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Stopp der Verhöhnung
Kugelige Bischöfe als Getränkewerbung, Schweißtuch-Schnupftuch-Karikaturen, Verhöhnung von Religiosität auf der Theaterbühne: Was müssen sich Christen in diesem Land alles gefallen lassen - auch von Gerichten der Republik?
Mit Recht hat vergangene Woche ein Urteil in einem Wiener Strafrechtsprozeß E.rregung ausgelöst - nicht nur beim Katholischen Familienverband Wien, der das Verfahren dankendswerterwei-se in Gang gebracht hat.
Es ging um die Aufführung der Theatergruppe „Habsburg Recycling". Ich habe diese nicht gesehen, und normalerweise äußert man sich nicht zu etwas, wovon man sich nicht selbst überzeugt hat. In dem Fall geht es aber nicht mehr um den Inhalt der Aufführung, sondern um die Urteilsbegründung.
Die Richterin hat den Tatbestand der Religionsverhöhnung nach Paragraph 188 des Strafgesetzes für erfüllt erachtet, aber trotzdem einen Freispruch gefällt. Die Begründung: Das Grundrecht auf „Freiheit der Kunst" wiege schwerer. Und: durch den Vorfall sei „keine nachhaltige Beeinträchtigung des religiösen Friedens eingetreten."
Beide Begründungen sind unannehmbar. So hoch auch die Freiheit einzuschätzen ist, so haben doch selbst Grund-und Freiheitsrechte Grenzen. So wird die Pressefreiheit etwa durch das Presse- und das Strafgesetz begrenzt, die Vereins- und Versammlungsfreiheit sowie die Freiheit auf Meinungsäußerung unter anderem durch das Verbotsgesetz.
Niemand darf unter Berufung auf eine dieser Freiheiten Nazioder Anschlußparolen verbreiten, niemand darf in den Medien Persönlichkeitsrechte mit den Füßen treten. Nur im Namen der Kunst darf man Schmutz- und Spottkübel über gläubige Christen ausschütten? Ahnliche Verhöhnungen von Juden, Muslimen oder Buddhisten würden - mit Recht -in einem Protestchor auch aus der Zeitungspresse erstickt! Nur für Christen sollen Gesetze des An-standes nicht gelten? Oder sollen die Gesetze nur dann gelten, wenn sonst der Rehgionsfrieden „nachhaltig" gestört würde? „Ein bißchen" würde die Richterin nicht genieren. Es wird Zeit, ein deutliches Stopp-Signal zu setzen!
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