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In besonderer Vollmacht

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Der geweihte Priester ist also jener, der von Berufs wegen und in besonderer Vollmacht die Sendung Qhristi fortsetzt — oder, wie das Konzil sagt (Dekret über das Priestertum Nr. 2), „der das priesterliche Amt öffentlich vor den Menschen in Christi Namen verwaltet“. Dieses Amt ist nicht einfach eine Funktion, zu deren Ausübung es nichts anderes braucht als gewisse natürliche Fähigkeiten. Aber das allein genügt nicht. Es geht nicht einfach um eine Funktion, zu der der Betreffende sich selbst entschließt oder zu der er von der Gemeinde bestellt wird. Es ist vielmehr eine Funktion, die in die übernatürliche Heilswirkung Christi hineinragt, die den Gesetzen der Übernatur unterliegt. Das muß bei aller Entmythologisierung des Priestertums festgehalten werden. Es ist eine Gnaden gabe Gottes. Wie Christus vom Vater in die Welt gesandt wurde, so ist der Priester von Christus — durch die Hand der Kirche — gesandt und erhält von Ihm die innere Berufung und Vollmacht, um in Seinem Namen handeln zu können. Diese für den Aufbau und das Leben der-Kirche so Wichtige Gnadengabe erhält er durch ein sichtbares Zeichen, ein Sakrament, wie eben Christus Seine Heilsgnaden durch sichtbare wirksame Zeichen mitteilt. Die Gnade und Auserwählung zum christlichen Leben erhält man durch die Taufe, die Gnade des Gottesgeistes durch die Firmung usw. Die Sakramente selbst gründen ja schließliich in der Tatsache, daß Christus die Kirche selbst als sichtbares Zeichen, als Sakrament des Heils den Menschen gegeben hat.

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