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Wiederholung möglich?
Naturgemäß stellt sich jedem politisch Interessierten die Frage, ob eine Wiederholung der Vorfälle vom 4. März 1933 möglich wäre. Mit gutem Gewissen kann man dies verneinen — aus mehreren Gründen.
Schon im Jänner 1948 hatten die sozialistischen Abgeordneten Schärf, Pittermann, Böhm und Genossen einen Antrag auf Ergänzung der Geschäftsordnung eingebracht, wobei sie sich auf die Erfahrungen des Jahres 1933 beriefen: Dadurch wurde die Einrichtung eines „Alterspräsidenten" geschaffen.
Da nach dieser ersten Ergänzung „das an Jahren älteste, am Sitz des Nationalrates anwesende Mitglied" nur für den Fall, daß „die gewählten Präsidenten an der Ausübung ihres Amtes verhindert sind", den Vorsitz übernehmen sollte, wurde die Bestimmung bei der großen Geschäftsordnungsreform 1975 ausdrücklich auch auf die Möglichkeit der „Erledigung ihrer Ämter" ausgedehnt.
Weniger sichtbar, aber für den österreichischen Parlamentarismus von noch größerer Bedeutung ist die Ent wicklung der sogenannten „Präsidialkonferenz". Ihr gehören die Präsidenten des Nationalrates, die Klubobmänner und als Protokollführer der Parlamentsdirektor an.
Abgesehen davon, daß diese für die Praxis so wichtige Einrichtung nun auch in der Geschäftsordnung verankert ist, hat die Präsidialkonferenz weit über ihren gesetzlichen Aufgabenkreis dadurch großes Gewicht erlangt, daß sie über strittige Fragen ein Einvernehmen herstellt. Das ist bisher stets gelungen.
Letztlich hängt freilich das parlamentarische Geschehen immer auch von der politischen Gesamtsituation ab: Und in diesem Sinn kann die Lehre des 4. März 1933 nur darin bestehen, immer wieder den Vorsatz zu erneuern, trotz unterschiedlicher Auffassungen und Zielsetzungen die demokratischen Einrichtungen unseres Staates zu respektieren sowie die geschriebenen und insbesondere auch die ungeschriebenen Spielregeln der Demokratie verantwortungsbewußt einzuhalten.
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