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Eine Sozialcharta für die Bauern
minierte, mußte Österreich zunächst einmal das Deutsche und in den vorwiegend von kroatischen oder magyarischen Schülern besuchten Schulen deren Muttersprache zur Unterrichtssprache machen, was unverzüglich geschah (1921/22), wobei besonders auch das Magyarische in den beiden Sprachinseln der Magyaren berücksichtigt blieb beziehungsweise wurde. Mit dem burgenländischen Landesschulgesetz 1937 (LGB1. Nr. 40/1937), das am 3. September 1937 in Kraft trat, wurden zwar die im Bund geltenden Schulgrundsatz-
bestimmungen durchgeführt, gleichzeitig erfuhr aber gerade das sehr minderheitenfreundliche konfessionelle Schulwesen seine Bestätigung und Verankerung. Mit der nationalsozialistischen Machtübernahme wurde dieses Landesgesetz alsbald aufgehoben und das Minderheitenschulwesen auch der Magyaren beseitigt“. War auch der Grund dafür der Schlag gegen die christlichen Bekenntnisse, den man führen wollte, so kam damit das so überaus vorbildliche Minderheitenschulwesen des Burgenlandes (Para-
graph 7 des Landesschulgesetzes 1937) zum Erliegen. Die Verordnung von 1938 wurde durch das burgenländische Pflichtschulerhaltungsge-setz vom 25. November 1960 endgültig beseitigt, jedoch das Schulgesetz 1937 schon 1945 weithin wieder in Kraft gesetzt. Beide Gesetze in Verbindung miteinander ergeben eine weitgehende Berücksichtigung der Interessen der Sprachminderheiten und Volksgruppen im Schulwesen, wobei Magyarisch auch an einer Hauptschule in Sprachkursform gelehrt wird.
Die Volks- und Hauptschullehrer für Magyarisch sind teils Magyaren, teils Deutsche mit entsprechenden Prüfungen.
Die Magyaren im Burgenland haben bisher nie über eine Benachteiligung geklagt, auch nicht im Schulbereich. Im Gegenteil, auch von magyarischer Seite in Ungarn wurde die korrekte, ja wohlwollende Behandlung der Burgenland-Magyaren ausdrücklich anerkannt“.
In der nächsten Nummer: Die Kroaten
Die Bauern, deren Höchstwerte eit alters her Eigentum und Freiheit waren, sind dabei, sich im modernen Wohlfahrts- und Sozialstaat zu integrieren. Der politische und genossenschaftliche Zusammenschluß gibt ihnen die wirtschaftliche Stärke, um in einer industriellen Welt, in einer Welt der internationalen Märkte bestehen zu können. Eine „grüne Sozialcharta“, deren Höhepunkt die bäuerliche Krankenkasse ist, nimmt dem Bauern zwar gewisse Freiheiten, stärkt ihn jedoch wesentlich in seiner wirtschaftlichen und sozialen Existenz. Auf der Wunschliste der bäuerlichen Sozialexperten bleibt nur noch ein besserer Unfallschutz
(derzeit beträgt die Höchstrente nur 480 Schilling, dazu kommt bei Pflegebedürftigen ein Hilflosenzuschuß von 200 Schilling) und die Anhebung der noch sehr niedrigen Zuschußrenten.
Zuerst braucht man jedoch „grünes Licht“ für die Bauernkrankenkasse. Außer den Kassenverträgen mit der Ärzteschaft müssen auch noch mit den Spitälern Vereinbarungen getroffen werden. NR Dr. Haider — der voraussichtliche Obmann und damit oberste Chef der Bauernversicherung in Österreich — und seinen Sozialexperten steht noch ein gewaltiges Arbeitspensum, aber wenig Zeit bevor.
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