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Digital In Arbeit

Gleicher Lohn in halber Zeit

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Die aktuelle Diskussion um die Öffnungszeiten der Geschäfte vermittelt den Eindruck, als sollte der Zwang zum Zusperren durch den Zwang zum Offenhalten ersetzt werden. Verbunden mit dem Zwang für die Handelsangestellten, länger als bisher arbeiten zu müssen.

Offenbar haben die Gegner einer Liberalisierung der Ladenöffnungszeiten ihr stärkstes Argument nicht zu Ende gedacht: Wenn sich am Umsatz durch andere Öffnungszeiten ohnehin nichts ändert, dann wird sich kein Kaufmann längere Öffnungszeiten leisten können, bekanntlich sind die Personalkosten im Handel ja der entscheidende Kostenfaktor. Im Gegenteil: Steigt der Umsatz wirklich nicht, werden die Handelsunternehmer die Öffnungszeiten sogar verkürzen müssen, um den Anstieg der Personalkosten, wie ihn beispielsweise ein Offenhalten am Abend verursacht, zu kompensieren.

Und das ist auch der Grund, warum die Handelsangestellten in einer Änderung (nicht Verlängerung!) der Öffnungszeiten nicht eine Bedrohung, sondern eine Chance sehen ^sollten. Die Gehälter der Handelsari-”gestellten sind ja ünter*anderrm ”auch desrkto5s^SrnHIH|, weil, bedingt durch falsche Öffnungszeiten, die Produktivität so gering ist. Der Großteil des Umsatzes wird in wenigen Stunden gemacht, den Best der Woche verbringen beispielsweise Verkäufer für Herrenoberbekleidung mit dem entnervenden Warten auf Kunden.

Bei einer besseren Anpassung der Öffnungszeiten an die Bedürfnisse der Kunden ließe sich in vielen Branchen der gleiche Umsatz wahrscheinlich mit der halben Öffnungszeit machen.

Für die Handelsangestellten hieße das aber nach Adam Biese, daß sie den gleichen Lohn für die halbe Arbeitszeit oder den doppelten Lohn für die gleiche Arbeitszeit wie bisher fordern könnten.

Vater Staat und die Pflegebedürftigen

Aus dem Nachholbedarf wurde ein international beachteter Vorsprung. Vor dem Pflegegeldgesetz regelten bundesweit 26 verschiedene Bichtlinien die staatliche Unterstützung der 350.000 Pflegebedürftigen. Seit Juli 1993 gibt es dazu ein einziges Gesetz. Die Schwere der Behinderung wird nach „Stunden Pflegebedarf” differenziert und für jeden Einzelfall in einem ärztlichen Gutachten ermittelt. Gemäß einer siebenstufigen Skala gibt es dann, unabhängig vom Einkommen, zwischen 2.635 und 21.074 Schilling, steuerfrei, zwölfmal im Jahr. Anträge können bei fast jeder Behörde gestellt werden.

Der Finanzbedarf für 1994 lag bei rund 22 Milliarden Schilling,

davon etwa drei Milliarden aus dem Pflegegeld der Länder. Valorisierung, Umstufungen in höhere Pflegstufen und die Überalterung der Bevölkerung werden heuer mindestens eine weitere Milliarde notwendig machen, schätzen Experten. Die bisheri-;en Leistungen u.a. Hilflosen-Zuschuß) hatten vor 1993 etwa 15 Milliarden gekostet. Um den Mehrbedarf abzudecken wurden die Beiträge zur Krankenversicherung damals um 0,8 Prozent erhöht. Das sollte die Defizite der Versicherungen verringern und die bisher hier notwendigen Bundeszuschüsse für das Pflegegeld freimachen, lautete die etwas umständliche Verrechnungsart. M. G.

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