Corsage - © Foto: Felix Vratny / Alamode Film (Bildbearbeitung: Rainer Messerklinger)

Der Fall Teichtmeister: Neue Regeln braucht das Land

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Der Fall Teichtmeister zeigt ein gravierendes Problem auf: Wie soll man umgehen mit Kunstwerken, wenn daran Mitwirkende sich eines Vergehens oder Verbrechens schuldig machen?

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Der Fall Teichtmeister zeigt ein gravierendes Problem auf: Wie soll man umgehen mit Kunstwerken, wenn daran Mitwirkende sich eines Vergehens oder Verbrechens schuldig machen?

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„Es liegt ein Schatten über ‚Corsage‘“, hat Regisseurin Marie Kreutzer am vergangenen Sonntag bei einer Studiodiskussion im ORF zu Protokoll gegeben. „Aber den Film zurückzuziehen, käme mir nicht richtig vor. Es ist für mich der gleiche Film, der er vorher war.“ Dem widersprach (nicht nur) Stefan Ruzowitzky an anderer Stelle im ORF: „Man hätte die Gelegenheit, sich als Produktion nun nicht als Opfer zu sehen, sondern die Aufmerksamkeit für den Film zu nutzen, um auf die wahren Opfer – die Kinder – eindringlich hinzuweisen.“

Seit Freitag, dem 13. Jänner, ist in Österreichs Film- und Theater­szene Feuer am Dach: Florian Teichtmeister, der in „Corsage“ Kaiser Franz Joseph spielt und bis zuletzt auf der Burgtheater-Bühne stand, muss sich am 8. Februar vor Gericht wegen des Besitzes von Kindermissbrauchsbildern verantworten. Das wirft Fragen auf, wie man mit solchen Verfehlungen umgehen soll, wer was gewusst hat und wieso so lange geschwiegen wurde.

Keine Oscar-Nominierung

Mit der Oscar-Nominierung für „Corsage“ hat es letztlich nicht geklappt, was aber nicht an der Causa Teichtmeister liegen dürfte: Ein starkes Feld an Mitbewerbern hat den bis auf die Shortlist vorgedrungenen Film schließlich aus dem Bewerb geworfen.

Aber von vorn: Ein bisschen wirkte die Aufregung rund um Ulrich Seidls Film „Sparta“ , die im vergangenen September von schlecht behandelten Kinderdarstellern in dem Film zu berichten wusste, wie ein Prelude zum Fall Teichtmeister; wie ein Auftakt zu einer sich stetig erweiternden Anklageschrift gegen Akteure des Kunstbetriebs, der sich gewöhnlich alle Freiheiten leisten darf, zumindest solange es die #MeToo-Bewegung noch nicht gab. Was man sich früher als Freiheiten herausnahm, ist nicht selten im Kriminal beheimatet gewesen, allein: Zu wenige Ankläger getrauten sich, ihr Wissen zu artikulieren.

Im Prinzip hat sich daran bis heute wenig geändert. Täter können immer noch unbehelligt tätig werden, Opfer schweigen immer noch zu lange – und Mitwisser verschließen bewusst die Augen. Nach Auffliegen der Causa Teichtmeister waren die Rufe laut, dass man „Corsage“, in dem Teichtmeister Kaiser Franz Joseph spielt, doch besser selbst aus dem Oscar-Rennen hätte nehmen sollen; daran entzündete sich die Debatte, ob man die Verfehlungen eines Einzelnen vom Werk trennen kann und soll. Ein „Aufruf zur Differenzierung“, der von vielen aus der Kulturbranche unterzeichnet wurde – darunter Literaturnobelpreisträgerin Elfriede Jelinek, der Schriftsteller Franzobel oder die Filmemacherin Ruth Beckermann –, plädierte genau dafür. „Teichtmeister ist nicht ‚Corsage‘, und seine Person ist von der herausragenden künstlerischen Leistung der Regisseurin Marie Kreutzer und dem Film ‚Corsage‘ selbst klar zu trennen“, unterstrich auch Film-Fachverbandsobmann Alexander Dumreicher-Ivanceanu. Zugleich bleibe selbstredend festzuhalten: „Der Fachverband verurteilt die pädokriminellen Handlungen des Schauspielers Florian Teichtmeister und prinzipiell jede Form von sexuellem Missbrauch.“

Die Dreharbeiten zu „Corsage“ fanden noch vor den Ermittlungen gegen Teichtmeister statt, waren im Sommer 2021 abgeschlossen. „Florian Teichtmeister hat nach dem Auftauchen erster Gerüchte nach dem Ende der Dreharbeiten im Herbst 2021 auf dezidierte Nachfrage – nicht nur für uns glaubhaft – versichert, dass die Gerüchte um seine Person falsch seien“, so die Produzenten Johanna Scherz und Alexander Glehr.

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