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Anstoß für Reform des Wahlrechts

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Ein an sich unbedeutender Anlaß könnte den Impuls zu einer Reform des Systems der politischen Willensbildung - auch auf Bundesebene - geben.

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Ein an sich unbedeutender Anlaß könnte den Impuls zu einer Reform des Systems der politischen Willensbildung - auch auf Bundesebene - geben.

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Einmal mußte so etwas passieren, wie jetzt in Salzburg. Eine Partei hat nach der Landesverfassung Anspruch auf einen Regierungssitz, aber dessen Inhaber wird vom Landtag das Vertrauen entzogen. Sie will sich dem nicht beugen und beharrt zunächst auf einer neuerlichen Bestellung ihres Kandidaten, bevor sie auf den Protest reagiert und schließlich doch nachgibt. Ein kniffliges Rechtsproblem entsteht deshalb, weil das Gesetz sozusagen eine doppelte Zustimmung für einen Landesrat verlangt: Er soll von seiner Fraktion vorgeschlagen sein, und die gesamte Volksvertretung des Landes muß ihn akzeptieren. Ohne auf den Anlaßfall einzugehen, muß wohl klar sein, daß dann, wenn keine Ubereinstimmung gelingt, der Landtag sozusagen das letzte Wort hat. Freilich ist dann das Recht einer Partei in Frage gestellt, so mitzuregieren, wie es ihren eigenen und den Vorstellungen der V erfassung entspricht.

Unabhängig von der Affäre Schnell hat der Vorfall sogleich eine - offenbar bereits in der Luft liegende -Grundsatzdebatte ausgelöst. Sie zielt auf die Abschaffung des in sieben Ländern (außer Wien und Vorarlberg) bestehenden politischen Proporzes in den Landesregierungen. Nicht jeder betrachtet freilich das Aufgeben dieser traditionellen Regelung als Fortschritt. So meint der angesehene Verfassungsrechtler Man-fried Welan, daß sich in den Regierungen die Volksmeinung widerspiegeln soll. Dem muß frejlich entgegengehalten werden, daß Regieren aus einer Summe von Entscheidungen besteht, die sowohl hinsichtlich ihres Trägers, als auch ihres Inhaltes von der mehrheitlichen Zustimmung des jeweiligen parlamentarischen Vertretungskörpers gestützt sein müssen. Eine handlungsfähige Regierung kann nicht nur das produzieren, was als politische Resultante mehrerer und in womöglich ganz verschiedene Richtungen zielender Kräfte übrig bleibt. Daher gilt auch in den Landesregierungen - im Gegensatz zum Bund, wo einhelliges Vorgehen verlangt wird - das Mehrheitsprinzip bei Abstimmungen. So ist das Kollegium der Landesräte heute tatsächlich -rein politisch gesehen ein „rverirter nerter Landtag” mit seinen Mehrheitsverhältnissen, aber eben mit der Besonderheit, daß Repräsentanten aller maßgeblichen Parteien Verantwortung für ein Ressort innehaben. Eine Minderheit im Landtag kann also immerhin mitregieren, auch wenn sie gegebenenfalls überstimmt wird. Die Opposition im Nationalrat hingegen ist völlig machtlos, ebenso wie die in Wien und Vorarlberg und hinkünftig womöglich auch die in allen oder den meisten Bundesländern.

Ist es - und darum geht es nun vordergründig - wirklich sinnvoll, daß auch Parteien, die keinen politischen Konsens mit der Mehrheit finden, an der Begierung beteiligt sind?

Was Welan ausdrückt, war Absicht und Sinn der heute in den Ländern vorherrschenden Proporzregelung und sollte das gemeinwohlorientierte Agieren der Staatsmacht unterstreichen. Niemand, der eine gewisse Wählerunterstiitzung hat, muß sozusagen „draußen” bleiben.

Doppelrolle

Viele sehen als eigentliche Ursache des nunmehrigen Umdenkens, daß die FPO durch zunehmende Stärke in die Landesregierungen einrückte, dort aber politisch wie eine Opposition agiert. Sie will also - abermals nach dieser Beurteilung - eine ganz andere Politik, aber trotzdem mit dabei sein. Das allerdings in einem Gremium, das nach dem gesamten demokratischen Grundverständnis ein möglichst geschlossenes und von der jeweiligen Mehrheit getragenes Handlungskonzept verwirklichen soll. Damit werden ganz prinzipielle Fragen berührt, die weder mit den Umständen des Anlaßfalls, noch mit einer Qualifizierung des Handelns der Freiheitlichen zu tun haben: Steht das Umsetzen des mehrheitlichen Wählerwillens im Vordergrund, also energisch-konsequentes Handeln notfalls auch gegen überstimmte Bevölkerungsteile, oder das Herstellen umfassender politischer Akkordanz durch Machtteilung und Kompromiß?

