Verräterische Gene

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Die Errichtung von Gen-Datenbanken läßt auf Erfolge bei der Aufklärung von Straftaten hoffen, aber auch Mißbrauch befürchten.

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Die Errichtung von Gen-Datenbanken läßt auf Erfolge bei der Aufklärung von Straftaten hoffen, aber auch Mißbrauch befürchten.

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Als Anfang April die Polizei in Cloppenburg/Niedersachsen 18.000 junge Männer zum größten "freiwilligen" Reihen-Gentest in der Kriminalgeschichte aufrief, machten viele begeistert mit. Schließlich ging es um die Suche nach dem Mörder der elfjährigen Christina Nytsch, und da schien jedes Mittel recht.

Was auf den ersten Blick wie die berühmte Suche nach der Nadel im Heuhaufen aussieht, kann durchaus erfolgversprechend sein. Im Gegensatz zum herkömmlichen Fingerabdruck verrät ein DNA-Abdruck auch die Familienbande. Je näher jemand mit dem Täter verwandt ist, desto ähnlicher ist sein DNA-Muster. Geht etwa der Bruder des Mörders von Christina zum Genom-Test, bleibt er automatisch im Fahndungsnetz hängen. Die restlichen Familienmitglieder könnten dann zum Test gezwungen werden.

Auf Grund zahlreicher internationaler Erfolge der Rasterfahndung per Erbmolekül will nun das deutsche Bundeskriminalamt eine DNA-Datenbank aufbauen. Das DNA-Profil ist - mit Ausnahme eineiiger Zwillinge - nahezu einmalig und daher vergleichbar mit einem Fingerabdruck.

Unter dem Schock der brutalen Verbrechen an Kindern ist die prinzipielle Zustimmung der deutschen Bevölkerung zu einer zentralen DNA-Datenbank überwältigend.

Derzeit wird in unserem Nachbarland aber noch heftig über die gesetzliche Grundlage gestritten. Schließlich ist die DNA die intimste Information über einen Menschen. Auch die Frage, wer seinen genetischen Abdruck hinterlassen muß - Sexualverbrecher, Mörder oder auch "kleine" Kriminelle und "Auffällige" - ist noch lange nicht ausgestanden.

Ein zentraler Punkt ist, ob die Original-Speichelprobe aufbewahrt werden soll oder nur der genetische Strichcode. Mit der Aufbewahrung der Originalproben wird einem möglichen Mißbrauch Tür und Tor geöffnet: Denn wer garantiert, daß aus dem DNA-Material später nicht auch andere Eigenschaften - etwa die genetische Veranlagung für bestimmte Krankheiten - herausgelesen werden?

Regine Kollek von der Universität Hamburg trifft bei einer Enquete zum Thema "Gläserne Menschen?" in Wien den Nagel auf den Kopf: "Natürlich könnte die Polizei etwa auch Privatwohnungen abhören. Die Frage ist nur, welche Mittel bei der Kriminalbekämpfung legitim sind. Die große Gefahr bei diesen Reihen-Gentests liegt auch darin, daß sich ein fundamentales juristisches Prinzip umkehrt: Die Bürger müssen plötzlich ihre Unschuld beweisen."

Was in Deutschland noch intensiv diskutiert wird, ist in Österreich seit Oktober des Vorjahres Realität. Am Institut für Gerichtliche Medizin der Universität Innsbruck wurde eine DNA-Datenbank mit rund 3.000 Speichelproben von verurteilten Verbrechern und Verdächtigen und 600 Tatortspuren eingerichtet.

Eine DNA-Datenbank, so das Innenministerium, hätte auch einen nachhaltig präventiven Effekt, da ein Tatverdächtiger, von dem das DNA-Profil bestimmt wurde, bei einer neuen Tat leicht und rasch überführt werden könnte.

Das Ministerium spricht von einer "wesentlichen Steigerung der Verbrechensaufklärung". Genaueres will man aber noch nicht sagen.

