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Bildende Künstler zittern um Erlöse

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Die Einführung des Nachfolgerechts für Wiederverkäufe von Werken bildender Künstler ist schon eine alte Forderung. Bereits bei der Konferenz aller österreichischen Künstlervereinigungen in Salzburg im Jahr 1981 waren sich alle Delegierten darüber einig, daß bildende Künstler beim Wiederverkauf ihrer Werke an möglicherweise später erzielten höheren Preisen beteiligt werden sollten.

Derzeit wird allerdings kräftig gestritten. Der Kunsthandel ist dagegen, weil es ihm ohnehin elend geht. Viele Künstler sind dagegen, weil sie wenig Interesse an der Errichtung einer Stelle haben, die rechtmäßig Einblick in die Verkaufserlöse hätte. Denn ein großer Teil des Kunstmarktes in Osterreich ist ein schwarzer Markt. Grundsätzlich fällt aber der Erstverkauf durch den Künstler (auch wenn er kommissionell durch eine Galerie erfolgt) nicht unter das Folgerecht, sondern nur alle künftigen Nutzungen bei Weiterverkäufen.

Zu erwarten ist, daß das Folgerecht mit dem EG-Beitritt auch für Österreich Gültigkeit erlangt, denn es existiert seit Jahrzehnten schon in Frankreich, Belgien,

Spanien, Deutschland, Dänemark, Italien, Portugal (und seit August 1993 im russischen Urheberrecht). In diesen Staaten erzielen die Künstler zum Teil beträchtliche Einnahmen. In Deutschland waren es 1992 ungefähr 4,5 Millionen Mark.

Warum der Widerstand des Kunsthandels so gewaltig ist, läßt sich nur schwer erklären. In Deutschland wird ein Prozent des Umsatzes mit Werken moderner Kunst gemacht. In Österreich geht es vorläufig um klägliche Summen. Die Gesamteinnahmen der „Verwertungsgesellschaft bildender Künstler" beliefen sich 1992 auf fünf Millionen Schilling. Doch zweifellos ist mit der Verwertung noch einiges Geld zu machen, das, wie die Erfahrung bei den Musikern und Literaten zeigt, zu einer gewissen Unabhängigkeit der Künstler führen kann.

„Wir sind es schon lange gewohnt, daß jene laut aufschreien, die eine neue Urheberabgabe zahlen sollen", sagt der Wiener Jurist Walter Dillenz, „doch dies ist der erste Fall, in dem sich die Begünstigten gegen eine Reform wehren." Angesichts der Regelungen in anderen europäischen Staaten kann man seine Verwunderung über den Streit gar nicht klarer ausdrücken.

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