ungeregelt. Weil man noch ein bisserl die Entwicklung abwarten will? Was muß denn bitte noch passieren?

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