Verpflichtend wird der Gentest für alle, die des Mordes, Totschlags, eines Sexualdeliktes oder der Körperverletzung verdächtig sind. Bei schwerer Nötigung, Einbruch, Raub, Erpressung oder Suchtgifthandel kann die Polizei ebenfalls einen DNA-Abstrich vornehmen. Ausschlaggebend dafür ist, wenn "der Tatverdächtige nach allen kriminalistischen Erfahrungen auch künftig Delikte begehen wird, bei denen vom Täter biologische Spuren hinterlassen werden", so die Auskunft des Innenministeriums. Eine etwas schwammige und weit gefaßte Formulierung, beanstanden Kritiker.

Ein weiterer Punkt ist, daß heute noch niemand vorhersehen kann, was uns die Gen-Zukunft bringen wird. Im Jahre 2005 soll die Totalanalyse der menschlichen DNA-Sequenz, das "Human Genome Project", abgeschlossen sein. Welche Fülle an Informationen dann aus dem Genom herausgelesen werden kann und welche Eingriffe in das menschliche Erbgut möglich sein werden, ist vermutlich derzeit noch nicht einmal vorstellbar. Bereits heute kann man sich im Wiener AKH auf 149 Erbkrankheiten testen lassen, so etwa auf Gerinnungsstörung, Zystische Fibrose (eine erbliche Stoffwechselerkrankung), Dickdarmkrebs oder sogar Schwerhörigkeit.

Eine Debatte ist dringend nötig In Österreich ist ein Mißbrauch vom Gesetz her unterbunden: Das Verlangen sowie das Vorlegen von Gen-Tests durch Versicherungsanstalten oder Arbeitgeber ist ausdrücklich verboten. Doch in Europa gibt es sonst kaum Regelungen. Die Biotechnologie läuft den anderen Wissenschaften und den gesetzlichen Rahmenbedingungen mit Riesenschritten davon.

Die genetische Diskriminierung ist in den USA längst traurige Tatsache. Menschen mit nachweisbaren Gendefekten müssen unter Umständen damit rechnen, den Versicherungsschutz zu verlieren. Begründung: Die Krankheit war bereits vor der Vertragsunterzeichnung vorhanden. So wurde etwa einer Frau der Versicherungsschutz aberkannt, weil ihr Neffe Zystische Fibrose hat. Bei einem Mann wurde mittels Gentest die tödlich verlaufende Chorea Huntington Krankheit diagnostiziert. Seine Versicherung kündigte die Leistung auf.

Sicherlich kann man einwenden, daß wir durch entsprechende Gesetze geschützt sind. Aber wie schaut es mit dem Datenschutz aus, wenn die einzelnen DNA-Datenbanken international vernetzt werden? Die Genomanalyse ist ein machtvolles Instrument, und es kann - neben all den Vorteilen - viel Mißbrauch damit betrieben werden. Da ist es nur legitim zu fordern, daß zumindest eine öffentliche Diskussion über das Anlegen von DNA-Datenbanken erfolgen sollte, und nicht - wie im Fall Österreich - die Gendatei still und ohne öffentliches Aufsehen eingerichtet wird. Auch wenn durch den Reihen-Gentest Christinas Mörder gefunden wird, dürfen in diesem Fall nicht Emotionen eine grundlegende Debatte verhindern.

Denn die Einführung von Gen-Dateien erinnert auch an Orwells Roman "1984": die totale Kontrolle über jeden Menschen. Zwar ist die heutige Situation noch weit von der Horrorvision entfernt, daß von jedem ein genetischer Abdruck gespeichert wird, aus dem alle möglichen Daten herausgelesen werden können, von Charaktereigenschaften bis zu Krankheiten. Der erste Schritt dazu ist aber bereits getan, und die Gefahr wächst, je mehr Menschen erfaßt werden.

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