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Operation beendet, Patient lebt noch

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Die Effizienz unseres Bundesheeres ist an der Fähigkeit zu messen, den „Verteidigungsfall" glaubhaft zu bewältigen. Der politische Auftrag hiezu ist, aus der Verfassung abgeleitet, im Wehrgesetz und in der Verteidigungsdoktrin formuliert.

Der von allen 1983 im Parlament vertretenen politischen Parteien beschlossene Landesverteidi-

gungsplan gibt den Weg vor, dieser geforderten Bewältigung des Verteidigungsfalls entsprechen zu können.

Die in der jeweiligen Aufbauphase des Bundesheeres erwartete Effizienz wird klar und deutlich für jedermann nachlesbar beschrieben (auf den Seiten 71 und 75 des vom Bundeskanzleramt herausgegebenen Landesverteidigungsplanes). Demnach wird unserer Armee in der Zwischenstufe, also ab 1986, im Frieden eine „.., wirksamere Abhaltewirkung durch sichtbare Glaubhaftmachung der Widerstandsfähigkeit in Hauptoperationslinien eines potentiellen Aggressors" zugeordnet.

Von der Armee in der Ausbaustufe als dem Planungsziel der neunziger Jahre - wird darüber hinaus „durch den entsprechenden Umfang der Streitkräfte

(Anm.: 300.000) sowie durch die materiellen Vorbereitungen und die dadurch dokumentierte Verteidigungsbereitschaft … eine hohe Abhaltewirkung erzielt."

Bleibt der Heeresaufbau personell und materiell im Bereich der Zwischenstufe stecken — und das scheint derzeit der Fall zu sein -, bedeutet das nichts anderes als den Verzicht auf „hohe Abhaltewirkung". Abhaltung ist aber auch gleichbedeutend mit dem militärischen Beitrag zur Friedenserhaltung. Diese Konsequenz muß ausgesprochen werden.

Im Verteidigungsfall wird unserer Armee der Zwischenstufe zugemessen, daß „… der Kampf ab der Grenze aufgenommen werden kann, ein Aggressor durch nunmehr nachhaltige Abwehr in den wichtigsten Schlüsselzonen am raschen Gewinnen seiner Operationsziele gehindert wird und mindestens ein abwehrgünstiger, zusammenhängender Teil des Staatsgebietes in eigener Hand bleibt".

Als Effizienzsteigerung unserer Armee der Ausbaustufe wird beurteilt, daß diese dann in der Lage sein wird, daß „ — selbst bei nur kurzer Vorwarnzeit - durch die bereits vorhandene Möglichkeit, entsprechend starke Kräfte der territorialen Landwehr aufzubieten, der Abwehrkampf ab der Grenze wirksam aufgenommen werden kann, ein Aggressor durch nachhaltige Abwehr in Schlüsselzonen am Gewinnen seiner Operationsziele gehindert wird und ein möglichst großes Territorium in eigener Hand bleibt".

Und wieder gilt die gleiche Logik: Bleibt der Heeresaufbau personell und materiell im Bereich der Zwischenstufe stecken, bedeutet dies Verzicht auf eine wirksame Bewältigung des Verteidigungsfalles. Dieser harten Konsequenz karm sich niemand entziehen, imd sie ist durch jeden interessierten Staatsbürger im Landesverteidigungsplan nachvollzieh-» bar.

Gerade die Armee eines Kleinstaates wird immer um Glaubwürdigkeit nach innen und außen ringen müssen. Umso bedeutsamer war Mitte der siebziger Jahre die Entwicklung einer auf österreichische Gegebenheiten maßgeschneiderten Verteidigimgs-konzeption, die die Bewältigimg des Verteidigungsfalles glaubhaft in

Aussicht stellt. Sie bedarf allerdings eines kontinuierlichen Heeresausbaues entsprechend den verbindlich festgelegten Grundsätzen.

Als erster Grundatz ist im Landesverteidigungsplan formuliert:

„Vorbereitung imd Einsatz der militärischen Kräfte sind im Sinne eines territorialen Prinzips im direkten Zusammenwirken des zivilen und militärischen Bereiches auf allen Ebenen zu koordinieren (koordinierte Führungsstruktur). Durch raumgebundenen Einsatz unter Ausschöpfung des Wehrpflichtigenaufkommens in bereits friedensmäßig zugeordneten Räumen sowie eine im Hin-

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