Ideologische Tünche?

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Gott in die EU-Verfassung? EU-Parlamentarier Othmar Karas (VP) und Verfassungsrechtler Alfred J. Noll setzen die Debatte zu dieser Frage fort, nachdem der Innsbrucker Pastoraltheologe Paul Weß in der Furche-Weihnachtsausgabe dazu behutsam und differenziert Stellung genommen hat.

Die Furche: Wozu braucht es eine Bezugnahme auf Gott in der EU-Verfassung?

Othmar Karas: Neben verfassungsrechtlichen Artikeln braucht Europa eine Definition des Gemeinsamen. Dazu gehört der Verweis auf das geistig-religiöse Erbe. Die EU ist mehr als eine Rechtsgemeinschaft, sie ist eine Wertegemeinschaft. Rechte gründen sich immer auf Werte, und in diesem Zusammenhang ist Europa ohne den Einfluss des Christlichen nicht denkbar.

Alfred J. Noll: Im Versuch, Gott in eine EU-Verfassung aufzunehmen, sehe ich die Gefahr, in restaurativer Rückschau einen Fixpunkt zu normieren, der ideengeschichtlich, demokratie- und verfassungspolitisch Ende des 18. Jahrhunderts überwunden wurde. Denn es ist noch nicht ausdiskutiert, ob dieser Hinweis auf Gott nicht die demokratiepolitische Befreiung, die wir in einem demokratischen Rechtsstaat erreicht haben, rückgängig macht.

Die Furche: Gott findet sich aber bereits in den Verfassungen einiger EU-Staaten.

Noll: Die Erwähnung Gottes ist in europäischen Verfassungen die Ausnahme. Wir haben das im deutschen Grundgesetz. Wir finden das in Irland, wo sich das irische Volk die Verfassung im Namen der Dreifaltigkeit gibt. Weiters in Griechenland, wo die Verfassung mehr oder weniger als Ausdruck Gottes verstanden wird. Und in Dänemark gibt es einen Artikel, der die dänische Volkskirche als Staatskirche fixiert.

Die Furche: Ist deswegen die Demokratie in diesen Ländern gefährdet?

Noll: Keineswegs, aber es zeigt, dass nicht die Werte, die religiöse Einstellung maßgeblich sind, ob Gott in eine Verfassung kommt, sondern dass es historische, gesellschaftliche, soziale Elemente sind, die dafür bestimmend waren. In Deutschland beispielsweise hat man darin einen Anker gesehen, um von den Gräueln des Nationalsozialismus weltanschaulich Abstand zu nehmen. Anders herum in den katholischen Ländern Spanien und Portugal, wo man die Verbundenheit der Kirche mit den faschistischen Regimen zum Anlass genommen hat, eine strikte Trennung von Religion und Politik vorzunehmen. Das zeigt, politische und gesellschaftliche Interessen spielen eine Rolle, ob Gott in eine Verfassung kommt oder nicht.

Karas: Die EU ist ein Resultat der Bereitschaft aus der Geschichte zu lernen. Es ist ja kein Zufall, dass zu den Gründern der EU überzeugte Christen gehörten. Es ist kein Zufall, dass Robert Schuman, einer der Gründerväter der EU, kurz vor der Seligsprechung steht. Außerdem: Gäbe es die EU-Erweiterung ohne den Papst aus Polen? Ohne Solidarnos´c´, ohne den Widerstand, der in vielen Fällen von den Kirchen Osteuropas begleitet wurde? Das ist kein rechtliches Argument, deswegen aber nicht weniger wichtig.

Die Furche: Klingt aber vor allem nach einer Reminiszenz an die Vergangenheit?

Karas: Diese Verfassungsdiskussion ist keine Vergangenheits- sondern eine Zukunftsdiskussion. Man muss wissen, woher man kommt, um zu wissen, wohin man geht. Die EU wird sehr stark auf den Aspekt der Wirtschaftsgemeinschaft reduziert. Was verbindet, was Regionen und Menschen zusammenführt, ist allerdings vorwiegend die Kultur - und dazu gehört die Religion. Hier entscheidet sich, ob die Bürger einen Zugang zur europäischen Entwicklung finden. Zum Europabewusstsein gehört das geistig-religiöse Erbe. Es kommt ja nicht von ungefähr, dass sich im Amsterdamer-Vertrag ein ganzer Anhang mit der Rolle der Kirchen beschäftigt. Und in der Präambel der Grundrechtscharta findet sich ebenfalls bereits der Verweis auf das geistig-religiöse Erbe.

