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Wie wählt man den Prärektor?

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Nun wird also am 27. November nochmals gewählt Zwar nur der Prärektor der Universität Wien, aber für den Hochschulbereich doch nicht ganz ohne Bedeutung. Denn diese Wiederholung entspricht dem Willen des Ministeriums, das die im Juni erfolgte erste Wahl aufgeschoben hat. Um zwei Stimmen war es damals gegangen, von Wahlberechtigten, die sich nicht hatten vertreten lassen dürfen, weil ihnen der Universitätsdirektor seine - negative - Rechtsmeinung erläutert hatte.

Kern des Streites ist der Umstand, daß im Universi-tätsorganisationsgesetz und den darauf aufbauenden Erlässen von „persönlichem und geheimem“ Wahlrecht gesprochen wird. Die Natur der Universität aber bedingt, daß zwischen zwei Wahlgängen in die verschiedenen Mitbestimmungsgremien zahlreiche ur-

sprünglich gewählte Mandatare ausscheiden und von ihren Ersatzleuten ersetzt werden - deswegen werden diese ja gleichzeitig gewählt. Das soll aber - meint man im Ministerium - bei der Rektorswahl nicht gelten. Eine strikte Einhaltung dieses Grundsatzes würde, meint man in der Universität, die im UOG angepeilten Paritäten zwischen Professoren, Assistenten und Studenten von vorneherein unmöglich machen, weil' immer einzelne fehlen.

Aber selbst wenn Vertretungen- möglich sein sollten, hätte das Ministerium Einwände gegen die im gegebenen Fall angewandten Vorgangsweisen: Welcher Verhinderungsgrund sollte anerkannt werden, wenn nicht einmal die Tatsache, daß der Wahlberechtigte zur nämlichen Stunde als Experte im Nationalrats-Unterausschuß benötigt worden war! Auch die Auswahl der Nachrückenden wurde vom Ministerium bemängelt: Sie war nicht gemäß der Reihenfolge der Wahlliste erfolgt, sondern mit Rücksicht auf eine repräsentative Erfassung der Institute und Fraktionen. Kein Interesse mehr an Repräsentativität?

Ob so vieler Ungereimtheiten im ministerialen Bescheid beschloß der Senat, eine höhere Instanz anzurufen. Einstimmig; Professoren, Assistenten, Studenten in einer Front. Nicht gegeneinander ausgespielt, wie man es bei der Konzeption des UOG erwartet hatte.

Der Verwaltungsgerichtshof soll entscheiden, auf welche Weise der Prärektor gewählt werden soll. Daß man trotzdem für den 27. November einen neuen Wahlgang einberufen hat, mit einer ad hoc, streng nach den Wünschen des Ministeriums ausgerichteten Wahlordnung, soll der höheren Entscheidung keinen Abbruch tun. Aber auf diese zu warten, hätte die Universität über ein Jahr des vorgesehenen Stellvertreters beraubt.

Daß der im Juni gewählte Prärektor nicht vielleicht doch noch (wenigstens für einen Tag) sein Amt antrete, um dies zu verhindern, beeilte man sich krampfhaft, den Bescheid noch am Freitag vor Beginn des neuen Studienjahres - und seiner Amtsperiode - zu übergeben. Obwohl (vom Ministerium genehmigt) der Rektor in Ephesos, der Prorektor in Amerika, der Stellvertreter in Deutschland war. Sonst pressiert es meist nicht so sehr. FELIX GAM1LLSCHEG

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