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Die Klausel
Der Streit um die Privatschulen scheint nunmehr — nach mehr als einem Jahr — beigelegt: Die parlamentarischen Ausschüsse haben sowohl für das Privatschulgesetz als auch für die Nachzahlung von 110 Millionen Schilling an die Privatschulen „grünes Licht“ gegeben, womit ein latentes Problem einer Lösung zugeführt wurde.
Der Streit um die Privatschulen scheint nunmehr — nach mehr als einem Jahr — beigelegt: Die parlamentarischen Ausschüsse haben sowohl für das Privatschulgesetz als auch für die Nachzahlung von 110 Millionen Schilling an die Privatschulen „grünes Licht“ gegeben, womit ein latentes Problem einer Lösung zugeführt wurde.
Wie erinnerlich, scheiterte die Verabschiedung der Novelle zum Privatschulgesetz und des Zusatzvertrages Österreichs mit dem Heiligen Stuhl, der gleichfalls Schulfragen zum Inhalt hat, vorigen Sommer am „Subventionsparagraphen“. Antiklerikale Kräfte innerhalb der Regierungspartei haben nach der Begutachtung eine Bestimmung in die Novelle des Privatschulgesetzes hineinreklamiert, nach der Privatschulen keine Subventionen mehr hätten erhalten dürfen, wenn — wie jetzt — der Bund den Personalaufwand übernimmt. Die anderen Parteien machten aber diesem Ansinnen einen Strich durch die Rechnung.
Nach langwierigen innerparteilichen Verhandlungen konnten sich die Sozialisten zu einem Kompromiß durchringen: Zwar wurde der „Subventionsverbotsparagraph“ gestrichen, doch kam dafür eine Klausel, nach der sich die Kirche verpflichtet, das bestehende zahlenmäßige Verhältnis zwischen den katholischen Privatschulen und den öffentlichen Schulen nicht zu verändern.
Jetzt, da Kardinal König eine dementsprechende Erklärung Bundeskanzler Kreisky schriftlich übermittel hat, steht der Verabschiedung nichts mehr im Weg. Bemerkenswert ist allerdings, daß Kreisky den Brief des Kardinals für sich und seine Parteifreunde behalten hat und dem Parlament davon keine Mitteilung machte.
Ohne das gesetzliche „Bauverbot“ wäre allerdings keine Lösung möglich gewesen. Und es ist bezeichnend, daß man nunmehr im Lager der Regierungspartei aus der Nachzahlung von 110 Millionen Schilling für die Übernahme der Lehrerkosten im laufenden Jahr und der Verabschiedung der Privatschulgesetznovelle im
Laufe der nächsten Wochen kein propagandistisches Kapital schlägt. Denn: Während einerseits die „Chancengleichheit in der Bildung“ in aller Munde ist, spricht man über „Chancenungleichheit in der Bildungsvermittlung“ nicht gerne. Und es ist paradox, daß in einer Zeit, in der überall die Schulen aus den Nähten platzen und noch auf lange Sicht nicht genügend Schulraum vorhanden sein wird, jemand, der Schulen bauen könnte — und auch will —, keine Schulen bauen darf.
Der Kampf gegen die Privatschulen geht aber — trotz des augenblicklichen Waffenstillstands — weiter: So ist etwa im Schulunterrdchtsgesetz eine Bestimmung enthalten, nach der das Unterrichtsministerium — also die Regierung — Forderungen nach Mindestausstattungen der Schulen erheben kann. Und nur jene Schule, die diese Forderungen erfüllt, wird als öffentliche Schule anerkannt. Selbstverständlich wird sich kein Unterrichtsminister ins eigene Fleisch schneiden und Forderungen erheben, die „seine“ bundeseigenen Schulen nicht erfüllen. Immerhin wäre es aber möglich, die Forderungen im Sachaufwand so zu stellen, daß sie zwar öffentliche Schulen, nicht aber Privatschulen erfüllen können.
Deshalb haben die Privatschulen, noch bevor das Problem um das Privatschulgesetz gelöst war, bereits verlauten lassen, daß auch der Sachaufwand der Privatschulen durch die öffentliche Hand unterstützt werden sollte. Allein: Solche Vorstellungen stoßen auf taube Ohren. Denn — so gilt scheinbar die Devise — derjenige, der sich für eine Privatschule entscheidet, soll nur auch kräftig zahlen. Auch weiterhin...
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