Anti-Shrinkflation-Gesetz: Österreich pfeift auf Brüssel

Das „Anti-Mogelpackungs-Gesetz“ und andere Beispiele zeigen, dass die Regierung mitunter bewusst und vorsätzlich EU-Recht bricht, um politisches Kleingeld zu wechseln. Ein Gastkommentar.

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Als man im März 2024 im Nationalrat über Maßnahmen gegen die sogenannte Shrinkflation diskutierte – also jene besondere Variante der Preissteigerung, bei der bei gleichbleibender Verpackungsgröße und konstantem Verkaufspreis einfach die Nettofüllmenge reduziert wird –, legte die damalige Bundesregierung aus ÖVP und Grünen noch großen Wert darauf, einschlägige Bestimmungen der EU nur ja nicht außer Acht zu lassen. Wirtschaftsminister Kocher und Verbraucherschutzminister Rauch warnten vor übereilten Schritten und verwiesen auf kommende EU-Ministerräte, bei denen sie Verbündete gegen den versteckten Inflationstreiber Shrinkflation suchen würden.

Exakt zwei Jahre später – im März 2026 – konnte es der jetzigen Bundesregierung plötzlich nicht schnell genug gehen: Man peitschte ein sogenanntes Anti-Mogelpackungs-Gesetz durchs Parlament.

Europarechtliche Bedenken wurden zur Seite gewischt – und so blieb es ausgerechnet der EU-kritischen FPÖ überlassen, über einen befremdlichen Vorgang zu berichten: Bereits drei Wochen vor der Diskussion im Nationalrat sei ein Schreiben der EU-Kommission bei Außenministerin Beate Meinl-Reisinger eingelangt, in dem man Teile des Anti-Mogelpackungs-Gesetzes als unverhältnismäßig ansieht und daher die österreichischen Behörden auffordert, sie zu streichen.

Trotz dieses massiven Winks mit dem europarechtlichen Zaunpfahl beschlossen die Regierungsparteien mit Unterstützung der Grünen das Gesetz ohne jede Änderung. Lediglich die FPÖ stimmte mit Warnungen vor Europarechtswidrigkeit sowie vor „mehr Kontrolle, mehr Verwaltung, mehr Bürokratie“ dagegen.

Verletzter freier Warenverkehr?

Das erwähnte Schreiben der EU-Kommission existiert tatsächlich. Datiert mit 5. Februar wurden das Außenministerium (als Teil der innerstaatlichen EU-Koordinierung) sowie das thematisch zuständige Wirtschaftsministerium darüber in Kenntnis gesetzt, dass der vorliegende Entwurf des Anti-Mogelpackungs-Gesetzes den freien Warenverkehr im EU-Binnenmarkt verletzen könnte. Man könne das Ziel der Bekämpfung der Shrinkflation auch mit geringeren Mitteln erzielen.

Die EU-Kommission gibt in dem Schreiben auch gleich die Anleitung, wie man durch eine kleine Änderung im österreichischen Gesetzestext diese Bedenken aus der Welt schaffen könnte.

Stattdessen hat man beschlossen, dass ab 1. April – je nach Größe und Anzahl der Filialen – ein Hinweis am Produkt oder Regal erfolgen muss. Kleinere Geschäfte können auch Informationsschilder im Eingangsbereich anbringen. Die Kennzeichnung hat eine leicht verständliche Angabe über die Tatsache der Verringerung der Menge zu enthalten, etwa den Hinweis „Achtung: Weniger Inhalt – höherer Preis“.

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