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Kein Wehklagen wegen 40 Milliarden

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Die Würfel sind wohl endgültig gefallen: Am 8. Dezember 1991 wurde der Verband Slawischer Staaten (Rußland, Ukraine und Weißrußland) zur Realität. Gewiß, die wirtschaftliche Situation des Landes hat sich dadurch nicht entscheidend verbessert, doch wurde ein wichtiger Schritt zur zukünftigen Neuordnung friedlich vollzogen. Möglicherweise ist dies die entscheidende Lehre, die aus dem Konflikt Kroatien und Serbien gezogen wurde.

Gleichzeitig wurde durch diesen Schritt auch die Neuordnung der Wirtschaft im Inneren der einzelnen unabhängigen Staaten möglich. Sie sind es, die zukünftig ihre eigene Wirtschafts- und Geldpolitik zu führen haben. Einwände, daß das Zentrum zu Reformmaßnahmen nicht bereit sei, sind nunmehr irrelevant.

Mit einem Anteil von rund 60 Prozent des BIPs der ehemaligen UdSSR und einer Einwohnerzahl von rund 150 Millionen bleibt Rußland der Riese in diesem Verband, gefolgt von der Ukraine (17 Prozent des BIPs und 51 Millionen Einwohner), während Weißrußland mit 10,3 Millionen rund 4,2 Prozent des BIPs der ehemaligen UdSSR stellte (Zahlen für 1989).

Die Verteilung der Auslandsschulden wurde in einem ersten Schritt ebenfalls festgelegt: danach übernimmt jede Republik etwa im Ausmaß der obigen Zahlen den Anteil der Verbindlichkeiten (Rußland 61,3, Ukraine 16,4, Weißrußland 4,1 sowie Kasachstan 4,1). Der verbleibende Rest von zirka 14 Prozent muß noch verteilt werden, wobei auf das Baltikum, gemessen an der Wirtschaftskraft, zirka 3,5 Prozent entfallen würde.

Eine unmittelbare Auswirkung des Zerfalls war die Einstellung der Kapitalrückzahlungen. Der zentralen Institution, der Vnesheconombank, wurden von den Republiken nur mehr Mittel in der Höhe zugebilligt, die dem Zinsendienst entsprechen. Die dadurch erzwungenen Umschuldungsverhandlungen mit den westlichen Ländern werden aber bereits unter Einbeziehung der neuen Rechtsnachfolger abgewickelt werden müssen. Eine gewiß nicht einfache Aufgabe, weder für die Banken, noch für die politischen und internationalen Institutionen.

Auch Österreichs Banken, deren Forderungen sich auf rund 40, Milliarden Schilling belaufen (rund die Hälfte davon ist garantiert), sind davon betroffen. Es wäre jedoch völlig verfehlt, aus diesem Grund in ein Wehklagen zu verfallen. Erstens hat sich an dem Reichtum an Naturschätzen in diesen Ländern nichts geändert, das heißt, das Geld ist nicht gänzlich verloren, Zweitens wurde gerade durch diese Mittel entscheidende Zeit und der notwendige Handlungsspielraum für die friedliche Auslösung der Union gewonnen.

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