Julian Assange: Strafe für die Wahrheit
Ein britisches Gericht hat entschieden, dass der Whistleblower Julian Assange gegen seine bereits bewilligte Auslieferung in die USA erneut berufen darf. Der weltweite Protest für den WikiLeaks-Gründer zeigt offenbar Wirkung – doch der Entscheid hat einen großen Haken.
Ein britisches Gericht hat entschieden, dass der Whistleblower Julian Assange gegen seine bereits bewilligte Auslieferung in die USA erneut berufen darf. Der weltweite Protest für den WikiLeaks-Gründer zeigt offenbar Wirkung – doch der Entscheid hat einen großen Haken.
Es ist eine jahrelange Hängepartie, die einen scheinbaren Etappensieg für Julian Assange bedeutet. Dem seit fast fünf Jahren im Londoner Hochsicherheitsgefängnis Belmarsh einsitzenden Whistleblower und Gründer der Enthüllungsplattform WikiLeaks drohen die Auslieferung in die USA – und dort bis zu 175 Jahre Haft. Am Dienstag dieser Woche nun hat ein britisches Berufungsgericht entschieden, dass der mehrjährige Justizstreit rund um die Auslieferung des 52-Jährigen in eine neue Runde geht.
Die Anhörung vor dem Gericht hatte bereits am 20. und 21. Februar stattgefunden. Assange unternahm dabei mit Hilfe seiner Anwälte und seiner Frau Stella Moris den Versuch, eine zweite Berufung gegen den im Jahr zuvor gefassten Beschluss zur Auslieferung an die Vereinigten Staaten einzulegen. US-Ankläger wollen ihn nach dem sogenannten Espionage Act sowie einem weiteren Gesetz – in insgesamt 18 Anklagepunkten – vor Gericht stellen: als vermeintlichen Spion. Der Vorwurf: Assange habe seit 2010 über die Plattform WikiLeaks geheime Dokumente veröffentlicht, die unter anderem Informationen und Aufzeichnungen über Aktivitäten des US-Militärs und der US-Geheimdienste in Afghanistan, Irak, Guantánamo und anderswo auf der Welt enthalten.
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