Nicht die Bibel, aber Orientierung

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Diese Verfassung schaut gut aus und klingt in manchen Teilen auch schön. Sie wurde erarbeitet, um Demokratie, Transparenz und Effizienz der EU zu erhöhen. Das Ziel dieser Verfassung ist Vertrauen und Verantwortung. Am 29. Oktober unterzeichnen in Rom die EU-Staats- und Regierungschefs die Europäische Verfassung. Damit beginnt für den Rechtekatalog aber erst der demokratische Härtetest: Teils die Parlamente, teils die Bevölkerungen der 25 Mitgliedsländer müssen dem Paragrafenwerk zustimmen. In Österreich befürworten laut aktueller Umfrage knapp 80 Prozent die neue Verfassung und auch die steht in seltener Einigkeit hinter der Constitution Pour L'Europe. Dieses Dossier entstand in Kooperation mit dem Bundeskanzleramt. Redaktion: Wolfgang Machreich

Was nicht vorstellbar war, wird Wirklichkeit: Die Entstehung der ersten europäischen Verfassung. Europa wird neu konstituiert, indem es konstitutionalisiert wird. Das ist ein einmaliges historisches Ereignis. Aber auch hier ist der Weg das Ziel. Das Projekt ist ein Prozess, der weitergeht. Jetzt kommt es zum Ratifikationsprozess in den Mitgliedsstaaten und dann zu Volksabstimmungen.

Diese Verfassung schaut gut aus und klingt in manchen Teilen auch schön. Sie wurde erarbeitet, um Demokratie, Transparenz und Effizienz der EU zu erhöhen. Das Ziel ist also Vertrauen und Verantwortung. Das Plebiszit der Praxis wird der Test dafür.

Chamäleonartige Natur?

Als die Entscheidung des Europäischen Rates am 18. Juni 2004 gefallen war, erklärte Chirac, die EU-Verfassung sei gut für Europa und gut für Frankreich; Blair stellte fest, sie sei gut für Großbritannien und gut für das neue Europa. Damit haben ein Supranationalist und ein Intergouvernmentalist ein Regelwerk gutgeheißen. Es kann dementsprechend unterschiedlich verstanden werden. Die NZZ sprach von chamäleonartiger Natur. Für Optimisten ist die Verfassung ein Schritt zum Verfassungspatriotismus Europas. Pessimisten glauben das schon gar nicht. Wenn aber Europa die Summe aller nur möglichen Europäismen ist, so gehört auch ein Verfassungseuropäismus dazu.

Giscard D'Estaing, der Präsident des EU-Konvents, meinte, die Verfassung müsse so formuliert sein, dass sie von jedem Gymnasiasten in Europa begriffen werden könne. Bei allem Respekt vor Verfassung und Gymnasiastinnen kann man das nicht glauben. Sie ist ein Buch mit rund 300 Seiten und besteht aus rund 70.000 Wörtern. Als Normalbürger braucht man viele Stunden, um sie durchzulesen. Jedenfalls bietet der Text EU-Spezialisten viel, der EU-Bürgerschaft zu wenig. Ihr wird viel zu viel zugemutet.

Die Verfassung bringt im Verhältnis zu jetzt eine Reihe von Fortschritten: Dazu gehört die Systematik und Ordnung der Rechtsmasse, die Aufwertung des Parlaments, die Stärkung der Demokratie. Sie enthält die Grundrechts-Charta, stattet die EU mit Rechtspersönlichkeit aus, beseitigt die so genannten drei Säulen, verbessert das komplizierte Regierungssystem der EU und enthält schöne Präambeln. Sie werden diese Verfassung zwar nicht zur weltlichen Bibel machen. Aber ebenso wie die Werte und die Ziele dienen sie der grundsätzlichen Orientierung. Die Werte sind: die Achtung der Menschenwürde, Freiheit, Demokratie, Gleichheit, Rechtsstaatlichkeit und die Wahrung der Menschenrechte einschließlich der Rechte der Angehörigen von Minderheiten. Diese Werte sind allen Mitgliedsstaaten in einer Gesellschaft gemeinsam, die sich durch Pluralismus, Nichtdiskriminierung, Toleranz, Gerechtigkeit, Solidarität und die Gleichheit von Frauen und Männern auszeichnet.

Schützerin der Vielfalt

Ziel der Union ist es, den Frieden, ihre Werte und das Wohlergehen ihrer Völker zu fördern. Sie bietet ihren Bürgerinnen und Bürgern einen Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts ohne Binnengrenzen und einen Binnenmarkt mit freiem und unverfälschtem Wettbewerb. Sie wirkt auf die nachhaltige Entwicklung Europas hin auf der Grundlage eines ausgewogenen Wirtschaftswachstums und von Preisstabilität einer in hohem Maße wettbewerbsfähigen sozialen Marktwirtschaft, die auf Vollbeschäftigung und sozialen Fortschritt abzielt, sowie eines hohen Maßes an Umweltschutz und Verbesserung der Umweltqualität. Sie fördert wissenschaftlichen und technischen Fortschritt. Sie bekämpft soziale Ausgrenzungen und Diskriminierungen und fördert soziale Gerechtigkeit und sozialen Schutz, die Gleichstellung von Frauen und Männern, die Solidarität zwischen den Generationen und den Schutz der Kinderrechte.

Außerdem fördert sie den wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalt und die Solidarität zwischen den Mitgliedsstaaten. Sie wahrt den Reichtum ihrer kulturellen und sprachlichen Vielfalt und sorgt für den Schutz und die Entwicklung des kulturellen Erbes Europas. In ihren Beziehungen zur übrigen Welt schützt und fördert die Union ihre Werte und Interessen. Sie leistet einen Beitrag zu Frieden, Sicherheit und weltweiter nachhaltiger Entwicklung, Solidarität und gegenseitiger Achtung unter den Völkern, freiem und gerechtem Handel, Beseitigung der Armut und Schutz der Menschenrechte, insbesondere der Rechte des Kindes, sowie zur strikten Einhaltung und Weiterentwicklung des Völkerrechts, insbesondere zur Wahrung der Grundsätze der Charta der Vereinten Nationen. Sie verfolgt ihre Ziele mit geeigneten Mitteln entsprechend den Zuständigkeiten, die ihr in der Verfassung zugewiesen werden.

Verfassungseuropäismus

So ist viel Schönes, Wahres und Gutes in Präambeln, Wert- und Zielerklärungen enthalten. Die dunklen Seiten Europas kommen nicht vor. Aber auch sie gehören zur europäischen Erinnerungskultur.

Die Hymne der Union entstammt der Ode an die Freude aus der neunten Symphonie Beethovens. Freuen wir uns, "in Vielfalt geeint!" Und wenn wir auch keinen Verfassungspatriotismus bisher entwickeln konnten, so doch einen Verfassungseuropäismus.

Der Autor ist Verfassungsexperte und Jus-Professor an der Universität für Bodenkultur, Wien.

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