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Wissenschaftsrat soll Aktivitäten koordinieren

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Einer forderte ein Schloß für ein Mathematisches Zentrum, zwei Redner verlangten mehr Mitbestimmung in der Forschung, ein anderer wiederum mehr Geld für die Höhlenforschung. Und Wissenschaftsministerin Hertha Firnberg definierte, was die Diskussion um eine neue Forschungsorganisation nicht sein solle: Beschäftigungstherapie. Als solche hatte vor etwa einem Jahr ÖVP-Wissenschafts-sprecher Erhard Busek die seit 1976 laufende Diskussion um ein For-schungsorganisationsgesetz bezeichnet.

Die Rede ist hier von der kürzlich im

Palais Dietrichstein in Wien vom Wissenschaftsministerium veranstalteten Enquete, die als Schlußpunkt der Vorbereitungen zum vieldiskutierten FOG gedacht war. Den rund 150 Teilnehmern (vorwiegend Wissenschafter, Verteter aus Industrie und Wirtschaft sowie FPÖ-Wissenschaftssprecher Frischenschlager als einziger Politiker) lag ein Arbeitspapier vor, das „Vorschläge zur Neuregelung der Forschungsorganisation in Österreich“ enthielt. Nach der Enquete beginnt nun, dies kündigte Dr. Firnberg an, die legistische Arbeit. Vor etwa zwei Jahren startete das

Wissenschaftsministerium eine breit angelegte Fragebogenaktion. Auf Grund der Ergebnisse dieser Befragung fand im Februar 1977 eine erste Enquete statt. Ein sechsunddreißig-köpfiger Redaktionsbeirat bearbeitete in der Folge die etwa 120 eingelangten Stellungnahmen und erarbeitete das nun vorgelegte Papier, das in komprimierter Form die seit Anfang 1976 erarbeiteten Grundlagen für ein FOG enthält.

Die wichtigsten Punkte des beabsichtigten Gesetzes sind:

• Festlegung der Grundsätze und Zielsetzungen der Forschungsförderung des Bundes;

• Regelung der Beratung, Koordination und Kooperation auf dem Gebiete der Forschung;

• die Schaffung von Rechtsgrundlagen für Forschungsförderung und Forschungsaufträge des Bundes;

• Novellierung des Forschungsförde-rungsgesetzes;

• Regelung der universitären und außeruniversitären Forschung sowie arbeitsrechtliche Bestimmungen.

Das vorgelegte Papier - Ministerin Firnberg meinte: „Es ist der Abschluß einer intensiven und gründlichen Arbeit im Sinne einer konzeptiven, kooperativen und konsensgeplanten Forschungspolitik“ - enthält eine Reihe von „Leitlinien“:

• die Förderung des kreativen Potentials;

• die Hebung des Forschungsbewußtseins in Österreich;

• die Optimierung durch Koordination;

• die Transparenz und Kontrolle der Forschungsförderung;

• die vermehrte Ausrichtung auf gesellschaftliche Probleme.

„Basispririzip“ sei stets die Freiheit der Forschung.

Als Wünsche, die die Mehrheit der Stellungnahmen enthielt, und die in das Papier Eingang fanden, zählte Dr. Firnberg auf:

• die Institutionalisierung eines Wissenschaftsrates für eine umfassende Koordination;

• die vermehrte Kooperation zwischen Wissenschaft und Wissenschaft als Aufgabe der Forschungsförde-rungsfonds;

• die aktive Prioritätensetzung durch die Fonds

• sowie dienst- und arbeitsrechtliche Mobilitätserleichterungen.

Achtundzwanzig Redner meldeten sich zur Diskussion, um bereits bekannte Stellungnahmen und Argumente neuerlich in der Öffentlichkeit zu deponieren. Mehrheitlich lobte man die Vorgangsweise bei der Erstellung des Papiers. Die Schaffung von „anerkannten Forschungsinstitutionen“, wie etwa die österreichische Akademie der Wissenschaften, die Boltz-mann-Gesellschaft oder der Verband der wissenschaftlichen Gesellschaften Österreichs, wurde positiv erwähnt. Vertreter aus Industrie und Wirtschaft forderten Maßnahmen zur Verankerung der Auftragsforschung sowie steuerliche Begünstigungen der Forschungsförderung. Prorektor Prof. Franz Seiteiberger wies namens der Rektorenkonferenz auf die Bedeutung der Hochschulforschung und auf die Wichtigkeit der Einheit von Forschung und Lehre an den Universitäten hin. Prof. Herfried Griengl vom österreichischen Dozentenverband forderte eine verstärkte Nachwuchsförderung durch Forschungsstipendien, Prof. Albert Oberhofer, Rektor der Montanuniversität, sprach von einem modernen Forschungsmanagement, das in das Gesetz Eingang finden müsse.

Das vorliegende Papier, das derzeit noch relativ unverbindliche Formulierungen enthält, werde nun, wie Ministerin Firnberg ankündigte, überarbeitet, legistisch formuliert und noch vor dem Sommer zur Begutachtung ausgesendet. Man darf gespannt sein, wie dieser Entwurf aussehen wird.

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