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Politische und administrative Strukturen Österreichs stehen unter Druck: zu groß und zu teuer. Die Länder wappnen sich für den Föderalismus-Streit.

Nur wer vorher überlegt, ist überlegen. Genau daran müssen die Bundesländer gedacht haben, als im vorigen Herbst am Institut für Föderalismus in Innsbruck von dessen Direktor Peter Bußjäger die Studie Alle Neune fertiggestellt wurde. Darin werden "Argumente für einen modernen und zukunftsfähigen Föderalismus in Österreich“ dargelegt und aufgelistet.

Nahezu täglich werden neue Vorschläge für Einsparungen aller Art unterbreitet. Diese betreffen auch das politische und das administrative System. Die Anregungen beginnen damit, das Amt des Bundespräsidenten nicht mehr fix, sondern rotierend zu besetzen, den Bundesrat mit Abgeordneten der Landtage zu bestücken und reichen bis zur vollständigen Vereinheitlichung der Gesetzgebung beziehungsweise Aufhebung von Gebietskörperschaften. Genau deswegen wappnen sich die Länder mit einem neuen Argumentarium.

Lebensqualität sichern

Der Kernaufgabe der Länder "liegt in der dezentralen Lebensqualitätssicherung“, schreibt Bußjäger einleitend. Dafür bräuchten sie Zuständigkeiten und Mittel. Zugleich tritt Bußjäger "neun populären Irrtümern“ entgegen, etwa der Behauptung, Föderalismus sei teuer. Dem setzt der Leiter des Föderalismus-Institutes ein klares "Nein“ entgegen. Seine Argumentation: Der Anteil der Länder an der Gesamtverschuldung des Staates betrage lediglich fünf Prozent, gut 90 Prozent der Gesamtverschuldung entfielen auf den Bund. Die Kosten der Landtage hätten im Durchschnitt einen Anteil von 0,7 Prozent an den Landesbudgets. Die Etats aller Bundesländer zusammengenommen - mit Ausnahme Wiens - entsprächen einem Anteil von 15 Prozent am Bundesbudget. Für die Landtage seien wenige Bedienstete beschäftigt, für das Parlament hingegen 363 Personen, die Mitarbeiter der Abgeordneten und Klubs nicht mitgezählt.

Regionen wie die Bundesländer in Österreich seien zudem kein europäisches Unikum. Bayern etwa habe sieben Regierungsbezirke und 71 Landkreise. In allen davon gebe es auch Parlamente, schreibt Bußjäger. In der EU fänden sich sogar noch kleinere Einheiten als österreichische Bundesländer, die dennoch eine eigene Hoheit in der Gesetzgebung hätten. Weiters seien manche EU-Staaten wie Luxemburg, Malta und Slowenien sogar kleiner als verschiedene Bundesländer.

Widerlegung der Irrtümer

Die geläufige Behauptung, ohne Föderalismus "hätten wir weniger Bürokratie“ tritt Bußjäger ebenfalls entgegen: "Wir haben in Österreich mehr Bundesbedienstete, als dies in anderen föderalen Staaten üblich ist.“ In Österreichs Ministerien seien 9000 Bedienstete beschäftigt, in jenen der Schweiz hingegen nur 2300 und in jenen des zehn Mal größeren Deutschlands 18.000. Selbst im Zentralstaat Finnland seien es lediglich 5000 Bedienstete. Die Probleme mit Bürokratie entstünden, so Bußjäger, nicht durch den Föderalismus, sondern durch den Zentralstaat: Das österreichische Vergaberecht sei seit seiner Zentralisierung 2002 innerhalb weniger Jahr ähnlich komplex wie das Allgemeine Sozialversicherungsrecht geworden: Es umfasse 351 Paragraphen und 19 Anhänge, dazu zahlreiche Durchführungsverordnungen.

Mehrere Studien hätten weiters die "beliebte und vor allem gegen den österreichischen Föderalismus gerichtete Aussage widerlegt“, dass 80 Prozent der nationalstaatlichen Kompetenzen auf die Europäische Union übergegangen seien. Zutreffend sei hingegen, dass auf Bundes- und auf Landesebene zusammengenommen der Anteil der EU-Rechtsumsetzung durch die Gesetzgebung bei 30 Prozent liege.

Wie also weiter? Mit dem einleitenden Wort "wichtig“ schreibt Bußjäger: "Es gibt, ökonomisch und politisch betrachtet, keine optimale Größe von Bundesstaaten. Die Leistungsfähigkeit von Bundesstaaten hängt ausschließlich von ihrer inneren Ausgestaltung und der politischen Kultur eines Staates ab.“ Reformen, Koordination und Kooperation, nicht zuletzt um Einsparungen zu erzielen, seien erforderlich. Doch eine "auf gleicher Augenhöhe“ verhandelte Bundesstaatsreform scheitere seit Jahrzehnten am Bund. Dabei gehe es doch um eine "sinnvolle Neuordnung“, nicht darum, an jeder Kompetenz festhalten zu wollen.

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