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Keine Leistungskürzungen

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Familienministerin Maria Rauch-Kallat spricht sich im FURCHE-Interview gegen Sparmaßnahmen auf Kosten der Familien und gegen Leistungs-Einschränkungen beim Karenzgeld aus.

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Familienministerin Maria Rauch-Kallat spricht sich im FURCHE-Interview gegen Sparmaßnahmen auf Kosten der Familien und gegen Leistungs-Einschränkungen beim Karenzgeld aus.

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Nach wie vor verhandeln Koalitionsparteien und Sozialpartner, wie die Finanzierungslücken in den Sozialtöpfen gestopft werden können. Vorrangig geht es dabei um eine 10-Milliarden-Schilling-Lücke in der Arbeitsmarktverwaltung. Betroffen davon ist nicht nur das Arbeitslosengeld, sondern auch das Karenzurlaubsgeld, das teilweise über die Arbeitslosenversicherung finanziert wird.

Der wahrscheinlichste Kompromiß liegt in einer Erhöhung der Arbeitslosenversicherungs-Beiträge (je 0,3 Prozent für Arbeitgeber und Arbeitnehmer) sowie Einsparungen („Mißbrauchsbekämpfung") bei Sozialleistungen. Der Rest soll über das Bundesbudget aufgebracht werden, wofür auch ein höheres Defizit in Kauf

genommen wird. Vor allem die ÖVP - Wirtschaftsbund und Generalsekretärin Ingrid Korosec - setzen auf Einsparungen, speziell beim Karenzgeld: Die Vorschläge reichen von einer wirksamen „Mißbrauchsbekämpfung" über eine Aussetzung der jährlichen Anpassungen bis zur „Sistierung" des zweiten Karenzjahres.

Im FURCHE-Gespräch definiert nun Familienministerin Maria Rauch-Kallat ihre „Schmerzgrenze" für die Reformen: „Eines muß klar sein - an bisherigen Leistungen für die Familien ist nicht zu rütteln. Es darf weder reale Leistungskürzungen geben, noch versteckte Kürzungen über eine jährliche ,Nicht-Anpassung'."

„Voll auf Parteilinie" weiß sich die Familienministerin, was die Bekämpfung des „Sozial-Mißbrauchs" betrifft. Sie glaubt aber - im Gegensatz zu ihren Parteifreunden-nicht, daß „das die Millionen bringt." Nach Schät-zui^gen ihres Ressorts beträgt die Mißbrauchsquote beim erhöhten Karenzgeld maximal fünf Prozent: „Die Stei-

gerungen beim erhöhten Karenzgeld sind in erster Linie nicht auf gestiegenen Mißbrauch zurückzuführen, sondern auf die geänderten Richtlinien." Da nicht mehr ausschließlich Unverheiratete, sondern auch Verheiratete mit einem Familieneinkommen unter dem Existenzminimum das erhöhte Karenzgeld (7.917 statt 5.292 Schilling monatlich) in Anspruch nehmen können, habe es höhere Steigerungsraten gegeben. „Das ist aber eine Maßnahme, die völlig richtig und begrüßenswert ist. Das werde ich sicher nicht zurücknehmen", bekräftigt Rauch-Kallat. „Schnüffeleien in den Schlafzimmern" zur Überprüfung, ob die Bezieherin des erhöhten Karenzgeldes tatsächlich vom Kindesvater getrennt lebt, kämen auf keinen Fall in Frage.

Strikt ablehnend steht die Familienministerin Überlegungen gegenüber, das zweite Karenzjahr zumindest vorübergehend auszusetzen: „Das würde nicht nur die Situation am Arbeitsmarkt verschärfen, sondern auch den Mangel an Kinderbetreuungseinrichtungen" (siehe Seite 5).

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