Nicht ohne Grund äußern sich nun Bundespolitiker lautstark zur Reform der Landesverfassungen. Die Frage, wie in Zukunft regiert werden soll, gerührt ja alle Ebenen der Politik von der EU über die Republik und die Länder bis hin zu den Gemeinden. Überall scheint der Verdruß über den Zwang zuzunehmen, Parteien, Gruppen und Verbände aller Art zufriedenstellen und bei notwendigen Entscheidungen um buchstäblich jeden Preis einbinden zu müssen. Betrachten wir die internationale Szene, wird dem Wähler allzu oft anstelle zielbewußten und energischen Regierens das Gerangel um Macht und das Laktieren um Einfluß präsentiert. Je mehr Parteien in den nationalen Parlamenten sind, umso schwieriger wird alles. Immer wieder kriselt es in Koalitionen, die schon bei ihrer Bildung den Keim des Scheiterns in sich tra gen. Ist Österreich dabei eine Ausnahme? Hat es nicht eine tiefere Ursache, wenn zunehmend die direkte Volkswahl von Spitzenfunktionen gefordert wird, also ein Überspringen streitender Gremien?

Dem Wähler scheint heute viel wichtiger zu sein, daß vertrauenswürdige Männer und Frauen das Steuer energisch handhaben, als daß „seine” - was ist das heute übrigens noch? -Partei mitreden und irgendwie (mit Posten und Pöstchen) partizipieren kann. Machtausübung und Machtwechsel stellen unsere Demokratie nicht in Frage, sehr wohl aber gequältes Arrangieren.

Die Abschaffung des Proporzes in den Landesregierungen ist also vor i diesem viel weiter gespannten Horizont zu betrachten. Damit rückt zwangsläufig auch die Frage des Wahlsystems ins Blickfeld. Unsere Bundesverfassung schreibt das Verhältniswahlrecht vor und will alle Parteien nach ihrer Stärke in den Parlamenten vorfinden. Es ist nur nach langem Bemühen gelungen, das politische Mandat der Volksvertreter ein wenig von der Bepräsentanz der Parteien zu lösen und bescheidene Elemente des Persönlichkeitswahlrechts einzufügen.

Kräfte bündeln

Von einem Parlament, das aus Parteienvertretern zusammengesetzt ist, konnte man auch nicht mehr erwarten. Aber darum geht es ja gar nicht. Nicht die Macht der Parteien hat im Vordergrund zu stehen, sondern das Wohl des Gemeinwesens und sein Anspruch auf handlungsfähige Regierungen. Der Wiener Bürgermeister Michael Häupl hat verdienstvollerweise darauf hingewiesen, daß schon das Wahlsystem dazu beitragen müßte, Kräfte zu konzentrieren, statt zu zersplittern. Wenn man jetzt den Reformbedarf unserer Demokratie wirklich konsequent wahrnehmen will, muß also eine neue Debatte über eine grundlegende Änderung des Wahlrechts in Angriff genommen werden.

Natürlich hat das Verhältniswahlrecht, das in den meisten Staaten (noch) gilt, seine Berechtigung. Diese schwindet aber immer mehr mit der Änderung des Stellenwertes der Parteien im öffentlichen Bewußtsein. Wenn kleinere Gruppierungen in den Parlamenten nicht oder nur unterproportional vertreten sind, ist das sicher ein Mangel. Aber: Ist die Suche nach dem kleinsten gemeinsamen Nenner wirklich die Voraussetzung für ein Regieren, das mehr sein soll, als Kompromißsuche und Absicherung von Einflußsphären? Und weiters: Können gute und neue Ideen oder Leute wirklich nur auf dem Vehikel von Parteien bisherigen Zuschnitts reüssieren?

Einerwahlkreise

Das Kummer-Institut hat schon vor Jahren ein Wahlmodell vorgeschlagen, das für den Nationalrat Einerwahlkreise mit mehrheitlich (einschließlich Stichwahl) gewählten Wahlkreisabgeordneten vorsieht—also eine Versammlung von Frauen und Männern, die sich auf das unmittelbare Votum der Bürger in einem Gebiet berufen können.

Der heute praktisch funktionslose Bundesrat sollte nach dem Verhältniswahlrecht berufen und aufgewertet werden. Hier könnten Vertreter der Verbände aller Art agieren, die eben typischen Loyalitätsverhältnissen unterworfen sind. So würden beide Prinzipien nebeneinander bestehen - freilich mit einer Dominanz des Nationalrates. Allein diese Idee zeigt, daß es Möglichkeiten gäbe, das System der politischen Willensbildung in unserer Republik ganz neu zu überdenken. Dies erscheint immer dringlicher.

Ein von der Mehrheit der Abgeordneten abgewählter und von seiner Partei vorerst trotzig neuerlich präsentierter Landesrat könnte dazu den Anstoß geben. Wie so oft würde damit eine unerquickliche Angelegenheit von nicht allzu großer Bedeutung zum Anlaß, weitaus größere Probleme zu erkennen und zu lösen.

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