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WOHNUNGEN FÜR FAMILIEN

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Vorarlberg setzt seit Jänner 1992 neue Akzente bei der Förderung von Jungfamilien. Neben der „normalen" Förderung durch Darlehen gewährt das Land jungen Familien beim Kauf einer Eigentumswohnung beziehungsweise beim Bau eines Hauses in verdichteter Bauweise Zuschüsse.

Je nach Wohnungsgröße erhalten die Jungfamilien fünf Jahre lang monatlich zwischen 3.000 und 5.000 Schilling Landgeld. In den folgenden Jahren reduziert sich der Beitrag um jährlich jeweils 20 Prozent. Ab dem elften Jahr beginnt die Rückzahlung mit vorerst bescheidenen Sätzen.

Durch diese neue Förderung sollen yor allem junge Familien, deren Einkommen noch nicht so groß ist, die Chance erhalten, zu einer eigenen Wohnung zu kommen beziehungsweise soll ihnen beim Bau eines Hauses in verdichteter Bauweise finanziell unter die Arme gegriffen werden. Damit kann den Jungfamilien gerade in der wichtigsten Startphase die Möglichkeit geboten werden, zu einer eigenen Wohnung zu kommen.

Wer bekommt nun die Jungfamilienförderung? In den Genuß der Förderung gelangen Ehepaare und Alleinerzieher mit mindestens einem unversorgten Kind, das im gemeinsamen Haushalt lebt, wenn diese aus eigenem nicht in der Lage sind, das Bauvorhaben zu finanzieren.

Gefördert wird die Erst-Errich-tung beziehungsweise der Erst-Er-werb von Eigentumswohnungen und Wohnhäusern in verdichteter Bauweise, sofem diese nach dem 1. Jänner 1992 angekauft oder errichtet wurden.

Das Haushalts-Nettoeinkommen darf folgende Werte nicht übersteigen: Bei zwei Personen 25.200 Schilling, bei drei Personen 28.000 Schilling, bei vier Personen 30.800 sowie bei fünf und mehr Personen 33.600 Schilling. Für jeweils begonnene 1.000 Schilling, um welche die Einkommensgrenze überschritten wird, erfolgt eine Kürzung des Zuschusses um zehn Prozent. Verbleibt nach der Reduzierung ein Betrag von weniger als 50 Prozent des Zuschusses, so erfolgt keine Auszahlung mehr. Darüber hinaus darf kein für das Bauvorhaben verwertbares Vermögen vorliegen.

Der für die Errichtung von Wohnraum während einer Dauer von fünf Jahren monatlich gewährte Zuschuß ist nach Quadratmetern gestaffelt, und beträgt bis 70 Quadratmeter Nutzfläche 3.000 Schilling, bis 90 Quadratmeter 4.000 Schilling und über 90 Quadratmeter 5.000 Schilling. Nach der genannten Dauer von fünf Jahren sinken die Beträge jährlich um 20 Prozent. Durch dieses Förderungsmodell erhalten Jungfamilien die Chance, zu eigenen „vier" Wänden zu gelangen.

Der Autor ist Landesstatthalter (Landeshauptmannstellvertreter) und Landesrat für Wohnbauförderung.

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