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„Unzweckmäßig”

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Kurzfassungen sind Glücksache. „Rektoren begrüßen UOG-Novel- le”, ging kürzlich eine Meldung durch die Zeitungen, zur Verwunderung all jener, die bisher der Meinung waren, die Rektoren hätten so einiges am Universitätsorganisationsgesetz auszusetzen. Man hatte einen Satz aus einem 25-Sei- ten-Papier der Rektorenkonferenz herausgeholt-und schon den zweiten Teil des Satzes unter den Tisch fallen lassen. Denn schon dieser hatte festgestellt, die Rektoren begrüßten mit der Vorlage des Ministe rialentwurfs den ersten Versuch, untaugliche gesetzliche Bestimmungen auszumerzen. Das war aber auch schon der einzige Punkt, der „begrüßt” worden war.

Aus Loyalität einem demokratisch beschlossenen Gesetz gegenüber, nicht in nachträglicher Anerkennung eines „in vielen Punkten als verfehlt angesehenen” Gesetzes, haben, wie einleitend betont wird, die Universitäten das UOG durchgeführt. Noch fehlt die vom UOG vorgesehene Institutsstruktur, ein wesentliches Element der neuen Universität. Aber jetzt schon zeigt sich, daß zahlreiche Ttegelungen des Reformgesetzes „unzweckmäßig, ineffizient, rechtlich unklar und kostspielig” seien. Wenigstens die augenfälligsten Mängel sollten baldigst beseitigt werden.

Dann werden die Einwände in acht Punkten zusammengefaßt:

Die Beschaffung, Bereitstellung und Sicherung von Informationen und Daten für Entscheidungen der akademischen Behörden ist gegenwärtig schwieriger als je zuvor, heißt es zunächst. Deswegen müßte als erstes ein funktionierendes.

Hochschul Informationssystem aufgebaut und das Verwaltungspersonal zur Unterstützung der Kollegialbehörden bereitgestellt werden.

Die nächste Klage betrifft die Überlastung der akademischen Funktionäre durch Verwaltungsaufgaben, die früher nicht verlangt wurden - aber ihnen fehlen die Hilfskräfte, die ihnen bei ihrer Sach- und Entwicklungsarbeit, bei konzeptiven Arbeiten und Kontakten zur Seite stehen müßten.

Die Kommissionen sollen sich - laut UOG - im gleichen Verhältnis zusammensetzen wie die einsetzenden Kollegialbehörden. Das hat sich nur teilweise bewährt, kritisieren die Rektoren. Einerseits werden die Kommissionen, wenn sie tatsächlich „nach Proporz” besetzt sind, zu groß und damit nicht mehr arbeitsfähig. Dann sollte es wenigstens möglich sein, Unterkommissionen zu bilden. Oder aber die Assistenten und Studenten entsenden- selbst überlastet - nur einen oder gar keinen Vertreter in Kommissionen, an denen sie nicht unmittelbares Interesse haben. Dann aber entsprechen diese Kommissionen wieder nicht den Zielset zungen des Gesetzes.

Besondere Bedenken herrschen gegenüber den Berufungskommissionen vor. Sie sind stets kleiner als die Fakultät oder das Universitätskollegium - damit leidet aber die Transparenz, der Informationsfluß wird- ütiterbrochen.!:! Wichtigste Persohaleritscheidungen werden in Kleingruppen Verwandter oder nahestehender Fachvertreter erarbeitet, ohne daß dagegen ein Einspruch möglich wäre.

Assistenten und Studenten sind, je nach Angelegenheit, nicht an allen Kommissionen interessiert und halten den Zwang zur paritätischen Kommissionsbildung nicht für erforderlich. Auch der Zwang zur Einsetzung entscheidungsberechtigter Kommissionen hat sich nicht bewährt. Den akademischen Behörden sollte mehr Freiheit gelassen werden, welche Form der Kommissionsbüdung im gegebenen Fall am besten erscheint.

Daß die neuen Kollegialorgane in Zukunft mehr und länger tagen müßten, als ihre Vorgänger, war vorauszusehen. Was aber nun von den Mitgliedern der Gremien verlangt wird, liegt nicht nur in der paritätischen Besetzung begründet und ist schon nicht mehr zumutbar.

Die Hochschulautonomie hat in Österreich ohnehin nur ein untergeordnetes Gewicht im Vergleich zu anderen Staaten, da ja alle entr scheidenden Agenden der Genehmigung durch das Ministerium unterliegen. Aber auch dann noch beachtet mitunter das Ministerium lange und schwierige Vorarbeiten, Entscheidungen und Anträge der Kollegialorgane kaum.

All das wirkt mit, die Mitbestimmung zu frustrieren, guten Willen und Kooperationsbereitschaft zu vergeuden, ganz abgesehen von Zeit, Arbeitskraft und Mitteln. Die Folge ist Resignation, warnt die Rektorenkonferenz. Sie kann zu einem Aufstau von Aggressionen führen. Diese „Spielart von Formaldemokratie” sei unwirtschaftlich, menschlich unattraktiv und bewirke das Gegenteil der vom Gesetzgeber intendierten Demokratisierung und sozialen Erziehung.” .

Vielleicht wäre es doch für alle Beteiligten besser, an die Novellierung gemeinsam heranzugehen. Die Rektoren haben ihre Bereitschaft hierzu bereits zu erkennen gegeben.

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