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Was bei einem „Nein” passiert

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Abseits demagogischer EU-Szenarien sind die weitreichenden Konsequenzen eines negativen Votums am 12. Juni gut erkennbar.

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Abseits demagogischer EU-Szenarien sind die weitreichenden Konsequenzen eines negativen Votums am 12. Juni gut erkennbar.

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Als unmittelbare Folge wäre die Glaubwürdigkeit der Regierung zu Hause und im Ausland schwer erschüttert. Der Vorwurf, die Koalitionsparteien hätten die Stimmung im Lande falsch eingeschätzt, stünde unwiderlegbar im Raum. Jörg Haider hätte sein Ziel, die politische Destabilisierung des Landes voranzutreiben, erreicht; die Ausgangsposition der FPÖ bei den kommenden Nationalratswahlen wäre gestärkt. Offen bleibt, ob die Regierungsparteien nach der schweren Niederlage zusammenrücken oder — was wahrscheinlicher ist — im Streit nach Schuldigen suchen.

Im wirtschaftlichen Bereich käme es mit Sicherheit zu einer Beeinträchtigung des Lebensstandards ———— und zum Verlust von Arbeitsplätzen. Investitionen aus dem Ausland würden analog zur Entwicklung in der Schweiz erheblich schrumpfen, Produktionsstätten würden ausgelagert werden. Wissenschaftliche Prognosen, deren Zahlen meist umstritten sind, mögen bei dieser Einschätzung einen geringeren Stellenwert haben als die Aussagen der Unternehmer: Siemens allein befürchtet die Freisetzung von 7.000 Mitarbeitern. Die Ausgaben für die Grenzkontrolle, auf mindestens acht Milliarden, nach anderen Berechnungen auf bis zu 20 Milliarden Schilling geschätzt, würden weiterhin einen ernsten Wettbewerbsnachteil beim Export bedeuten.

Schweizer Schicksal?

Aufschlußreich sind in diesem Zusammenhang auch die Erfahrungen, die die Schweiz nach Ablehnung des EWB-Vertrages durch die Volksabstimmung vom Dezember 1992 gemacht hat. Dieses Nein hat der Eidgenossenschaft bisher rund 100.000 Arbeitsplätze gekostet. Die Arbeitslosenrate erreichte im März 1994 fünf Prozent (zwei Jahre zuvor 2,5 Prozent). Zugleich sind 30.000 neue Arbeitsplätze von Schweizer Unternehmen im Ausland geschaffen worden. Der Versuch, in bilateralen Verhandlungen mit der Gemeinschaft wichtige Anliegen Berns durchzusetzen, ist bislang kläglich gescheitert. Nicht weniger als sechzehn Themen liegen seit 18 Monaten unerledigt in Brüssel. Die zögernde Haltung der EU kann mit der zweifellos vorhandenen Verärgerung allein nicht erklärt werden. Das Dilemma der Schweiz als Außenseiter der Europäischen Integration hat tiefere Wurzeln: Bei allen bilateralen Abkommen, die eine Rechtsharmonisierung erfordern (wie zum Beispiel im Verkehrsbereich), führt kein Weg an der Forderung der EU vorbei, daß allein ihre Organe für die homogene Anwendung, Auslegung und Durchsetzung des Rechtes verantwortlich sind. Die Beitrittsverhandlungen mit Österreich und den skandinavischen Ländern haben gezeigt, daß Brüssel in vielen Fragen zu weitgehenden Konzessionen bereit ist, nicht jedoch dort, wo es um Grundsätze geht. Ein solches Prinzip ist aber das Nein zu Lösungen, die den Außenseiter durch bilaterale Verträge besser stellen würde als die Mitglieder selbst. Diese haben sich supranationalen Kontrollen zu unterwerfen. Die Schweiz müßte also als Drittland „fremde Richter” akzeptieren. Vor diesem Dilemma stünde im Falle des Nichtbeitritts auch Österreich.

Im Verkehrsbereich bliebe der Transitvertrag in Kraft. Allerdings muß befürchtet werden, daß die Europäische Gemeinschaft ' verstärkten Druck auf Österreich ausüben wird und dazu auch die Möglichkeit hat.

Die Lage der österreichischen Landwirtschaft wird sich in jedem Fall durch die in Marrakesch vor wenigen Monaten vereinbarte Neugestaltung des internationalen Agrarhandels durch das GATT radikal verändern. Die Probleme werden hier durch den Nichtbeitritt keinesfalls kleiner, sondern eher größer.

Die Bindung des Schilling an die DM als der führenden Währung in Europa ist mit und ohne EU-Mitgliedschaft gegeben.

Wie immer man zum EU-Beitritt steht, für eine „Denkzettelwahl” ist die Volksabstimmung völlig ungeeignet, da eine Entscheidung getroffen wird, die die österreichische Politik auf viele Jahre hinaus bestimmt.

Bei der nächsten Beitrittsgelegenheit werden sowohl die Struktur als auch die geographische Ausdehnung der Union ebenso wie die Bedingungen der Mitgliedschaft grundlegend und nicht zum Vorteil Österreichs verändert sein. Wir müßten zu jedem späteren Zeitpunkt alle inzwischen gefaßten Beschlüsse der Union übernehmen. Auch hätten wir um das Jahr 2000 mit neuen Mitgliedern zu rechnen, die dann über unseren Beitritt befinden, statt daß wir - mit Sitz und Stimme vertreten — über deren Anträge mitentscheiden könnten.

Vor wenigen Tagen meinten tschechische Gesprächspartner eines österreichischen Journalisten, daß man in Prag hoffe, vor Österreich Mitglied der EU zu werden. Dann könnte man beim späteren Beitrittsansuchen der Österreicher mitreden und „Rache für Temelin” nehmen.

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