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Was für den Schutz der Ehe spricht

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Zwar hat die OVP in den Koalitionsverhandlungen durchgesetzt, daß Ehe und Familie in der Verfassung verankert werden sollen, doch jetzt ist die andere Regierungspartei zuerst mit einem Entwurf herausgerückt. Nicht ungeschickt. Denn damit wird von der SPÖ — parallel zur Arbeit der Grundrechtsreformkommission unter Ausschluß der Öffentlichkeit- eine öffentliche Diskussion herausgefordert.

Ohne auf die SPÖ-Diskussions- grundlage hier schon im Detail eingehen zu können, die FURCHE wird sich damit aber noch ausführlich auseinandersetzen, steht fest: Schutz von Ehe und Familie als Institution ist nicht das Anliegen des Entwurfes.

Zwar wird anerkannt, „daß die Ehe heute die weitaus häufigste Form der Familienbeziehung ist und es auch weiterhin sein wird“, doch gewännen daneben andere Formen des menschlichen Zusammenlebens weiter an Bedeutung. Das wird ausführlich mit Zahlenmaterial über Alleinstehende mit Kindern, über außereheliche Geburten und Scheidungsraten belegt.

Woraus die SPÖ die Schlußfolgerung zieht: „In solchen Entwicklungen spiegelt sich weder eine Ehefeindlichkeit noch eine Ehemüdigkeit wider. Vielmehr sind sie die Folgen eines gesellschaftlichen Wandels.“

Dem ersten Satz ist zuzustimmen, der zweite ist in dieser Verkürzung schlicht falsch.

Damit soll nicht bestritten werden, daß auch ein gesellschaftlicher Wandel stattgefunden hat. Aber als Folge gesellschaftlichen Wandels zu deuten, was nicht unbeträchtlich Folge von Rechtsund Förderungsbestimmungen ist, heißt sich selbst zu belügen.

Wenn kühle Rechner beispielsweise erkennen, daß „andere Formen des Zusammenlebens“ oder des offiziell Nicht-Zusammenlebens — sogar noch ohne jede Verpflichtung, die Ehepartner sonst ebenfalls auf sich zu nehmen haben - im Vergleich zur familiären Ehegemeinschaft finanziell attraktiver sein können, darf das nicht ernsthaft als Argument gegen einen Schutz der Ehe ins Treffen geführt werden. Diese Realität spricht — ganz im Gegenteil - sogar dafür.

Um kein Mißverständnis aufkommen zu lassen: Hier wird nicht der Diskriminierung von alleinstehenden Müttern und Vätern mit Kind(ern) und Lebensgemeinschaften das Wort geredet. Aber zur Benachteiligung und Diskriminierung von Ehe und Familie kann auch nicht geschwie- , gen werden.

Diese Situation konnte überhaupt nur eintreten, weil es für den einfachen Gesetzgeber keinerlei Zielorientierung für Wertentscheidungen gibt. Darum ringt jetzt der Verfassungsgesetzgeber, nicht aber um ein Rechtskorsett, das allen ein einziges Lebensmodell aufzwingt. Es geht um Schutz, nicht um Duldung.

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