Gott und das Strafgesetz

Werbung
Werbung
Werbung

Die zeitliche Koinzidenz war pikant - spricht aber für sich: In Moskau standen die Sängerinnen der Punk-Band "Pussy Riot“ wegen ihres umstrittenen Auftritts in der dortigen Christ-Erlöser-Kathedrale vor Gericht. Und in Bamberg forderte der katholische Erzbischof Ludwig Schick, Blasphemie unter Strafe zu stellen. Schon gut sechs Wochen zuvor hatte Nämliches (und viel rigoroser) auch der Schriftsteller und Büchner-Preisträger Martin Mosebach geradezu ungestüm verlangt (vgl. Seite 18 dieser FURCHE).

Diese Debatte ist ärgerlich - und höchst gefährlich. Und zwar nicht, weil man über die Achtung religiöser Gefühle von Menschen nicht diskutieren sollte, oder der Respekt davor, was anderen Menschen heilig ist, nicht zu thematisieren wäre.

Aber unter welchem gesetzlichen Titel entsprechende Vorstöße auch laufen, ob unter "Blasphemie“ oder "Schutz der religiösen Gefühle“ oder - wie in Moskau - "Schüren von religiösem Hass“: Mit dem Strafgesetz ist hier wenig auszurichten. Im Gegenteil: Es kann vielmehr einiges angerichtet werden, was auch etwa den Interessen katholischer Amtsträger zuwider läuft.

Bedrohte Freiheit der Menschen

Der harmlosere Fall liegt vor, wenn Verbotsanregungen eine als religiöse Provokation empfundene öffentliche Äußerung erst recht befördern. Man erinnert sich: Als vor einigen Jahren Kardinal Schönborn gegen das satirische Jesus-Buch des Karikaturisten Gerhard Haderer auftrat, erreichten dessen Auflagen lichte Höhen.

Aber spätestens seit den Auseinandersetzungen um die "Satanischen Verse“ von Salman Rushdie weiß man: Wenn sich Religion und Totalitarismus in diesem Zusammenhang paaren, dann kann es für Agnostiker wie für Christen (lebens-)gefährlich werden: Wo es rigorose Blasphemie-Gesetze gibt, dort ist es mit der Freiheit und den Menschenrechten nicht weit her. Bei allen Unterschieden lehren das die Beispiele von Moskau bis in den mehrheitlich muslimischen Kulturkreis.

Der katholische Erzbischof von Karachi legte erst kürzlich gegenüber dieser Zeitung (FURCHE 28) dar, wie sehr etwa das pakistanische Blasphemie-Gesetz die Christen im Land bedroht. Und er zeigte auch auf, wie oft unter dem Deckmantel "Gotteslästerung“ andere - persönliche wie politische - Interessen verfolgt werden.

Man soll nun Erzbischof Schick oder Schriftsteller Mosebach nicht auf eine Stufe mit islamistischen Eiferern stellen. Aber sie sitzen in dieser Frage mit selbigen schneller im Boot, als ihnen lieb sein kann.

Außerdem handelt es sich bei der Blasphemie-Bekämpfung wieder einmal um die Facette eines religiösen Rückzugsgefechts: Christen beispielsweise sollten sich vordringlich um eine dem moderen Leben einsichtige Interpretation der Frohbotschaft Jesu mühen. Das ist ihnen aufgetragen.

Natürlich dürfen und sollen religiöse Menschen dafür streiten, dass die Gesellschaft das respektiert, was ihnen heilig ist. Aber sie müssen auch versuchen, dies plausibel zu machen.

Die Frage nach Gott sichtbar halten

Man ist froh, dass der Münchner Kardinal Reinhard Marx zur Debatte anmerkte, dass "Gott“ sich nicht beleidigen lasse. Es geht also nicht um Gott, sondern einmal mehr um Menschen. Als Christ - man legt Analoges den Gottesgläubigen aller Religionen ans Herz - kann man darauf vertrauen, dass Gott größer als jedes Menschenherz ist und des menschlichen Strafgesetzes zu seinem Schutz nicht bedarf. Und dass er mehr an vermeintlicher "Blasphemie“ erträgt als kleinmütige Menschen.

Diese Menschen sollten sich vielmehr bemühen, die Frage nach Gott in ihrer Gesellschaft wachzuhalten und seine Spur in ihrem Leben sichtbar zu machen. Das wäre etwa die nobelste Aufgabe von Christen auch in der säkularen Moderne. Man darf daran zweifeln, dass diese ihr Potenzial und ihr Engagement dazu schon wirklich ausgeschöpft haben.

Ein Thema. Viele Standpunkte. Im FURCHE-Navigator weiterlesen.

FURCHE-Navigator Vorschau
Werbung
Werbung
Werbung