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Die Rechte des Patienten
Zu den unvermeidlichen Unannehmlichkeiten · eines Spitalsaufenthal tes, die das Kranksein mit sich bringt, Schmerzen, Angst und auch Langeweile, kommt oft auch noch Unklarheit über die rechtliche Situation des Patienten. Eine neue Broschüre des Gesundheitsministeriums, unter Anleitung von Heidi Schmiedhofer, schafft Klarheit. Kurz und prägnant wird aufgelistet, welche Rechte der Patient gegenüber dem Arzt beziehungsweise dem Spital hat, und umgekehrt. Das Recht auf Information, Selbstbestimmung, Würde und Integrität und das Recht auf gllichen Zugang zu Behand. lung und Pflege stehen im Mittelpunkt.
Grundlage der Patientenrechte bilden: • die geltenden Gesundheitsvorschriften, • der Behandlungsvertrag mit dem niedergelassenen Arzt bzw. mit dem Krankenhaus, • das Zivil- und Strafrecht. In der Broschüre wird darauf hingewiesen, daß der Patient ein Recht auf Aufklärung und Zustimmung hat. Bevor mit der Behandlung begonnen wird, ist der behandelnde Arzt verpflichtet, den Kranken über folgendes zu informieren: • den Gesundheitszustand, • die in Aussicht genommene Behandlung, • mögliche Komplikationen
und Risken. Obschon es manchmal nicht so scheint, hat jeder Patient auch das Recht auf beste mögliche Behandlung. Den Menschen als Versuchskaninchen für Medikamente zu verwenden, ist grundsätzlich verboten. Sollte es jedoch unumgänglich sein, dann nur mit seiner ausdrücklichen Zustimmung.
Auch dafür, daß man im Falle eines Krankenhausaufenthaltes nicht von der Außenwelt abgeschnitten wird, sind gesetzliche Maßnahmen getroffen worden. So steht es jedem Patienten frei, Besuche zu empfangen (natürlich im Rahmen der vorgeschriebenen Besuchszeiten), Telefonate zu führen und Post zu erhalten.
Die Palette der P.atientenrechte reicht über das Recht auf Übernahme der Spitalskosten, das Recht auf Begleitpersonen, das Recht auf religiöse Betreuung, das Recht auf Betreuung und Beschwerde, das Recht auf verständliche Beipackzettel bis zum Recht auf Verschwiegenheit. Auch Adressen, Telefonnummern von Spitalsombudsstellen sowie Behörden und Ärztekammern ent- · hält die Broschüre.
Erhältlich ist sie in allen Apotheken, Arztpraxen, Krankenhäusern und in allen Gesundheitseinrichtungen der Gemeinden.
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