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Mehr Rechte für die Universitätsdozenten

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An den zwölf österreichischen Universitäten waren am Stichtag, 1. Dezember 1974, wie der Hochschulbericht 1975 meldet, 1066 Universitätsdozenten im Einsatz. 337 von ihnen standen als habilitierte Assistenten in einem unmittelbaren Dienstverhältnis zum Bund, die übrigen kamen aus der Praxis. Sie wirkten als „externe Dozenten” (abgesehen von einigen bereits arrivierten Professoren, die ihre an der Heimatuniversität erworbene Venia legendi auch nach ihrer Berufung als Professor an eine andere Hochschule noch weiter aufrechterhielten).

Die österreichische Rektorenkonferenz hat in einer Untersuchung ihre Lage erhoben und legt nun einen Katalog mit Empfehlungen vor, um einen möglichst effektiven Einsatz dieser hochqualifizierten Lehrkräfte zu gewährleisten. Die Untersuchung wie die Empfehlungen erhalten besondere Bedeutung, da ein neues Hochschul- lehrerdienstrecht im Werden ist. Es hätte schon als flankierende Maßnahme zum Universitätsorganisationsgesetz vorliegen sollen. Ein vom Wissenschaftsministerium ausgearbeiteter Entwurf mußte zurückgezogen werden, da das Bundeskanzleramt sich dafür zuständig fühlte. Nun wurde ein neuer Entwurf zur Begutachtung ausgesandt Wie wird er die Probleme des „Mittelbaus” lösen?

Die Dozenten bilden einen wesentlichen Faktor für die Vielfalt der Lehrmeinungen und Lehrmethoden an den Universitäten, da sie häufig in Ergän zung des Lehrangebots der Professoren Spezialgebiete behandeln und damit ein breiteres Angebot an Lehrveranstaltungen ermöglichen. Sie haben heute in einer reformierten Universität auch einen ganz andern Stellenwert als früher, der „Privatdozent” nach vorherrschender Meinung vorwiegend zu seinem eigenen Vergnügen der Wissenschaft diente.

Diese geänderte Gesamtsituation aber sollte auch in entsprechenden Maßnahmen zugunsten der Dozenten ihren Ausdruck finden. Die Rektorenkonferenz fordert daher zunächst, daß dort, wo der Investitionsvorstand vorübergehend ausfällt - und daher laut UOG ein institutfremder Professor als „Verwalter” eingesetzt wird, so es keinen anderen Professor am Institut gibt - ein am Institut tätiger Dozent als provisorischer Institutsvorstand herangezogen wird. Dozenten sollten auch in gleicher Weise wie Professoren das Recht zur Betreuung von Dissertanten erhalten - was auch heute bereits vielfach, wenn auch mit Ausnahmegenehmigungen, üblich ist. Dozenten sollten schließlich bei der Vergabe von Lehraufträgen vor institutsfremden Personen Vorrang genießen. Sie sollten auch als Prüfer den Professoren gleichgestellt sein.

Ein Dilemma aus der Hochschulreformkommission der endsechziger und frühen siebziger Jahre hat sich bis ins UOG hinübergerettet: Dort hatte man - um dem Schlagwort von der „Drittelparität” folgen zu können-alles, was von den Universitätsängehörigen noch nicht Professor und nicht mehr (nur) Student war, unter dem Arbeitstitel „Mittelbau” zusammengefaßt. Obwohl diese Bezeichnung von Anfang an auf Widerstand stieß und sie auch im UOG nicht mehr aufscheint, blieb die Zusammenfassung so heterogener Gruppen wie der Universitätsdozenten mit und ohne Professorentitel, der Universitäts- und Vertragsassistenten, der wissenschaftlichen Beamten, der Studienassistenten, Tutoren und Demonstratoren erhalten (obwohl sie auch dienstrechtlich von verschiedenen Dienststellenausschüssen betreut werden).

Diese Tatsache war den Dozenten seit je ein Dorn im Auge. Nur in den obersten Kollegialorganen - den Senaten oder Universitätskollegien - gibt es Dozentenvertreter. Nun schlägt die Rektorenkonferenz vor, das UOG ab- zuändem und die Dozenten als eigene Gruppe in den Kollegialorganen einzubauen. Damit könnten auch die externen Dozenten stärker als bisher in den Lehr- und Forschungsbetrieb der Universität eingebaut werden.

Denn die Erfassung der rund zwei Drittel aller Universitätsdozenten, die „von außen” zu ihrer Lehrtätigkeit an die Universität kommen, für die universitäre Mitbestimmung hängt im UOG weitgehend in der Luft. Nicht nur die Zusammenfassung des „Mittelbaus” in einer gemeinsamen Gruppe, auch die praktische Durchführung der Wahlen in die Gremien läßt ihnen kaum eine Möglichkeit.

Da gerade die Überfüllung der Hochschulen es nötig machen würde, noch viel mehr Praktiker mit hoher wissenschaftlicher Qualifikation heranzuziehen, hierfür aber keinerlei Hilfen vorgesehen sind, schlägt die Rektorenkonferenz auch hierfür verschiedene Maßnahmen vor. So sollte die Mobilität der Dozenten zwischen Universität und Berufspraxis durch neue Formen der Kooperation zwischen Universität, Staat und Wirtschaft gefördert werden. Auch der bereits beamtete Assistent oder Dozent sollte die Möglichkeit erhalten, für Praxisperioden in die Wirtschaft zu wechseln, ohne daß ihm die Rückkehr auf die Universität damit versperrt würde. Vor allem aber sollten die externen Dozenten stärker als bisher in den Informationsfluß der Institute und Fakultäten eingebunden und besser in die Lehr- und Forschungsarbeit integriert werden.

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