Die Ölpest von Gesetzes Gnaden

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Es mag nicht gerade populär sein, in Zeiten wie diesen die „Selbstregulierungskräfte der Märkte“ anzupreisen, wo doch halb Europa versucht, genau diesen Mechanismen in Sachen Euro unter etlichen budgetären Verrenkungen zu entkommen. Dennoch sei hier ein Gegenbeispiel genannt, und das – versprochen – ganz ohne das übliche liberale Gezeter vom Überstaat des Leviathan. Nein, wir wollen hübsch sachlich bleiben bei folgender Historie: Vor 21 Jahren, im April 1989, havarierte der Supertanker „Exxon Valdez“ vor der Küste Alaskas und richtete ein bis dahin einzigartiges ökologisches Desaster an. Die Ölgesellschaft Exxon, die größte der Welt, drückte sich mehr als ein Jahrzehnt um Schadenersatzzahlungen herum. Bis heute ist das Desaster – ökologisch jedenfalls – nicht verdaut. Dass es aber auch rechtlich keineswegs aufgearbeitet ist, zeigt nun die munter vor sich hinsprudelnde Ölkatastrophe im Golf von Mexiko.

75 Millionen Dollar Haftung

Anlässlich eines Hearings haben die Manager der an der gesunkenen Plattform „Deep Water Horizon“ arbeitenden Firmen BP und Halliburton stammelnd zu Protokoll gegeben, dass sie auf ein mögliches Unglück gar nicht vorbereitet waren. Es gab keine Risikoanalyse, keine wissenschaftlichen Forschungen zu Ölaustritten in über 1.000 Metern Tiefe, die Gefahr wurde schlicht negiert. Nur zur richtigen Einordnung: 90 Prozent der Plattformen weltweit zapfen Öl aus über 1.000 Metern Meerestiefe. Wie, so fragt die staunende Logik, kann eine solche Schlamperei passieren, angesichts der negativen Vorgeschichten, die die Ölindustrie seit Jahrzehnten am laufenden Band produziert? Die Antwort: Weil der gesetzliche Regulator, der Staat (in diesem Fall die USA), BP, Shell und Exxon vor Schadenersatzverlusten aus solchen Katastrophen schützt. Das diesbezügliche Gesetz limitiert die Verantwortung im Falle einer Ölverseuchung auf 75 Millionen Dollar. Nicht wenig möchte man meinen, aber angesichts von 5.600 Millionen Dollar Reingewinn für BP im vergangenen Jahr ein Betrag zum Schulterzucken und Ablächeln. Nun hat das Unternehmen versprochen, „alle Forderungen im Rahmen der Möglichkeiten“ zu begleichen. Da das Mögliche in diesem Fall wenig mehr sein dürfte, als das Gesetz vorsieht, wird BP krokodilstränend gerade einmal ein Fünfundsiebzigstel seines Jahresgewinns für die größte Ölpest seit Menschengedenken bezahlen.

Die Lehre vom Risiko

Das alles nun hat sehr viel mit der Marktwirtschaft beziehungsweise mit ihrem Versagen zu tun: Der Reingewinn eines Unternehmers ist unter Bedingungen des freien Wettbewerbs eine Belohnung für sein Risiko. Das wissen wir spätestens seit Adam Smith. Der Unternehmer, so Smith erläuternd, sei deshalb stets bemüht, sein Risiko zu minimieren. Im Falle BPs wäre das marktgerechte Risiko bei einer solchen Katastrophe verständlicher- und gerechterweise der geschäftliche Ruin gewesen. Um gegen diesen Ernstfall gerüstet zu sein, hätte das Unternehmen freilich mit massiven Investitionen in Forschung und Entwicklung versucht, das Risiko zu vermindern – es wären also vermutlich schon Stahlglocken oder mobile Saugleitungen für den Ernstfall getestet bereit gestanden.

Doch wer wollte schon forschen, wenn die Forschung selbst teurer ist als die möglichen Kosten der Katastrophe? Formulieren wir es direkt: Die Katastrophe im Golf von Mexiko wurde nicht nur von (BPs) Menschenhand gemacht, sie war auch durch das Gesetz in letzter Konsequenz so vorgesehen. Das System war lange vor der Ölleitung leck. Falls also jemand nach Konsequenzen rufen sollte - wie wäre es denn mit dieser alten: Jeder Unternehmung ihre ausgewogenen Proportionen - unvorstellbare Gewinne brauchen ein ebensolches finanzielles Risiko für den Unternehmer oder Spekulanten. Denn ausgelagerte Risiken zahlen am Ende die Falschen, dort ist es die Umwelt – hier sind es wir.

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