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Uni-Reform auf Probe

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Mit 31. März endet die Begutachtungsfrist. Im Mai soll der Gesetzentwurf durch den Ministerrat gehen, mit Beginn des nächsten Studienjahres will Erhard Busek, Vizekanzler und Wissenschaftsminister, seine Universitätsreform in Schwung gebracht haben. Das - neue -Universitäts-Orga-nisationsgesetz (UOG) 1993 ist im Werden, - und die Kritik der Betroffenen ist intensiv.

Der Motivenbericht zum UOG '93 umschreibt in amtsdeutscher Höflichkeit, daß der Vorgänger, Hertha Firn-bergs UOG 1975, eher katastrophale Wirkung ausgeübt hat. Die „Sitzungsuniversität” wirkte „demotivierend”, statt durch Demokratisierung und größere Transparenz der Entscheidungen auch das Engagement der Universitätsangehörigen anzuregen.

Wird es mit dem neuen UOG besser werden?

Bundespräsident Thomas Klestil forderte erst kürzlich, die Universitäten müßten mehr Eigenverantwortung übernehmen, sie müßten organisatorisch und finanziell zu rascherem Reagieren auf neue Entwicklungen befähigt werden. Busek bekennt sich zu diesen Forderungen - werden sie aber durch das neue GeSetz erfüllt?

Die Professoren zweifeln. Anton Kolb, Vorsitzender der Professorenkonferenz, meint etwa, die durch das neue Gesetz versprochene Autonomie dürfe nicht in entscheidenden Punkten eingeschränkt werden, etwa dadurch, daß im neuen „Universitätskuratorium” - einem zwischen den Universitäten und dem Ministerium einzuschiebenden Gremium, das den Universitäten Budget und Personal zuteilen soll - nur zwei Vertreter der Universitäten unter elf Mitgliedern sitzen. Busek erklärt sich in diesem Punkt noch verhandlungsbereit. Kolb weiter: Die Universitäten müßten ihren Rektor frei wählen können-jetzt soll er aus einem vom Ministerium zu erstellenden Dreiervorschlag gewählt werden. Dieser Vorschlag aber muß auf den einlangenden Bewerbungen auf Grund einer vom Senat zu erstellenden Ausschreibung basieren, ist also doch von der Universität her beeinflußbar.

Busek begründet dieses „Mehr an staatlicher Mitwirkung bei der Rektorsbestellung” (Rektor Alfred Ebenbauer, Wien) mit der Ministerverantwortlichkeit, die verfassungsgemäß abgesichert werden muß, wenn die Autonomie der Universität verstärkt wird. Der Rektor ist dann keine Ehrenfunktion mehr. Er ist der Chef der Universitätsverwaltung und für sein Budget auch verantwortlich.

Die Universität von morgen wird im eigenen Wirkungsbereich für Habilitierungen und Berufungen zuständig sein, wobei die Beiziehung von jeweils zwei auswärtigen Kom-missionsmitgliedem den Hausberufungen einen Riegel vorschieben soll.

Die Reform soll zunächst an der Universität für Bodenkultur in Wien, in Linz und in Leoben ausprobiert werden, bevor sie für alle ändern Universitäten Geltung erlangen soll.

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