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Sorge um ein Weltkulturerbe

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Wie senr e'ne er schönsten barocken Gartenanlagen Europas seit ihrem Wechsel vom kaiserlichen in republikanischen Besitz verkommen ist, zeigt eine vom Bundesdenkmalamt in Auftrag gegebene Studie des „Parkpflegewerks Schönbrunn” auf. Und es sind nicht nur die Sünden der rund achtzig vergangenen Jahre, unter denen der im Unterschied zum Schloß nicht unter Denkmalschutz stehende Park von Schönbrunn leidet.

Obgleich die komplette Anlage -das als Gesamtkunstwerk gewertete Schloßgebäude samt Park und Zoo also - gemeinsam mit der Salzburger Altstadt zu Beginn des heurigen Jahres in die 502 Denkmäler umfassende UNESCO-Liste des Weltkulturerbes aufgenommen worden ist, geschieht nach wie vor zu wenig zu ihrer Instandhaltung. Ja, man verstößt weiter gegen akzeptierte Verpflichtungen. Im Tiergarten ist mit dem geplanten Regenwaldhaus sogar ein schwerer Verstoß gegen die Auflagen der UNE-SCO-Kriterien angesagt. Würde doch das Regenwaldhaus, das man über dem Bärengehege errichten will, die Sicht von der I liet-zinger Gloriette-Allee auf die Gloriette verstellen. Dabei ist anzunehmen, daß sich der „Fall Sanssouci” bis zu den „Vätern” des Wiener Konzepts herumgesprochen hat. Im Zusammenhang mit dem Bauboom in Potsdam, der auch eine Blickbehinderung auf das Schloß Friedrichs des Großen zur Folge gehabt hätte, drohte nämlich das Wejtkulturerbekomitee in Paris bei einer Realisierung des Projekts Sanssouci aus der Liste zu streichen.

Eine erste Mahnung der UNESCO mußte Österreich übrigens bald nach der Unterzeichnung des Weltkulturerbe-Vertrages einstecken. Damals ging es um den sommerlichen „Budenzauber” im Ehrenhof von Schönbrunn, bei dem sich der Besucher auf einen Bummelplatz versetzt fühlen konnte. Außer der Erfassung und Auswertung aller Fakten schlägt Brigitte Mang vom „Parkpflegewerk Schönbrunn” eine Reihe von Maßnahmen zur Erhaltung und Erneuerung des im

18. Jahrhundert angelegten Gartens vor. So sollte die Parkanlage ebenso unter Denkmalschutz gestellt werden wie das Schloß. Den zuständigen Magistratsabteilungen sowie der Schloß Schönbrunn Kultur- und Betriebsgesellschaft wird hingegen nahegelegt, bei Vergabe von Pachtlizenzen und Veranstaltungsgenehmigungen auf Wahrung des historischen Flairs zu bestehen.

Außer der endgültigen baulichen Sanierung des Neptunbrunnens, der bislang aus finanziellen Gründen aufgeschobenen Konservierung und Restaurierung der Römischen Ruine müßte der Obelisk, von dem immer wieder Teile herunterfallen, restauriert werden. Das Cafe in der Gloriette sollte auf ein angemessenes Service achten. Der Ehrenhof darf nicht gänzlich kommerzialisiert werden. Opernaufführungen sollten an weniger empfindlichen Stellen des Parks stattfinden - beispielsweise an der Hietzinger Seite der Lichten Allee. Damit die intimen Kammergärten, durch die man jetzt die Besuchermassen schleust, nicht total zertrampelt werden, müßten den Vereinbarungen gemäß die verglasten Haupttore des Schlosses bei Schönwetter offen stehen. Nicht zuletzt wäre es höchste Zeit, die überalterten Hecken und Alleebäume auszuwechseln und die Wasserspiele wieder in Betrieb zu nehmen.

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