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Jahrzehntelang mußten sich die Banken und Sparkassen den Vorwurf gefallen lassen, den Wettbewerb untereinander praktisch ausgeschaltet zu haben und zum Schaden der Konsumenten ein — nicht angemeldetes — Konditionenkartell zu bilden.

Seit der Kündigung des sogenannten Habenzinsabkommens (das die Verzinsung der Spareinlagen regelte), hat sich die Situation sprunghaft gewandelt: Es tobt nun zwischen den einzelnen Kreditinstituten ein so mörderischer Wettbewerb, daß jetzt selbst von entschiedenen Befürwortern der Marktwirtschaft wieder das genaue Gegenteil gefordert wird, nämlich eine Reglementierung des Wettbewerbs.

Das sieht zunächst inkonsequent und verbraucherfeindlich aus, erscheint aber in der Tat unerläßlich, sollten die Geldinstitute nicht selbst zur Besinnung kommen. Der an sich erfreuliche Wettbewerb der Kreditinstitute hat nämlich weniger von Institut zu Institut verschiedenen Zinsen für Spareinlagen und Kredite als zu einer Verringerung der Spanne zwischen Einlagen und Krediten geführt, aus der die Institute ihre Betriebskosten abdecken müssen. Wenn, wie derzeit, einzelne Institute für Einlagen aber gleich hohe Zinsen zahlen wie sie für Kredite bekommen, wird die Sache volkswirtschaftlich bedenklich.

Das Problem der Selbstreinigungskraft des Marktes zu überlassen, verbietet sich bei einem volkswirtschaftlich so zentralen Sektor — das läßt man nicht einmal im kapitalistischen Musterland USA zu. Der zweite Einflußfaktor, der normalerweise in einer marktwirtschaftlichen Ordnung ein dauerhaftes A brut-schen der Erträge verhindert, nämlich die Aktionäre, die einen Vorstand nur wieder bestellen, wenn sie eine entsprechende Dividende bekommen, fehlt in Österreich völlig: Alle großen Geldinstitute sind entweder mehrheitlich in öffentlichem Besitz (wie die CA und die Länderbank), gehören als Spitzeninstitute ihres Sektors anderen Kreditinstituten (wie die Girozentrale und die Genossenschaftliche Zentralbank), oder gehören, wie die großen Sparkassen, als Verein sich — vereinfacht gesagt — selbst.

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