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DR. WILHELM MALANIUK / DIENST AM RECHT

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Dienst am Recht — eine Aufgabe, der sich der österreichische Richter Dr. Wilhelm M al ani uk stets mit besonderer Hingabe widmete. Dr. Wilhelm Malaniuk, geboren am 26. Juni 1906, absolvierte sein juristisches Studium an der Wiener Universität und trat im Oktober 1929 als Rechtspraktikant in den Gerichtsdienst ein, in einer Zeit, in der nach kurzer wirtschaftlicher Blüte damals die Krisenzeit der ersten Republik einzusetzen be-

gann. Vorzeichen der Krise war der Sturm auf den Wiener Justizpalast am 15. Juli 1927 gewesen — die innenpolitischen Fronten begannen sich zu versteifen.

Im März 1933 wurde der junge Richteranwärter zum Richter beim Bezirksgericht Mödling ernannt und im Jahre 1935 dem Präsidium des Oberlandesgerichtes Wien zugeteilt — jenes Oberlandesgerichtes, zu dessen Präsidenten Dr. Malaniuk eben ernannt wurde. 1937 erfolgte die Ernennung Dr. Malaniuks zum Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Wien II. Der Einmarsch der deutschen Truppen und die Okkupation unterbrachen jäh seine Karriere. Staatsanwalt des Bundesstaates Österreich gewesen zu sein, erschien den neuen Machthabern belastender Grund genug für eine sofortige Außerdienststellung. Nach kurzer Tätigkeit bei einem Rechtsanwalt vertauschte Wilhelm Malaniuk endgültig den Talar mit der feldgrauen Uniform, die er bis zum Zusammenbruch der Wehrmacht trug.

Der Heimkehrer Dr. Malaniuk stellte sich, wie so viele andere pflichtbewußte Beamte, sofort dem Justizressort der provisorischen Staatsregierung Dr. Renners zur Verfügung. Mit zivilrechtlichen Angelegenheiten betraut, war er

beim Wiederaufbau des Landesgerichtes für Zivilrechtssachen an wichtiger Stelle tätig und wurde im Jahre 1946 zum Vizepräsidenten dieses Gerichtshofes ernannt. An seinem Wirken in Zivilsachen hielt Dr. Malaniuk auch nach seiner Berufung zum Kreisgerichtspräsidenten in Korneuburg im Jahre 1949 fest. Als Kreisgerichtspräsident hat er den bis dahin stillgelegten Sprengel neu eingerichtet und bis zu seiner Ernennung zum Präsidenten des Landesgerichtes für Strafsachen in Wien im Jahre 1955 die Geschäfte eines Präsidenten dieses Gerichtshofes geführt.

Die Berufung zum Präsidenten des Wiener Straflandesgerichtes bedeutete für Dr. Malaniuk mehr als die Bezwingung einer Sprosse in der Hierarchie, denn der neue Präsident kümmerte sich nicht nur um die ordnungsgemäße Durchführung der richterlichen Geschäfte, er ging auch daran, die an den Justizgebäuden als Folge des Krieges entstandenen Schäden ausbessern zu lassen und die Trakte im Sinne eines modernen Strafvollzuges ausbauen zu lassen. So wurde das Inquisitenspital neu eingerichtet, die Fassaden der Höfe erneuert, der Küchentrakt und die Bäckerei wurden vollständig renoviert, auch das Großvorhaben der Erneuerung der

Heizanlagen im Landesgericht und in den Gefangenenhäusern ist vor zwei Jahren in Angriff genommen worden. An der Neugestaltung des Gerichtsgebäudes wurde ununterbrochen gearbeitet, die Neuzestal-tung des Großen Schwurgerichtssaales geht auf Dr. Malaniuk zurück.

Neben seiner praktischen Arbeit als Richter war Dr. Malaniuk auch wissenschaftlich tätig. Er hat in den Jahren 1946 bis 1949 ein dreibändiges Lehrbuch des Strafrechtes geschrieben und das Strafgesetzbuch kommentiert, ist außerdem durch eine Reihe wissenschaftlicher Aufsätze über das Strafrecht und die Zivilprozeßordnung hervorgetreten. Auch in der „Furche“, deren Mitarbeiter der Präsident schon seit ihrer Gründung ist, zeugte eine große Anzahl juristischer Artikel von der großen Sachkenntnis Doktor Malaniuks. Daß das österreichische Rechtsleben durch den von Dr. Malaniuk ins Leben gerufenen Österreichischen Juristentag so sehr bereichert wurde, sei nur am Rande erwähnt. Mit der Ernennung zum Präsidenten des Oberlandesgerichtes Wien wurde der österreichische Richter Dr. Wilhelm Malaniuk für seinen Dienst am Recht wohl am sinnfälligsten bedankt.

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