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Fördern, aber wie ?

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Das neue Kunstförderungsgesetz hat Grundlagen geschaffen, aber Modelle zur Förderung neuer Musik fehlen. Ein junger Komponist zeigt die noch ungelösten Probleme auf.

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Das neue Kunstförderungsgesetz hat Grundlagen geschaffen, aber Modelle zur Förderung neuer Musik fehlen. Ein junger Komponist zeigt die noch ungelösten Probleme auf.

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Wie stellt sich derzeit die Situation der Kunstförderung aus der Sicht eines jüngeren hauptberuflichen Komponisten dar?

Eine der aussichtsreichsten Neuerungen zur Förderung des Musiklandes Osterreich ist das Kunstförderungsgesetz. Hier besteht die Chance, daß—nach jüngsten Aufstockungen des Budgets für andere Kunstsparten - nun auch durch Erweiterung längerfristig honorierter Aufträge der Beruf des Komponisten wirtschaftliche Impulse erhält.

Das Modell der Zusammenarbeit zwischen einem Auftraggeber und einem Komponisten, die für besondere Anlässe durch Zuschüsse des Unterrichtsministeriums fallweise gefördert werden, ist zukunftsweisend. Die Subventionsentscheidungen erscheinen häufig wirklich mutig, bilden aber für den Komponisten keine Existenzbasis, sondern seltene Gelegenheiten für nebenberufliche Arbeit. Amtliche Förderungen bevorzugen - mit der Forschungsförderung vergleichbar — „Expertenmusik“ ohne baldige Breitenwirkung.

Manch andere Partner des Komponisten—Hörer, Veranstalter, Sponsoren, Mäzene — entwik-keln aufgrund so erlittener Enttäuschungen negative Vorurteile gegenüber neuer Musik. Sponsoren können infolge der Gesetzeslage Aufwendungen für besonders werbewirksame Musikproduktionen steuerlich absetzen und bevorzugen daher reproduzierende Stars mit kurzfristigen Erfolgen, also alte, bereits bekannte Musik.

Manch aufstrebender junger Kollege bleibt bei diesem Wettlauf um staatliche Förderungen oder sofortige Medienwirksamkeit auf der Strecke. Wie sollten zum Beispiel Honorare für jahrelanges Notenschreiben — eine Minute Musik bedeutet eine Woche Vorbereitungsarbeit — vom Finanzamt eines Sponsors als Absetzbeträge im Werbebudget anerkannt werden?

Die Steuerreform kann hier noch einiges verbessern. Zum Unterschied vom Sponsor erhält der Mäzen bisher keine Steuererleichterungen, obwohl er ohne Werbeeffekte und langfristig das Schaffen von Kulturwerten ermöglicht. Das ist zu ändern.

Für die Gesamtheit der Komponisten müßten die gewählten Standesvertretungen sprechen. Aber wie sollten sie objektiv feststellen, daß — und wo — es begeisternde neue Musik gibt? Oder darf den Hörern, Sponsoren und Mäzenen zugemutet werden, daß sie auch noch Partituren lesen lernen?

Die Vorschläge des Komponistensymposions „Musik von morgen“, in Zwettl, 1984, sind teilweise einer Umsetzung in die Praxis nähergekommen. Die Urheberrechtsgesellschaft Austro-Me-chana hat Einrichtungen zur Sozialversicherung für Komponisten ermöglicht. Vorschläge für langfristige Arbeitsverträge und geordnete Einkommensregelungen sind noch offen. Ob dafür Fonds und Stiftungen eingerichtet werden unter Einbeziehung staatlicher Zuschüsse mit Pflichtbeiträgen wie Reprographieabgabe, Bibliotheksgroschen, Leer-cassettenschüling und so weiter, oder ob jeder Steuerpflichtige Erleichterungen erhalten kann, wenn er produzierende Künstler beauftragt, das sind offene Fragen.

Wenn Österreich seinen guten Ruf als Musikland bestätigen will, ist entscheidend, wem einvernehmlich das Vertrauen für Kompositionsaufträge geschenkt wird. Diese Entscheidung wird am besten der verantwortungsbereite Mäzen treffen, der Komponisten aus Begeisterung fördert und so die Gewähr für die Zukunft bietet. Solche Menschen findet man allerdings selten.

Jedes Förderungsmodell wirkt entsprechend seinen Zielsetzungen. Ist lebendige Musik überhaupt bezahlbar? Zu ihrem Blühen beizutragen, ist heute selbst zur Kunst geworden. Aber: Wer beherrscht sie?

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