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Programme mit Profiten
Die Medienexperten der Regierungspartei hatten es nie gewollt, und das merkt man ihm auch an, dem Landesrundfunkgesetz aus Bundesdeutschlands größtem Bundesland Nordrhein-Westfalen. Es wurde noch knapp vor den Bundestagswahlen mit heißer Nadel fertiggestrickt, und es soll nunmehr im Riesenland zwischen Luxemburg und Weser für 17 Millionen privaten Hörfunk und privates Fernsehen möglich machen.
Im Düsseldorfer Landtag und im Westdeutschen Rundfunk zu Köln am Rhein haben die Sozialdemokraten satte Mehrheiten. Das Sagen in Rundfunkdingen hat der linke Flügel, und der sieht nicht ein, warum man privaten Medienunternehmern die Möglichkeit geben sollte, dem Staatsfunk im Lande Konkurrenz zu machen.
Offen hatte dies die Gewerkschaft ausgesprochen. Sie befürchtet, daß freie Veranstalter, als Kapitalisten ja auf Profit aus, Programme ganz nach dem Geschmack des Publikums anbieten könnten, wie dies die erfolgreichen Wellenreiter außerhalb des WDR-Sendegebietes und - horri- bile dictu — in den USA vorexerzierten, Programme, die ausschließlich der Unterhaltung dienten, „Massenprogramme“ also, die die Massen von politischer Sensibilisierung und demokratischer Bildung fernhalten.
Trotz eifrigsten Bemühens ist es; den Befürwortern dös totalen Staatsrundfunks nicht gelungen, ein neues Gesetz völlig zu verhindern. Das hängt möglicherweise damit zusammen, daß es ja auch regierungsfreundliche Großverleger gibt, die ans Mikrofon und vor die Kamera drängen.
Man mußte den staatlichen Medienpelz waschen, wollte aber auf keinen Fall den WDR naß ma-
chen. So dachte man sich ein Landesrundfunkgesetz aus, das die Opposition im Landtag teils als „medienpolitisch unausgewogen“ , teils als „verfassungsrechtlich“ bedenklich beurteilt. Der FDP-Fraktionsvorsitzende in Düsseldorf, Achim Rohde, be- zeichnete es gar als „Privatfunkverhinderungsgesetz“ .
Ob es als solches wirksam werden wird, wird sich erst zeigen, ein Mediengesetz besonderer Art ist es jedenfalls. Die Verfasser in der SPD-Fraktion sind besonders stolz auf das „Zwei-Säulen-Mo-, dell“ . Säule Nummer 1 ist die Programmanbietergesellschaft. In ihr sollen sich alle gesellschaftlich relevanten Gruppen eines Sendebereichs wiederfinden, von den Handelskammern bis zur Arbei-
terwohlfahrt, von den Kirchen bis zur Journalistengewerkschaft.
Was sie brauchen, ist die Legitimation ihres Verbandes, was sie nicht brauchen, ist Geld. Dieses kommt von Säule Nummer 2, der Betriebsgesellschaft. Diese darf Geld auftreiben, Geld investieren, auch Geld einnehmen; was sie nicht machen darf, ist Programm. Dies wiederum kommt von selbständigen und programmverantwortlichen Redakteuren, die die Programmgesellschaft anstellt, die Betriebsgesellschaft aber bezahlt.
Das Mediengesetz aus Nordrhein-Westfalen ist schon allein dadurch innovativ, als es den alten Heurigenrechtsgrundsatz „Wer zahlt, bestimmt die Musi’“ aufhebt. Ob sich freilich unter dieser Bedingung jemand finden wird, der zahlt, ist ungewiß.
Auf jeden Fall ist gesorgt, daß sich nicht allzu schnell ein privater Lokalrundfunk beim Hörer meldet. Dem WDR aber hat man Luft verschafft. Dies nutzt er unter seinem TV-preisgekrönten Intendanten Friedrich Nowottny auch weidlich aus: zum Umbau von bislang zentralisierten Programmen und zum Aufbau der bislang verpönten Hörfunkwerbung. Womit, wenn der Plan gelingt, privatem Lokalfunk seine Finanzierungsgrundlage ein für’ allemal entzogen würde.
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