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Energiesparförderung Stiefkind der Steuerreform
Das Energiesparen zu fördern, ist seit dem ersten ölpreisschock 1973 eine wichtige wirtschaftspolitische Zielsetzung geworden. Der kräftige Preisanstieg für Erdölprodukte nach dem zweiten ölpreisschock und der steigende Dollarkurs haben Anfang der achtziger Jahre einen starken Druck für einen sparsamen Einsatz der Energie ausgeübt.
In den letzten Jahren sind sowohl die Preise als auch der Dol-
larkurs spürbar gesunken. Vielfach wird daher gefordert, durch steuerliche Maßnahmen das Energiesparen zu fördern, nicht zuletzt, um den fehlenden Preisdruck auszugleichen.
Im gegenwärtigen Einkommensteuergesetz sind für bestimmte energiesparende Investitionen eine erhöhte vorzeitige Abschreibung von 60 Prozent und für private Haushalte Sonderausgaben für energiesparende Maßnahmen vorgesehen.
Diese Sonderausgaben werden allerdings jährlich nur von etwa fünf Prozent der Steuerpflichtigen genutzt. Die Wirkung dieser Maßnahme dürfte bisher eher bescheiden gewesen sein.
Durch die Steuerreform, die ab 1989 in Kraft tritt, werden die energiesparenden Maßnahmen insgesamt eingeschränkt. Die vorzeitige Abschreibung wird gestrichen.
Bei den Sonderausgaben tritt einerseits zwar eine Ausweitung auch für energiesparende Maßnahmen ein, weil nunmehr alle Instandsetzungsaufwendungen für die Sanierung von Wohnungen als Sonderausgaben innerhalb der Höchstbeträge absetzbar sind. Andererseits dürften aber neue energiesparende Einrichtungen, im Gegensatz zu jetzt, nicht absetzbar sein.
Allerdings sind zwei Aspekte im Zusammenhang mit der Steuerreform zu berücksichtigen. Zum einen ist es ein grundsätzliches Ziel der Reform, die Besteuerung von Aufgaben zu entlasten und Ausnahmen abzuschaffen.
Dazu kommt, daß die niedrigeren Grenzsteuersätze ab 1989 die Steuerersparnis stark reduzieren und energiesparende Maßnahmen viel geringere Steuerersparnisse bringen, wodurch ihre Wirkung (Inanspruchnahme) noch weiter gesunken wäre.
In den Verhandlungen zur Steuerreform war vorübergehend auch eine Primärenergieabgabe im Gespräch. Sie hätte vor allem dazu dienen sollen, die Finanzierungslücke der Reform teüweise zu decken. Ein Groschen pro Kilowattstunde auf alle Energieträger brächte gegenwärtig 2,5 Milliarden Schilling.
Trotz vieler Vorteüe darf an die Einführung einer solchen Abgabe nicht enthusiastisch herangegangen werden. Die Vorzüge und Nachteile müssen eingehend diskutiert und abgewogen werden.
Rechtlich wird zu prüfen sein,
ob nicht bei Erdölprodukten zwei Steuern vom gleichen Besteuerungsgegenstand eingehoben werden, wodurch sich verfassungsrechtliche Probleme ergeben könnten.
Ein wichtiger Aspekt wäre die Höhe des Steuersatzes. Wenn der Energiespareffekt im Vordergrund steht, muß der Satz hoch sein, um entsprechende Preiswirkungen zu erzielen. Damit stellt sich aber die Frage, welche bestehenden Steuern eine solche Abgabe ersetzen könnte, wenn die globale Steuerquote nicht spürbar steigen soll.
Eingehend sind die Uberwäl-zungseffekte und die Einflüsse auf den Wettbewerb zu untersuchen. Nur wenn die Überwälzung bestmöglich gelingt, werden hohe energiesparende Wirkungen erzielt.
Ein Alleingang Österreichs bei der Einführung einer solchen Abgabe brächte im Hinblick auf den angestrebten Beitritt zur EG wahrscheinlich erhebliche Probleme. Das gilt vor allem deshalb, weil in der EG für Verbrauchssteuern das Ursprungslandprinzip gelten wird.
Trotz vieler Schwierigkeiten bleibt die Energieabgabe für die nächste Etappe der Steuerreform ein wichtiges Thema. Der nächste Reformschritt wird im Vergleich ■ zur gegenwärtigen Umgestaltung der Lohn- und Einkommensteuer stärker in die Steuerstruktur eingreifen.
Der Autor ist Referent für Budgetpolitik am Osterreichischen Institut für Wirtschaftsforschung in Wien.
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