Das Zweite Vatikanische Konzil

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Das Zweite Vatikanische Konzil im Überblick.

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Das Zweite Vatikanische Konzil im Überblick.

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  • 25. Jänner 1959: Papst Johannes XXIII. kündigt an ein allgemeines Konzil einzuberufen.
  • 1959 bis 1962: Eine Kommission beginnt mit Vorarbeiten. Bischöfe, katholische Universitäten sowie die Organe der Kurie werden um Eingaben gebeten. Römische Kreise spekulieren auf eine rasche Verabschiedung der Entwürfe.
  • 25. Dezember 1961: Konzils-Einberufung.
  • 11. Oktober 1962: Johannes XXIII. eröffnet vor 2.540 Konzilsvätern, Beobachtern und geladenen Gästen das II. Vatikanum. Er wünscht sich ein pastorales Konzil, das keine Verurteilungen ausspricht, sondern einen "Sprung nach vorwärts zu einem vertieften Glaubensverständnis" wagt.Erste Sitzungsperiode: Als erstes diskutiert das Konzil eine Reform der Liturgie. Gegen eine starke Gruppe von konservativen Bischöfen setzen sich die Reformer unter Kardinal Frings schließlich durch. Auch die Entwürfe über die Quellen der Offenbarung und über die Kirche werden radikal kritisiert. Die Rechnung der Römer von einem raschen Ende des Konzils ist nicht aufgegangen. Das Konzil steckt in einer Krise.
  • 3. Juni 1963: Tod von Johannes XXIII. Sein Nachfolger Paul VI. ordnet die Fortführung des Konzils an.
  • ab 29. September 1963: Zweite Sitzungsperiode: Die Diskussion über die Kirchen-Konstitution wird fortgesetzt. Weiters befassen sich die Konzilsväter unter anderem mit dem Ökumenismus-Dekret. Am 4.Dezember approbiert das Konzil seine beiden ersten Dokumente: Die Liturgie-Konstitution und das Dekret über die sozialen Kommunikationsmittel.
  • ab 14. September 1964: Dritte Sitzungsperiode: Nun sind auch die Delegierten des Patriarchats von Konstantinopel sowie weitere Vertreter orthodoxer Kirchen als Beobachter anwesend. Auf der Tagesordnung stehen unter anderen die Themen Religionsfreiheit und das Verhältnis zu den Juden. Heftige Diskussionen entzünden sich wiederum an einer neuen Sichtweise von Kirche. Noch mehr Aufregung entsteht, als mitgeteilt wird, dass die Abstimmung über die Religionsfreiheit vertagt werden soll. Trotz dieser Krise verabschieden die Bischöfe am 21. November die Kirchen-Konstitution "Lumen Gentium" sowie das Ökumenismus-Dekret und das Dekret über die katholischen Ostkirchen.
  • ab 14. September 1965: Vierte Sitzungsperiode: Das Konzil beschäftigt sich weiter mit den Themen Religionsfreiheit, Offenbarung und mit dem Apostolat der Laien. Die Erklärung über das Verhältnis zum jüdischen Volk wird in die Erklärung "Nostra Aetate" über das Verhältnis zu den nichtchristlichen Religionen umgewandelt. Endlich verabschieden die Konzilsväter die Dogmatische Konstitution über die göttliche Offenbarung. Mit der feierlichen 9. Sitzung am 7. Dezember 1965 wird unter anderem nun auch die Erklärung über die Religionsfreiheit und die Pastoralkonstitution "Gaudium et Spes" approbiert. In Rom und in Istambul wird gleichzeitig die Aufhebung der gut 1000 Jahre dauernden Exkommunikation der römischen und der orthodoxen Kirche verlesen.
  • 8. Dezember 1965: Feierlicher Abschluss des Konzils.

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