Medien vor dem BORG Dreierschützengasse in Graz - © Foto: APA / Erwin Scheriau
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Nach Amoklauf in Graz: Wie Medien (nicht) berichten sollten

In den vergangenen Tagen haben Österreichs Medien ununterbrochen über den Amoklauf an einer Grazer Schule berichtet. Einige Artikel stießen dabei auf heftige Kritik. Aber was dürfen Medien in solchen Fällen eigentlich schreiben? Eine Einordnung.

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Wie berichtet man über ein noch nie dagewesenes Ereignis? Vor dieser Herausforderung standen Österreichs Medien in dieser Woche. „Schüsse an einer Grazer Schule“ lautete eine der ersten Meldungen. Anfangs drang kaum etwas nach außen, die Situation war unübersichtlich, auch die Polizei konnte noch keine gesicherten Informationen liefern.

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In diesen Stunden zeigte sich, welche Medien Wert auf Faktenchecks legen. Während der ORF oder die Nachrichtenagentur APA noch zuwarteten, wurden anderswo bereits Gerüchte, die aus der Schule nach außen drangen, unüberprüft geteilt. Dabei ist es gerade in Ausnahmesituationen wichtig, nur bestätigte Informationen weiterzugeben. Spätestens nach dem Anschlag im Wiener Bermudadreieck 2020 schien es dafür hierzulande in Redaktionen ein Bewusstsein zu geben. Damals wurden Falschmeldungen von weiteren Anschlägen oder Geiselnahmen, die auf Social Media kursierten, von einigen Medien aufgegriffen und weiterverbreitet. Für die Polizei bedeutete das zusätzliche Einsätze in einer generell schon unübersichtlichen Situation.

Videos der Tat auf Social Media

Was ebenso bereits 2020 auffiel, war die rasante Weiterverbreitung von Fotos und Videos der Tat über Social Media. Die Polizei lernte daraus: Noch am Tag der Tat wurde diesmal eine eigene Hochladeplattform für derartige Aufnahmen aus Graz eingerichtet. Der Appell der Polizei: „Veröffentlichen Sie keine Fotos oder Videos vom Einsatz in sozialen Netzwerken, um laufende Ermittlungen, die Opfer und Einsatzkräfte nicht zu gefährden.“ Daran hielten sich aber freilich nicht alle. Der rechtsextreme Onlinesender AUF1 verbreitete ein Video auf der Plattform X, in dem Schülerinnen und Schüler an Polizisten vorbei aus der Schule geleitet wurden – unterlegt mit dramatischer Musik. Außerdem veröffentlichte der Sender Videos des Rettungseinsatzes, teilweise sollen darauf laut Angaben des Senders auch Verstorbene zu sehen sein.

Bilder sind einprägender, als wenn man das nur mit Worten beschreibt.

Alexander Warzilek

Wie unter anderem die Tagespresse berichtet, hätten einige der abgebildeten Schülerinnen und Schüler aus dem ersten Video medienrechtlich Anspruch auf Schadensersatz, da sie darin eindeutig identifizierbar sind. Alexander Warzilek, Geschäftsführer des österreichischen Presserats, forderte gegenüber der APA vor allem „Zurückhaltung“ bei der Berichterstattung. Kinder und Jugendliche seien außerdem besonders schützenswert. Selbst dann, wenn ihre Gesichter auf Videos nicht erkennbar wären. „Bilder sind einprägender, als wenn man das nur mit Worten beschreibt. Andererseits gibt es natürlich ein besonderes Informationsbedürfnis bei so einem außergewöhnlichen und schrecklichen Ereignis“, erklärt er den Zwiespalt, in dem sich Medien derzeit befinden.

Beschwerden beim Presserat

Bis Donnerstag seien bereits rund 80 Beschwerden beim Presserat eingelangt. Darunter vor allem zu den Videos sowie einem Profil-Artikel, in dem zwei Reporter den Wohnort des mutmaßlichen Täters besucht haben. Der Presserat ist ein freiwilliges Selbstkontrollorgan, seine Entscheidungen sind rechtlich nicht bindend. Mitunter fallen dort gemeldete Artikel aber auch unter das Mediengesetz, in solchen Fällen können Geschädigte Klage gegen das Medium einbringen.

So wurde die Identität des mutmaßlichen Attentäters öffentlich gemacht und Fotos von ihm – unverpixelt – von Krone und OE24 veröffentlicht. Heute und AUF1 stellten die Fotos ebenfalls online, verpixelten sie aber zumindest. Dabei gilt: Auch der mutmaßliche Täter, der nach der Tat Suizid begangen hat, hat das Recht auf Persönlichkeitsschutz. Seine Angehörigen könnten gegen die erwähnten Medien vor Gericht ziehen. Das Informationsinteresse der Öffentlichkeit würde dann gegen die Persönlichkeitsinteressen abgewogen werden.

Eine noch viel größere Gefahr bei der Veröffentlichung von Fotos und Details aus dem Leben des mutmaßlichen Täters ist allerdings jene von Nachahmungstaten – der sogenannte Columbine-Effekt.

