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Mit Lachen und mit Weinen

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Ein neues Studienjahr beginnt, der Strom an die Universitäten hält an. Das Universitätsorganisationsgesetz (UOG), das den Hochschulbetrieb regelt, ist im Sommerfünf Jahre alt geworden. Wie hat es sich in der Praxis bewährt? Die FURCHE holte dazu Stellungnahmen von Frau Bundesminister Dr. Hertha Firnberg, vom Vorsitzenden der österreichischen Rektorenkonferenz, Univ.-Prof. Dr. Manfried Welan, und vom Vorsitzendender österreichischen Hochschülerschaft, Fritz Lennkh, ein. In der nächsten Woche soll noch ein Vertreter des „Mittelbaus" folgen. Aber darüber hinaus sind alle FURCHE-Leser, die Erfahrungen mit dem UOG gemacht haben, eingeladen, ihre Meinung kundzutun.

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Ein neues Studienjahr beginnt, der Strom an die Universitäten hält an. Das Universitätsorganisationsgesetz (UOG), das den Hochschulbetrieb regelt, ist im Sommerfünf Jahre alt geworden. Wie hat es sich in der Praxis bewährt? Die FURCHE holte dazu Stellungnahmen von Frau Bundesminister Dr. Hertha Firnberg, vom Vorsitzenden der österreichischen Rektorenkonferenz, Univ.-Prof. Dr. Manfried Welan, und vom Vorsitzendender österreichischen Hochschülerschaft, Fritz Lennkh, ein. In der nächsten Woche soll noch ein Vertreter des „Mittelbaus" folgen. Aber darüber hinaus sind alle FURCHE-Leser, die Erfahrungen mit dem UOG gemacht haben, eingeladen, ihre Meinung kundzutun.

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Die österreichische Hochschülerschaft, als einer der stärksten Verfechter der Mitbestimmung von Assistenten und Studenten an den Universitäten, kann auf fünf Jahre UOG mit einem lachenden und einem weinenden Auge zurückblicken.

Zweifelsohne hat das UOG wesentliche Vorteile mit sich gebracht, die hauptsächlich auf eine im allgemeinen grundlegende Verbesserung des Gesprächsklimas zwischen den einzelnen Gruppen an der Universität hinauslaufen. Durch die Kontakte in den UOG-Gremien haben viele Hochschullehrer doch eine gänzlich andere Einstellung zum Studenten, zu seinen Vorstellungen, aber auch zu seinen Problemen gefunden. Es ist - mit Ausnahme weniger Studienrichtungen (Medizin!) - auch für den einzelnen Studierenden viel leichter geworden, mit den Universitätslehrern zu sprechen.

Nicht zu unterschätzen ist vor allem der direkte Einfluß von Studenten auf die Personalpolitik an der Universität. Da letztendlich die besten Konzepte von den Personen abhängen, die sie durchführen sollen, werden die Studenten in der nächsten Zeit Arbeitsschwerpunkte auf die Bestellung von Assistenten, auf Habilitationskommissionen bzw. auf Fragen der Übernahme von Assistenten in ein dauerndes Dienstverhältnis legen müssen. Anders sind grundlegende Verbesserungen im Bereich der akademischen Lehre - ein Hauptanliegen der Studentenschaft -in absehbarer Zeit wohl nicht zu erzielen.

Allerdings stehen den positiven Aspekten auch ziemliche Nachteile gegenüber. Das UOG veranlaßt uns, uns auch in Bereichen zu engagieren, Für die Studenten von sich aus weniger unmittelbares Interesse aufbringen, die aber - in Bejahung des Mitbestimmungs-'prinzips - zweifelsohne mitbetreut .werden müssen (Ehrungskommission ....). Dazu kommt, daß die UOG-Arbeit allein, schon bedingt durch die Gremiengröße, ziemlich personalintensiv ist. Außerdem leidet durch die Größe die Arbeitsfähigkeit nahezu aller Organe. Zu fordern ist eine wesentliche Verkleinerung der Kollegien und Kommissionen. Dies bedingt, daß auch Professoren von ihrer Kurie delegiert werden und nicht mehr automatisch aufgrund ihrer Stellung Mitglieder des Fakultätskollegiums sind.

Aus unseren Erfahrungen heraus können wir aber eine wesentliche Forderung ableiten: wenn Gremien aufgrund bestimmter Regelungen gezwungen sind, auf einen Konsens hinzuarbeiten, setzt man sich intensiver - und eigentlich auch verantwortlicher - mit der Materie auseinander, man begründet besser, man überlegt mehr Alternativen (siehe die Studienkommission, die einerseits drittelparitätisch besetzt und anderseits noch einen „Minderheitenschutz" in Form eines Blockvetos für jede Gruppe bietet; leider wird das Blockveto mit Wirkung vom I. Oktober 1980 aufgehoben).

In einer Demokratie zählen selbstverständlich Mehrheitsentscheidungen, aber man sollte wenigstens die Startbedingungen für Assistenten und Studenten verbessern, indem die zahlenmäßige Stärke jeder Gruppe der der Professoren gleichkommt. Wenn eine Gruppe von vorneherein mit mindestens 50 Prozent der Stimmen rechnen kann (das Abhängigkeitsverhältnis der Assistenten von den Professoren gar nicht bedacht), liegt es doch auf der Hand, daß die sogenannte „Abstimmungsmaschinerie" bald in Gang gesetzt wird.

Deshalb fordert die Hochschülerschaft entweder die Einführung der Drittelparität in allen UOG-Gremien oder aber ein Blockveto für jede Gruppe, wodurch ein Mindestkonsens aller Fragen bewirkt wird.

Man kann dem Ministerium - trotz der Einführung der Mitbestimmung -aber Kritik nicht ersparen. Einerseits ist das UOG in sich noch zuwenig geschlossen, gibt es viel zu viel einander widersprechende Passagen, andererseits verkomplizieren unklare Bestimmungen den formalen Ablauf. Wenn innerhalb weniger Jahre so viele Durchführungsverordnungen notwendig sind, so mag das einerseits an der Komplexität der Materie liegen, andererseits wird durch die Schaffung eher unklarer Verhältnisse ein Teil der Kompetenzen der Universität wieder indirekt in das Ministerium zurückgeholt, weil durch die oft eingeholten Rechtsauskünfte dem Ministerium genehme Interpretationen wirksam werden.

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