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Telephon vereine
Am 12. Mai 1971 haben ÖVP-Ab- geordnete aller drei Bünde über Initiative des österreichischen Bauernbundes einen Gesetzesentwurf zur Förderung des Telephonausbaues im ländlichen Raum im Parlament eingebracht.
Diese Initiative des österreichischen Bauernbundes stellt eine konsequente Weiterführung seiner Politik zur Förderung des gesamten ländlichen Raumes dar. So soll dieser Gesetzesentwurf nicht allein rein bäuerlichen Kreisen zugute kommen, sondern allen im ländlichen Bereich wohnhaften Bevölkerungsschichten, sei es nun Bauern, Kleingewerbetreibenden, Fremdenverkehrsbetrieben, Einrichtungen im öffentlichen Interesse wie etwa den Feuerwehren.
Es ist allgemein bekannt, daß die Zahl der Telephonanschlüsse im ländlichen Raum weit geringer ist, als in städtischen Bereichen.
Dies hat seine Ursache vor allem darin, daß die Kosten für einen Telephonanschluß auf dem Lande wesentlich höher sind als in der
Stadt, wo meist eine Pauschalierung erfolgt. Diese höheren Anschlußkosten sind vor allem .durch längere Leitungswege und durch geringere fernsprechtechnische Erschließung bedingt. So muß für den ländlichen Bereich mit Anschlußkosten bis zu
50.0 Schilling und in extremen Fällen noch höher gerechnet werden.
Durch diese hohen Anschlußkosten werden vor allem diejenigen betroffen, die’ beruflich auf einen Telephonanschluß angewiesen sind. So ist zum Beispiel für Maschinenringe und Produktionsgemeinschaften, die infolge der starken Witterungsabhängigkeit der Produktion zu raschen Entscheidungen gezwungen sind, ein Telephonanschluß unumgänglich notwendig.
Man darf auch nicht übersehen, daß durch die sich verringernde Bevölkerungsdichte in ländlichen Gebieten die Versorgung mit den notwendigsten Dienstleistungen (Arzt, Postzustellung, Reparaturen und dergleichen) immer schwieriger wird.
In lawinengefährdeten Gebieten und Gebieten mit starker Schneeverwehung stellt das Telephon oftmals die einzige Verbindung zur Außenwelt dar.
Zehn Prozent der Einwohner
In dem Gesetzesentwurf sollen über die Errichtung von Telephonanschlußgemeinschaften für den einzelnen Anschlußwerber in Zusammenarbeit mit der Post- und Telegraphenverwaltung termin- und kostenmäßig möglichst günstige Anschlußbedingungen geschaffen werden.
In der Praxis geht das so vor sich, daß sich mindestens fünf Anschlußbewerber, die in einem bestimmten räumlichen Naheverhältnis innerhalb eines Ortsnetzes stehen, zu einer Telephonanschlußgemeinschaft zusammenschließen. Diese Gemeinschaften werden in Vereinsform errichtet. Die Absicht der Gründung eines solchen Vereines ist durch acht Wochen hindurch an der Amtstafel der jeweils zuständigen Ortsgemeinde kundzumachen. Innerhalb dieser Zeit kann ihr jeder bei treten. Nach Ablauf von acht Wochen wird die Telephonanschlußgemeinschaft im Vereinsregister angemeldet und tritt nun in Verhandlung mit der zuständigen Post- und Telegraphenverwaltung.
Da es auch im Interesse der Post liegt, wenn durch die Errichtung von
Telephonanschlußgemeinschaften möglichst viele Anschlußbewerber eines Gebietes sofort angeschlossen werden können, wird auch eine zeitlich begünstigte Behandlung der Anschlußansuchen einer Gemeinschaft möglich sein. Überdies sind folgende Förderungsmaßnahmen vorgesehen:
• Die Post verpflichtet sich, Leitungen bis zu Anschlußbündel zu fünf Teilnehmern auf eigene Kosten zu errichten. Die Mitglieder der Telephonanschlußgemeinschaften müssen daher nur noch die Kosten vom gemeinschaftlichen Leitungsendpunkt bis zu ihrem Wohnsitz tragen.
• Sollten trotzdem die durchschnittlichen Anschlußkosten pro Anschlußbewerber einer Gemeinschaft 3000 Schilling übersteigen, so ist die Möglichkeit von Bundeszuschüssen gegeben.
Zur Durchführung dieser beiden Förderungsmaßnahmen sind jährlich zehn Prozent der gesamten Fem- sprecheinnahmen (1972 zirka 450 Millionen Schilling) zweckgebunden zu verwenden.
Bei der parlamentarischen Behandlung dieser Vorlage wird sich nun zeigen, ob den beiden anderen im Parlament vertretenen Parteien, SPÖ und FPÖ, echt an einer Förderung des ländlichen Raumes gelegen ist. So hat ja auch die SPÖ ihrerseits in ihrem Wirtschaftsprogramm einen forcierten Telephonausbau im ländlichen Raum gefordert.
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