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Aktuelles zur Abtreibung

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Am 11. Mai feiert die „Aktion Leben” den schon traditionellen „Tag des Lebens” heuer unter dem Motto „Bruder Baum, Bruder Tier, Bruder Mensch”. Daß die Bäume sterben, alarmiert bereits viele. „Und Bruder Mensch? Macht uns auch sein Sterben vor der Zeit betroffen?”, liest man auf dem Flugzettel, der an vielen Orten in Österreich — davon sind 40 in Wien und ebensoviel in Niederösterreich -verteilt werden wird. Auch die Erfahrungen der „Aktion Leben” bei der Beratung Schwangerer sollen weitergegeben werden: Ein unge-plantes Kind sein; von Entscheidungsfreiheit ist bei vielen Frauen keine Rede, denn der Druck der Umwelt ist enorm; es gibt immer noch viel finanzielle Not; und vor allem: Kinder sind eine Bereicherung: „Wir merken es an unseren Klientinnen, die sich oft schwer zum Austragen entschließen - dann aber froh darüber sind”, stellt Grit Ebner, die Generalsekretärin der „Aktion Leben”, fest.

Im Unterausschuß, der zur Behandlung der Petition der Plattform „Geborene für Ungeborene” eingesetzt worden war, einigten sich die drei Parteien auf die Feststellung, der Schwangerschaftsabbruch sei weder gesellschaftlich wünschenswert, noch medizinisch als Methode der Geburtenkontrolle empfehlenswert. Weiters fordern sie mehr Aufklärung über Empfängnisregelung, Information von Präsenz- und Zivildienern über verantwortete Vaterschaft; Verhütungsmittel in Beratungsstellen in Härtefällen auch kostenlos; Maßnahmen gegen Geschäftemache-rei mit der Abtreibung; ärztliche Beratung über Empfängnisregelung auf Krankenschein ...

Von den Regierungsparteien leider abgelehnt wurde die Forderung, einen Rechenschaftsbericht nach einem Jahr vorlegen zu müssen.

Die Plattform „Geborene für Ungeborene” wertete das gemeinsame Bemühen der Parteien um Maßnahmen zur Senkung der Abtreibungsziffern als einen Erfolg der Petition. In Zukunft wollen die Mitarbeiter der Plattform verstärkt zur Linderung der seelischen Not von Frauen, die abgetrieben haben, beitragen.

Das Strafgesetz:

96 (1) Wer mit Einwilligung der Schwangeren deren Schwangerschaft abbricht, ist mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr, begeht er die Tat gewerbsmäßig, mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren zu bestrafen...

(3) Eine Frau, die den Abbruch ihrer Schwangerschaft selbst vornimmt oder durch einen anderen zuläßt, ist mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr zu bestrafen. 97 (1) Die Tat ist nach 96 nicht strafbar, wenn 1. der Schwangerschaftsabbruch innerhalb der ersten drei Monate nach Beginn der Schwangerschaft nach vorhergehender ärztlicher Beratung von einem Arzt vorgenommen wird...

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