Eine noch viel größere Gefahr bei der Veröffentlichung von Fotos und Details aus dem Leben des mutmaßlichen Täters ist allerdings jene von Nachahmungstaten – der sogenannte Columbine-Effekt. An der Columbine High School im US-Bundesstaat Colorado verübten 1999 zwei Schüler den ersten Schulamoklauf, der weltweit für Aufsehen sorgte. Die Berichterstattung damals kann als Negativbeispiel für Medien gesehen werden: Noch während der Polizeieinsatz an der Schule lief, wurde stundenlang live im US-Fernsehen berichtet, Schätzungen zufolge befanden sich bis zu 500 Journalisten vor Ort. Die Identität der beiden Täter wurde noch am Tattag veröffentlicht, in den folgenden Wochen wurde ihr Privatleben detailliert medial analysiert. Galt zu Beginn noch Mobbing als mögliches Motiv für die Tat, kamen Ermittler später zu dem Schluss, dass die beiden Täter vor allem ein Ziel hatten: berühmt zu werden. Die Art der medialen Berichterstattung hatte ihnen unfreiwillig dabei geholfen, das zu erreichen. Bis heute beziehen sich „School Shooter“ auf die beiden Täter und imitieren ihre Kleidung und Vorgehensweise.

Sollten sich Medien zurückhalten?

Sollten Medien sich daher bei der Berichterstattung von Amokläufen generell zurückhalten, wie es bei Suiziden seit einigen Jahrzehnten Konsens ist? Ein Beispiel, gefunden in der Süddeutschen Zeitung: Als in Wien 1978 die U-Bahn eröffnet wurde, gab es eine Reihe von Menschen, die sich auf die Gleise stürzten. Genauso häufig wurde auch darüber berichtet. Als die Berichte 1987 relativ plötzlich aufhörten, gingen die Suizide um 80 Prozent zurück. Der sogenannte „Werther-Effekt“ konnte eingedämmt werden.

Die größte Gefahrenquelle sehen sie in detaillierten Täterprofilen, die ein Forum zur Selbstinszenierung und Inspiration für Nachahmungstäter bieten können.

Während es bei Suiziden also Sinn macht, nicht darüber zu berichten, ist die Ausgangssituation bei Amokläufen eine gänzlich andere: Es gibt Opfer, an deren Leben öffentlich erinnert wird, und Fragen im öffentlichen Sicherheitsinteresse. Die beiden Kriminologen Frank Robertz und Robert Kahr haben sich bereits 2016 in ihrem Buch „Die mediale Inszenierung von Amok und Terrorismus“ mit dem Thema beschäftigt und zeigen darin Möglichkeiten auf, „schonend“ über solche Gewalttaten zu berichten. Die größte Gefahrenquelle sehen sie in detaillierten Täterprofilen, die ein Forum zur Selbstinszenierung und Inspiration für Nachahmungstäter bieten können.

Nicht vereinfachen, nicht romantisieren, stattdessen Auswege zeigen

Konkret geben die beiden folgende Tipps für Medienschaffende: Tatmotive sollten nicht vereinfacht werden. Es gilt, die Distanz zu den Tätern aufrechtzuerhalten, um kein Identifikationspotenzial zu liefern. Auf romantisiertes Erzählen sollte ebenso verzichtet werden wie auf die konkrete Darstellung des Tathergangs oder der Täterfantasien. Zu Letzterem zählt zum Beispiel auch die Veröffentlichung von Abschiedsbriefen oder Tagebuchauszügen. Wichtig ist in den Augen der beiden hingegen das Aufzeigen von Auswegen: Hilfe in Krisensituationen und Kontaktmöglichkeiten für Hilfsangebote bei Suizidgedanken oder Gewaltfantasien. Es gelte auch, immer wieder zu hinterfragen, inwieweit Medien sich vom Täter instrumentalisieren lassen. In den letzten Jahrzehnten hätten Täter die mediale Berichterstattung oft bereits bei der Tatplanung mitberücksichtigt.

Abschließend sollte vor allem der Schutz von Opfern und Hinterbliebenen im Vordergrund stehen. Auch die Privatsphäre von Trauernden gehöre gewahrt. So wurde zum Beispiel der ORF zuletzt heftig kritisiert, weil er trauernde Eltern und Schülerinnen und Schüler vor der Kamera befragte. Der Schulsprecher des BORG Dreierschützengasse, Ennio Resnik, wandte sich mit der Bitte an die Medien: „Bewahren Sie Ihre Integrität, den Respekt vor der Schule, vor uns. Es ist viel zu früh, um mit der Presse zu reden. Wir bitten Sie, nehmen Sie Rücksicht.“

Es ist ein Rat, der Gehör finden sollte. Auch wenn das keine Klicks generiert.

Diesen Artikel lesen Sie in der Printausgabe der FURCHE vom 18. Juni 2025.

Mobiltelefon - © Foto: iStock / Damir Khabirov

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Servicetelefon der Wiener Kinder- und Jugendhilfe: 01/4000 80 11, Beratung bei Fragen, Sorgen, Konflikten und Krisen in Familien, Vermittlung zu den Angeboten der Kinder- und Jugendhilfe in Wien (Montag bis Freitag 8–18 Uhr)

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