Noll: Ich bin sehr dankbar dafür, dass der Amsterdamer-Vertrag das Verhältnis zwischen Staat und Kirche aufgegriffen hat und die Staaten in ihrer Souveränität im Umgang mit der Religionsfrage bestärkt. Ganz etwas anderes ist es, wenn das Europabewusstsein mit ideologischer Tünche eingefärbt wird. Das Europabewusstsein in den Beitrittsländern besteht darin, tatsächlich demokratische Verhältnisse und soziale Sicherheit zu haben. Das ist nicht davon abhängig, ob wir ihnen in einer EU-Verfassung Geschichten darüber erzählen, worin Europabewusstsein zu bestehen hat. Das hängt von den tatsächlichen Lebensverhältnissen ab, die dort mit dem EU-Beitritt einkehren oder nicht.

Karas: Man wird in dieser Frage zu keiner Lösung finden, wenn eine Seite den Hinweis auf das geistig-religiöse Erbe oder auf den Respekt vor jenen, die an Gott glauben, als religiöse Tünche disqualifiziert. Aber worüber diskutieren wir eigentlich: Der Vorschlag der Europäischen Volkspartei sieht vor, in der Präambel der EU-Verfassung einen Hinweis auf das geistig-religiöse und sittliche Erbe zu verankern. Weiters sieht unser Vorschlag vor, im Artikel 10 die Religionsfreiheit festzuschreiben, und Artikel 57, wo es um die Werte der Union geht, soll auch die Werte jener inkludieren, die an Gott glauben.

Noll: Die klassische Religionsfreiheit steht gänzlich außer Streit. Beim zweiten Punkt sehe ich aber eine Diskriminierung all jener, die nicht monotheistisch oder atheistisch sind. Das würde der Neutralität einer Verfassung schwer widersprechen. Besonders nach dem 11. September habe ich ein schlechtes Gefühl dabei, wenn es in Verfassungsdokumenten auch nur den Anschein einer Identität von Staat und Religion gibt. Das Beispiel islamischer Staaten legt uns nachdrücklich nahe, das persönliche Heil vom gesellschaftlichen Heil - das ja unter dem Namen Politik firmiert - zu trennen.

Karas: Ich weiß nicht, wo Sie in unseren Vorschlägen eine Identität zwischen Staat und Kirche herauslesen. Es ist von uns absichtlich sehr weit und sehr fein formuliert worden, damit es zu keiner Ausgrenzung, sondern zu Formulierungen des Respekts und der Akzeptanz kommt. Man kann doch nicht die Werte, die aus dem Glauben an Gott entstehen, von den Werten, die zum Allgemeingut geworden sind und in der Menschenrechtskonvention stehen, trennen.

Noll: Die Fixierung christlicher Werte in verfassungsrechtlichen Dokumenten hat keine Regierung dieser Welt davon abgehalten, höchst unchristliche Politik zu machen. Es ist ja fast ein Treppenwitz, dass sich just diejenigen, die auch in der Gegenwart ganz und gar unchristliche Politik betreiben - Stichworte: Neoliberalismus, Asylpolitik -, an etwas fixieren wollen, was ihrer tagtäglichen Praxis widerspricht. Bezeichnend ist ja auch, dass auf das geistig-religiöse, aber nicht auf das atheistisch-aufklärerische Erbe Europas verwiesen wird. Diese Selektivität produziert bei mir den Verdacht, dass es sich bei der Diskussion um eine Frage der ideologischen Ausrichtung oder Herrichtung dieser Verfassung handelt.

Karas: Wenn jemand ideologisiert, dann Sie. Es geht hier um die Übernahme aller bereits in EU-Verträgen festgeschriebenen Rechte von Religionsgemeinschaften. Hinzu kommt der Respekt vor den Werten jener, die an Gott glauben. Ich bin gegen die totale Säkularisierung des Staates und ich bin auch gegen die totale Entstaatlichung der Kirchen, weil die Kirchen eine Rolle im Sozialgefüge spielen. Ein beständiger Dialog zwischen Staat und Kirche ist, genauso wie der interreligiöse Dialog, eine notwendige Begleitmaßnahme für das Gelingen der europäischen Integration. Gelingt dieser Dialog, gelingt die europäische Integration. Gelingt dieser Dialog nicht, haben wir in der Umsetzung und Zustimmung der Bevölkerung Probleme. Denn die Fragen nach Religion, Gottesverständnis, Freiheit und Würde sind Grundfragen, in denen sich die Menschen wiederfinden wollen.

Noll: Mit einem Hinweis auf Gott oder den Monotheismus in einer Verfassungspräambel wird ein privilegierter Punkt in der politischen Landschaft geschaffen, der sich der Diskussion entzieht. Verfassungen haben aber für mich die Aufgabe, auf sehr säkulare Weise Verständigung über alle Inhalte der Verfassung in Permanenz zu halten. Just der Verweis auf Gott in einer Präambel würde das aber unmöglich machen, weil das würde einen Punkt setzen, der nicht zu diskutieren ist.

Das Gespräch moderierte Wolfgang Machreich.

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