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Minister und Mandatar ist zuviel
So ist das eine saubere Lösung: Weil Hannes Androsch in den Vorstand der Creditanstalt-Bankverein einzog, ist sein Schwiegervater Paul Schärf aus dem Aufsichtsrat dieses Instituts ausgezogen. Die familiären Bande zwischen dem Kontrollierten und dem Kontrollor wären denn auch berechtigter Stein des Anstoßes gewesen.
Eine noch anstößigere Konstruktion hat der Gesetzgeber im konkreten Fall ohnehin von vornherein ausgeschlossen: daß Hannes Androsch sein eigener Aufsichtsrat sein kann. Auch wenn der Vergleich hinkt: In einer ähnlichen Doppelrolle wirkte freilich Androsch nunmehr zehn Jahre hindurch.
Nach seinem Rücktritt als Vizekanzler und Finanzminister am 20. Jänner scheidet er nun auch als Volksvertreter aus dem Nationalrat aus.
Über seine Bedeutung als Regierungsmitglied seit dem April 1970 läßt sich, je nach Standort, viel Wohlwollendes oder Kritisches anmerken.
Schier unmöglich ist es aber, seine Bedeutung als Parlamentarier zu bewerten. Denn nur drei der insgesamt dreizehn Abgeordnetenjahre, jene der SPÖ-Oppositionszeit zwischen 1967 und 1970, war Androsch das, was man sich unter einem Abgeordneten vorstellt: einer, der penibel die Regierung kontrolliert; und der in Parlamentsdebatten den Standpunkt seiner Wähler artikuliert.
Der Abgeordnete Hannes Androsch saß nun mehr als ein Jahrzehnt jeweils auf der falschen Seite: auf der Regierungsbank. Und Parlamentarier war er nur dann, wenn er bei knappen Mehrheitsverhältnissen im Nationalratsplenum abstimmen mußte.
Es stimmt schon: Dem Buchstaben des Gesetzes nach ist das in Ordnung. Ebenso steht ihm jetzt von Gesetz wegen eine Abfertigung von über 700.000 Schilling für seine dreizehn Parlamentsjahre zu, die er zusätzlich zu den rund 1,4 Millionen Schilling erhält, auf die er nach seinem Ausscheiden aus der Regierung Anspruch hat.
Nein, nicht ums Geld für Androsch, nicht um Androsch geht es hier, sondern ums Prinzip: Sollen wirklich Regierungsmitglieder Abgeordnetenmandate „versitzen“, wenn andererseits die Volksvertreter über Überlastung klagen? Und sind Abfertigungsansprüche dieser Art überhaupt moralisch gerechtfertigt?
Die erste Frage muß der, dem ein starkes und funktionsfähiges Parlament am Herzen liegt, mit einem klaren Nein beantworten. Bundeskanzler Bruno Kreisky sollte das ermutigen, von seinen Ministern neuerlich zu verlangen, daß sie während ihrer Regierungstätigkeit ihr Mandat zurücklegen, auch wenn er damit 1979 am Widerstand im eigenen Kabinett gescheitert ist. So würden sich auch die derzeit wenig einleuchtenden Abfertigungsansprüche reduzieren.
Ansprüche, die sogar Politikern selbst nicht geheuer sind: So wäre zum Beispiel dem neuen niederösterreichischen Landeshauptmann Siegfried Ludwig deshalb eine Millionenabfertigung zugestanden, nur weil er vom Stellvertreter zum Landeshauptmann avancierte.
Ludwig hat, das sei lobend erwähnt, darauf verzichtet. Was aber nicht bedeutet, daß auf eine generelle Gesetzesänderung verzichtet werden kann, die diesen Unfug abstellt.
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