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Die Personenwahl

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Auch wenn nur die Kundmachungen auf Schwarzen Brettern und in den neuen Mitteilungsblättern davon künden: an Österreichs Universitäten ist seit etlichen Wochen die Wahlzeit ausgebrochen. Zur Wahl zusammengerufen werden die „Honorarprofessoren, Universitätsdozenten, Universitätsassistenten, Vertragsassistenten, Universitätslektoren und -instruktoren, Studienassistenten, Tutoren und Demonstrato-ren sowie die sonstigen Beamten und Vertragsbediensteten des wissenschaftlichen Dienstes, die als wissenschaftliche Mitarbeiter Hilfsfunktionen im Lehrbetrieb oder im wissenschaftlichen Bereich ausüben“ (wie der erste Durchführungserlaß zum UOG befiehlt). Gewählt werden die Vertreter des „Mittelbaus“ (wie diese heterogene Gruppe einfacher, wenn auch inoffiziell — und ungern gehört — genannt wird) in die Fakultätskollegien, in die Akademischen Senate, in die Studienkommissionen, später auch in die Institutsvertretungen. Von diesen Gremien geht es dann weiter in die zahlreichen Kommissionen, die teils bindend vorgeschrieben sind, teils auch sonst nötig werden — aber das ist dann nur noch Angelegenheit der unmittelbar beteiligten Gremialmit-glieder, nicht mehr der Gesamtheit.

Die Studenten hatten es bisher einfacher. Sie konnten ihre Sprecher in die sich formenden Kollegialorgane aus den zuständigen, im Vorjahr neugewählten Vertretungen der Hochschülerschaft auf den entsprechenden Ebenen delegieren — aus

den Fachschaften für die Fakultätskollegien, aus den Hauptausschüssen für die Senate (oder Universitätskollegien). Für die unteren Ebenen aber stehen nun erst die entscheidenden Wahlgänge bevor: wegen der starken Fluktuation schreibt das Hochschülerschaftswahlgesetz die jährliche Neuwahl für Instituts- und Studienrichtungs- oder Studienabschnittsvertretungen vor. Wahltage sind der 1. und 2. Juni.

Bisher liefen die Wahlen für die Studentenvertreter in Institut und Studienrichtung im Schatten der „großen“ Wahlen für die höheren' Ebenen mit. Auch bisher galt „unten“ das Persönlichkeitswahlrecht, „oben“ der Kampf der „Parteien“ gegeneinander. Der meist ideologisch, demagogisch, parteipolitisch geführte Wahlkampf überdeckte die Tatsache, daß gerade im Institut, in der Studienkommission der Studentenvertreter gesucht werden sollte, der dank seiner bereits erworbenen Detailkenntnisse im Fach, kraft seiner Persönlichkeit geeignet erschien, die studentischen Belange in der Diskussion um die fachbezogenen, vor allem die Studien selbst betreffenden Probleme zu vertreten.

Natürlich muß auch diesmal Kandidatenaufstellung und Wahlwerbung von den studentischen Gruppen getragen werden. Auch beim „Mittelbau“ haben sich — wo nicht die Kandidatenaufstellung von vornherein gemeinsam nach einem bestimmten Institutsschlüssel erfolgt ist — Gruppierungen gebildet, die teilweise bereits (partei)politischen Hintergrund erkennen lassen. Das ist nach der Struktur der UOG auch gar nicht anders zu erwarten. Trotzdem gilt bei der Wahl die Persönlichkeit, nicht die Liste.

Die am 1. und 2. Juni gewählten Studentenvertreter werden dann zum mindesten ein Jahr lang an der Basis zu agieren haben. Ihre jetzt bereits für die höheren Ebenen bestimmten oder noch in den kommenden Wochen zu delegierenden Kollegen werden Ende Juni zum wichtigsten Wahlgang, zur „Krönung des ersten Reformjahres“ gerufen werden: Die Universitätsversammlung hat dann den Rektor zu küren. Zum erstenmal seit dem ausgehenden Mittelalter soll der oberste aka- -demische Funktionär vom Vertrauen aller Angehörigen der Universität (oder ihrer Vertreter) getragen werden.

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