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Personale Philosophie und Ethik

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Der wichtig gewordene Begriff der Person gehörte außerhalb der Theologie ursprünglich nicht zu den Grundpfeilern der abendländischen Geistesgeschichte.

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Der wichtig gewordene Begriff der Person gehörte außerhalb der Theologie ursprünglich nicht zu den Grundpfeilern der abendländischen Geistesgeschichte.

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Die „Konjunktur“ des Person- Begriffes ist mit den Errungenschaften der Aufklärung, den Menschenrechten, der modernen Demokratie und den Verfassungen verbunden und nun auch in der (christlichen) Ethik unverzichtbar.

Dem Tübinger Philosophen Theo Kobusch gelingt es, diesen Begriff aus einer „Metaphysik der Freiheit“ zu entwickeln und mit dem modernen Menschenbild zu korrelieren. Er weist, „die Entstehung des modernen Freiheitsbegriffs aus dem Geist der mittelalterlichen Philosophie“ am Leitfaden von bisher wenig beachteten Schlüsseltexten des 13. Jahrhunderts (etwa Alexanders von Haies oder Philipps des Kanzlers) nach. Es geht dem Autor aber nicht um den Nachweis des frühestmöglichen Vorkommens eines Begriffs; seine Intentionen liegen in der Systematik, die er konsequent vom 13. Jahrhundert über Kant und Hegel, Nietzsche, Simmel und Heidegger bis zur Anthropologie Plessners verfolgt. Zweifellos wirft diese bedeutsame Studie ein erhellendes Licht auf die Geschichte des Begriffs der Person im Mittelalter; weiterer Studien bedarf die Frage nach dem Ort der herangezogenen Texte und deren Stellenwert im Kontext der jeweiligen Theorien.

In einer anderen Studie gibt Hans Rotter „eine Grundlegung der Moraltheologie“. Tatsächlich wird zwar immer wieder die Forderung nach einem „personalen“ Verständnis von Moral und Ethik erhoben, verstanden wird darunter dann allenfalls die Autonomie des Ich oder die Beziehung zum Du im Sinne des dialogischen Ansatzes. Rotters Versuch ist einer der ersten und umfassendsten, die Ethik von Grund auf vom personalen Vollzug her zu verstehen. Dazu gehören eine personale Anthropolo gie, aber auch die ethischen Dimensionen der Geschichte und die der Transzendenz. Das sittliche Urteil und die Frage nach dem Gewissen, sittliches Handeln als Sprachgeschehen, Sünde und Vergebung werden aus der Perspektive eines umfassenden Begriffs der Person entfaltet.

Das erste Kapitel scheint der einzige Schwachpunkt zu sein: Die „Geschichte des Personbegriffs“ wie dessen „zeitgenössische Problematik“ werden nur referiert, die bedenkenswerten Defizite werden kaum systematisch eingeholt.

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