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Schenken oder vererben?

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Das Zeitalter der Erben hat in Österreich bereits begonnen. Eine vernünftige und geordnete Vermögensweitergabe ist wichtiger denn je.

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Das Zeitalter der Erben hat in Österreich bereits begonnen. Eine vernünftige und geordnete Vermögensweitergabe ist wichtiger denn je.

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Das Ziel der meisten Menschen ist es, erworbenes Vermögen möglichst gut zu veranlagen und zu verwalten. Sicherheit und Ertrag stehen im Mittelpunkt dieser Bemühungen. Vermögen wird aber nicht nur geschaffen, bewahrt und vermehrt, es wird auch irgendwann weitergegeben, sei es zu Lebzeiten durch Uberschreibungen und Schenkungen, sei es von Todes wegen im Erbfall.

In der heutigen gesellschaftlichen Situation, wo in Österreich nach fünfzig Jahren Frieden und wachsendem Wohlstand das „Zeitalter der Erben“ begonnen hat, ist die vernünftige und geordnete Vermögensweitergabe wichtiger denn je. Nur umfassende Informationen ermöglichen dabei richtige Entscheidungen. Dazu gehören neben der Beratung in Veranlagungs- und Vorsorgefragen auch Informationen zu Behörden wegen und Verfahrensschritten sowie zur Rechts- und Steuerlage.

Schenken oder vererben? Gerade steuerlich hat sich die Situation bezüglich der Weitergabe von Guthaben auf Konten und Sparbüchern sowie von Anleihen und Pfandbriefen stark verändert. Mit Entrichtung der Kapitalertragssteuer ist nämlich eine künftige Erbschaftssteuer in bezug auf das gesamte Guthaben abgegolten. Nicht abgegolten ist hingegen die zu entrichtende Steuer bei einer Schenkung. Das bedeutet, daß hier erstmals finanziell ein Unterschied zwischen dem Verschenken und dem Vererben besteht, denn grundsätzlich sind ja Erbschafts- und Schenkungssteuer gleich hoch.

Diese neue Regelung der Kapitalertragssteuer hat auch die Situation in bezug auf das Vererben von anonymen Werten verändert. Bisher wurden diese meist „steuerschonend“ an der Verlassenschaft vorbei weitergegeben, um den Erben die Erbschaftssteuer für diese Beträge zu „ersparen“.

Bei dieser Vorgangsweise treten aber oft Probleme auf: Einerseits wußten die Erben nicht immer die Aufbewahrungsorte und Losungswörter und konnten dadurch nicht über die vorhandenen Guthaben verfügen. Anderseits kamen die Sparbücher manchmal nicht in die Hände, die der Erblasser gewollt hatte. Diesen Problemen kann man jetzt einfach Vorbeugen, indem man auch anonyme Werte in das Testament aufnimmt. Erstens muß man dann niemandem Aufbewahrungsort und Losungswort mitteilen, zweitens erhalten mit Gewißheit genau die Personen die Guthaben, die sie erhalten sollen, und drittens trifft die Erben keine Steuerbelastung, da die Erbschaftssteuer durch die Entrichtung der Kapitalertragssteuer bereits abgegolten ist.

Zur ordentlichen Vermögens Weitergabe gehört vor allem die gezielte Veranlagung und Vorsorge zu Lebzeiten. Folgende Punkte sollten berücksichtigt werden:

■ Absicherung der Familie: Vorsorge für entstehende Kosten, Absicherung des Lebensstandards;

■ Ausmaß der künftigen Steuerbelastung: Ausnützen von Steuerbefreiungen und von Differenzen im Steuersatz;

■ Abwägung: Verschenken oder vererben?: Beachtung der steuerlichen Situation und sonstiger Vor- und Nachteile für beide Seiten;

■ Begräbniskostenvorsorge: Ansparen oder Versicherung? - Regelung bezüglich Ort und Art der Bestattung;

■ Versorgung minderjähriger Hinterbleibender: Vorsorge für Erboder Pflichtteile sowie für laufende Lebenshaltung.

Planung ist alles. Durch frühzeitige sorgfältige Planung könnten Unklarheiten, Probleme und spätere Auseinandersetzungen vermieden werden.

Daher sollte jeder zeitgerecht zum Wohle seiner Familie und der ihm nahestehenden Personen für einen sinnvollen, klaren und sicheren Vermögensübergang sorgen.

Der Autor ist Spezialberater im Bank Austria Beratungscenter für Vermögensweitergabe, Wien.

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