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Die neue Struktur steht vor dem Abschluß

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Das Universitätsorganisationsgesetz ist zwei Jahre alt. Am 11. April 1975 wurde es - zum Unterschied von den vorausgegangenen Hochschulgesetzen - nur mit den Stimmen der Regierungspartei vom Nationälrat verabschiedet. Das zweite Studienjahr unter dem Zeichen des UOG geht seinem Abschluß entgegen, die vorgesehenen Termine sind im wesentlichen eingehalten worden. Wie sieht eine erste Bilanz aus?

Die Wahlen in die verschiedenen Mitbestimmungsgremien sind auf allen Ebenen - mit Ausnahme der Institute - abgeschlossen. Daß dies ohne größere Zwischenfälle möglich war, ist nicht einem perfekten Gesetz zuzuschreiben, sondern nach Ansicht aller Beteiligten Verdienst der Loyalität von Professoren und Assistenten, ungeachtet ihrer vorausgegangenen Einwendungen, gepaart mit einem gigantischen Arbeitsaufwand. Keiner der Wahlvorgänge war so geregelt, daß ein ordnungsgemäßer Ablauf von sich aus gesichert gewesen wäre. Von der Ausschreibung der Wahlen über die Wahlberechtigungen bis zu den Vollmachten der Kommissionsvorsitzenden blieb so mancher Detailpunkt ungeklärt und zwang die Zuständigen, Auswege zu suchen, über die die Juristen mitunter die Köpfe schüttelten. Nun soll die von Minister Firnberg angekündigte Novelle Abhilfe schaffen.

Aber auch bei den Durchführungserlässen blieben so manche Unklarheiten. Der Kommissionserlaß etwa läßt offen, in welcher Form entscheidungsbefugte Kommissionen einzusetzen sind - diese aber haben dann die wichtigsten Entscheidungen zu treffen, ohne daß gegen diese Entscheidungen später ein echtes Einspruchsrecht gegeben wäre.

Gerade die Basis der Universität - das Institut - wartet noch auf den Durchführungserlaß - das hindert aber die Fakultäten nicht, ihre Vorstellung von der Neugliederung dem Ministerium vorzulegen. Sie haben sie auch bereits zum Teil von dort bestä tigt zurückerhalten. Immerhin hat es in einigen Fällen Konflikte gegeben, wenn etwa die Linzer ihre Einmann- Institute für Soziologie oder Betriebswirtschaft beibehalten wollen und das Ministerium auf einer Zusammenlegung besteht.

Wenn damit auch erwartet werden kann, daß mit dem Sommer auch die Konstituierung der Institutskonferenzen im wesentlichen abgeschlossen sein wird, so sind doch noch viele Fragen offen. Wird es etwa Einspruchsmöglichkeiten für Entscheidungen am grünen Tisch geben, vielleicht auch gegen Entscheidungen der übergeordneten Kommission? Wie soll sich die Aufhebung der „Leibeigenschaft“ der Assistenten - die Verlagerung der Zuteilung von der Lehrkanzel eines Professors an das große Institut - für ihre Arbeit, aber auch für die Betreuung durch den bisher zuständigen Professor auswirken?

Im großen und ganzen leisten sich die1 Professoren, die in diesen zwei Jahren an der Umstrukturierung ihrer Universitäten und Fakultäten mitgewirkt haben, einen zaghaften Optimismus: Bisher wurde nach den ersten Übergangsschwierigkeiten und Startpannen in den gemeinsamen Gremien im großen und ganzen gut zusammengearbeitet Der befürchtete „Klassenkampf“ der einzelnen Gruppen gegeneinander ist nicht ausgebrochen, auch wenn es hier oder dort mitunter zu Aktionen der Assistenten oder der Studenten gegen bestimmte Regelungen gab. Kritische Beobachter meinen, bei den Assistenten habe mitunter ein „Gewerkschaftsdenken“ die Diskussion über Sachfragen belastet, oder die Studenten seien nur dann anwesend gewesen, wenn es um sie interessierende Punkte gegangen sei. Immerhin dauert die Befürchtung latent an, daß Diskussionen um die bevorstehende UOG-Novelle das Gruppendenken neu anheizen könnten.

Zwei Erscheinungen vor ändern machen den Verantwortlichen für die Universität Sorgen: Die wesentlich verstärkte Verwaltungstätigkeit, vor edlem in der Universitätsdirektion und den Fakultäten, muß ohne zusätzliches Personal bewältigt werden - wie lange wird dies möglich sein, ohne im Papierkrieg zu ersticken? Man glaubt nicht, daß es sich nur um Ubergangsschwierigkeiten handelt. Wenn einmal sämtliche vorgesehenen Gremien und Kommissionen voll arbeiten und Papier produzieren - wer soll das dann noch bewältigen?

Die zweite Sorge geht auf eine Neuregelung am Rande des UOG zurück: Durch die Schaffüng des neuen Typs des Außerordentlichen Professors sind zwar die Aufstiegschancen der Assistenten zunächst verbessert worden - aber nun, da rund 350 ernannt wurden, kommt auch die Kehrseite der Medaille zum Vorschein. Wo ein Oberassistent zum Extraordinarius ernannt wird, geht ein Assistentenposten verloren - aber kurze Zeit später fordert der neue Professor — der ja dem Ordinarius auch sonst gleichgestellt ist - auch für sich einen Assistenten. Ohne ihn zu bekommen. Wird die Neuordnung im Institut diese Kanten abschleifen? Im übrigen hat der starke Ausbau der Personalstände in den vergangenen Jahren zu einer zunächst erfreulichen Verjüngung der Lehrkörper geführt. Nun aber macht sich bemerkbar, daß damit die Aufstiegschancen der nachrückenden Gene- tionen auf Jahrzehnte hinaus blockiert sind.

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